# taz.de -- Umstrittene Grundgesetzänderung: Schweden will Staatsangehörigkeit wieder entziehen können
       
       > Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften können künftig die schwedische
       > wieder verlieren, wenn sie den „vitalen Interessen“ des Landes schaden.
       
 (IMG) Bild: Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können
       
       Keinem schwedischen Staatsangehörigen, der in Schweden lebt oder gelebt
       hat, kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden: So steht es im
       Grundgesetz des Landes – noch. Ab 2027 soll Menschen mit mehreren
       Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können, wenn sie
       durch „unrichtige oder irreführende Angaben oder anderes ungebührliches
       Verhalten“ erlangt wurde. Und: Wer für ein Verbrechen verurteilt wird, das
       „Schwedens vitalen Interessen“ gravierend schadet, kann künftig ebenfalls
       die Staatsangehörigkeit verlieren. Am Mittwoch stimmte der Reichstag in
       Stockholm dem Vorschlag der Regierung zu.
       
       Unter anderem Menschenrechtsorganisationen, Rechtsexperten, die Grünen und
       die Linkspartei hatten vor Willkür und Rechtsunsicherheit als Folge
       gewarnt. Die Kritik richtete sich vor allem gegen den Begriff „vitalen
       Interessen“, den die liberal-konservative Regierungskoalition und ihr
       [1][Kooperationspartner, die rechten Schwedendemokraten], für ihren
       Gesetzvorschlag gewählt hatten.
       
       Der ursprüngliche Expertenentwurf war konkreter gewesen, daran erinnerte
       etwa die Organisation Civil Right Defenders (CRD). Dort war es noch um
       „Verbrechen, die Schwedens Sicherheit ernsthaft bedrohen“, oder
       „Verbrechen, die in der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof
       liegen“ – also etwa Kriegsverbrechen – gegangen. Ähnliches gilt bereits in
       anderen Ländern.
       
       Die schwedische Regierung hatte aber von Anfang an klargemacht, dass ihre
       Zielpersonen für diese Grundgesetzänderung nicht zuletzt die [2][Köpfe der
       organisierten Kriminalität in Schweden] sind. Sie ließ deshalb prüfen, ob
       gewisse Gewaltverbrechen oder auch Geldwäsche, wenn sie im Rahmen
       organisierter Kriminalität stattfänden, als Verbrechen gelten können, die
       Schwedens „vitalen Interessen“ schaden. Dies sei zwar denkbar, war das
       Ergebnis eines Expertenberichts. Er warnte aber zugleich, die Kategorie sei
       sehr umfassend und schwer abzugrenzen.
       
       ## Ideologischer Erfolg der rechten Schwedendemokraten
       
       Genau diese Schwammigkeit wurde auch bei der abschließenden
       Parlamentsdebatte am Mittwoch kritisiert. Staatsangehörigkeit müsse in
       einer Demokratie etwas sein, auf das Menschen sich verlassen können,
       betonte der Fraktionsvorsitzende der Vänsterpartiet (Linkspartei), Samuel
       Gonzalez Westling.
       
       Die von der Regierung gewählte Formulierung lasse außerdem zu viel
       Auslegungsspielraum. Es bestehe die Gefahr, dass künftige Regierungen die
       Kriterien dessen, was als Gefahr für die vitalen Interessen Schwedens
       gelte, nach Gutdünken ausweiten. Der Linkenpolitiker meinte, diese Änderung
       sei „vermutlich einen der größten ideologischen Erfolge der
       Schwedendemokraten“ als Mehrheitsbeschaffer der aktuellen Regierung.
       
       Auch die Organisation Civil Right Defenders (CRD) hatte kritisiert, dem
       Gesetzestext fehlten „deutliche Konturen“. Das steigere das Risiko für
       uneinheitliche und willkürliche Entscheidungen.
       
       Es ist nicht der erste Vorwurf dieser Art an die Adresse der aktuellen
       Regierung. Gerade im Bereich Migration, Aufenthaltsrecht und
       Staatsangehörigkeit bringt sie in hoher Schlagzahl auch unter
       Rechtsexperten umstrittene Änderungen durchs Parlament. Im September wird
       in Schweden gewählt.
       
       21 May 2026
       
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