# taz.de -- Gesetzesentwurf zu Partnerschaftsgewalt: Opfer häuslicher Gewalt sollen schneller raus aus der Ehe
       
       > Justizministerin Hubig (SPD) will Gewaltopfern eine frühzeitige Scheidung
       > von ihrem Partner ermöglichen. Das Trennungsjahr soll für sie wegfallen.
       
 (IMG) Bild: Betroffene müssten sich auf den Schutz des Staates verlassen können
       
       epd | Opfer [1][häuslicher Gewalt] sollen sich nach den Plänen von
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) künftig schneller als bislang
       von ihren Partnern scheiden lassen können. Laut einem Gesetzentwurf des
       Ministeriums, über den [2][die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten,]
       soll damit dem Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung getragen werden, eine
       Ehe mit einem Gewalttäter „möglichst schnell zu beenden“.
       
       In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres
       geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für
       einen der Partner eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.
       
       „Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf
       des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte [3][Hubig] den
       Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“ Eine
       „unzumutbare Härte“ liege demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau,
       die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann
       „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit
       oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.
       
       ## Wohnort soll geheim gehalten werden
       
       Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Opfer von häuslicher Gewalt bei
       Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren
       Wohnort besser geheim halten können. Bisher müssen die Verfahren am
       aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein
       gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.
       
       „Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet
       werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen
       muss“, sagte die Ministerin. Betroffene müssten sich auf den Schutz des
       Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine
       „Schlüsselrolle“.
       
       22 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /haeusliche-Gewalt/!t5014590
 (DIR) [2] https://www.morgenpost.de/politik/article412057252/gewalt-in-der-ehe-opfer-sollen-durch-schnelle-scheidung-befreit-werden.html
 (DIR) [3] /Stefanie-Hubig/!t5655436
       
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