# taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Libyscher Kommandant wegen Folter von Migrant:innen vor IStGH
> Mord, Folter, Vergewaltigung sind nur einige der Vorwürfe gegen Mohamed
> Ali El Hishri. 2025 war er in Berlin verhaftet und nach Den Haag
> überstellt worden.
(IMG) Bild: Khaled Mohamed Ali El Hishri vor der Vorverfahrenskammer am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag im Dezember 2025
Mit seinem blauen Anzug und dem blauen Hemd sah Khaled Mohamed Ali El
Hishri im Saal eher aus wie ein Banker als wie ein libyscher
[1][Milizenkommandant]. Am Montag eröffnete der Internationale
Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag das Vorverfahren gegen den
47-Jährigen. Im Juli 2025 war er am Berliner Flughafen BER verhaftet und
von Deutschland im Dezember an den IStGH überstellt worden.
El Hishri soll als einer der Kommandanten der islamistischen Miliz Special
Deterrence Forces (Sonder-Abschreckungskräfte) zwischen 2014 und 2020 den
Mitiga-Gefängniskomplex in der libyschen Hauptstadt Tripolis befehligt
haben. IStGH-Anklägerin Nazhat Shameem wirft ihm vor, dabei Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen oder angeordnet zu
haben. Darunter: Mord, Folter, Misshandlung, Vergewaltigung sowie schwere
Verletzungen der persönlichen Würde. Die Opfer sollen rund 1.000 Gefangene
sein, darunter viele Migrant:innen.
Es ist das erste Mal, dass Deutschland einen Verdächtigen an den IStGH
überstellt hat, und El Hishri ist der erste Libyer, der wegen der Gewalt in
seinem Land in Den Haag vor Gericht steht.
Die Ankläger zitierten am Dienstag aus Zeugenaussagen, laut denen El Hishri
unter anderem halbtot geprügelte und ausgehungerte Gefangene in
Frauensammelzellen gebracht hatte. Den übrigen Insassen habe er angedroht,
sie zu töten, falls sie ihr Essen und Wasser mit den Männern teilten.
Sämtliche Zellen habe er per Video überwacht. Die Frauen mussten den
Männern beim Sterben zusehen.
## „System der Versklavung“
Anklägerin Shameem sagte, Zeug:innen hätten ihn als „skrupellosen
Folterer“ beschrieben, ein Häftling haben ihn „den Engel des Todes“
genannt. Er sei bekannt dafür gewesen, mit gezogener Waffe in die
Zellentrakte zu kommen und Gefangenen willkürlich in Knie oder Bein
geschossen zu haben. Ein anderer Zeuge habe gesagt, als El Hishri das
Gefängnis betrat, habe man „die Fliegen hören“ können, weil alle Anwesenden
vor Angst verstummten.
Die Gewalt in Mitiga habe Menschen aus allen Teilen der libyschen
Gesellschaft erfasst: politische Gegner, Andersgläubige, Migranten, Frauen
und Kinder. El Hishri seien die Taten persönlich zuzurechnen: „Dies waren
keine vereinzelten Taten abtrünniger Wärter des Mitiga-Gefängnisses. Diese
Verbrechen waren vorsätzlich, weit verbreitet und systematisch.“
Die Miliz hatte den Gefängniskomplex in Tripolis zu einer Art Hauptquartier
ausgebaut, inklusive eigenem Flughafen. Sie war ursprünglich in diesem Teil
von Tripolis entstanden, um gegen die Truppen des 2011 abgesetzten
Diktators Gaddafi zu kämpfen, und hatte sich bald zu einer mafiösen
Organisation entwickelt.
Die Erfahrungen der migrantischen Opfer in Mitiga könnten nicht als bloße
Inhaftierung verstanden werden, sagte die Anklagevertreterin Paolina
Massidda. „Es war ein System der Versklavung, in dem der Verlust jeglicher
Kontrolle und die ausgeübte Macht einem Besitzverhältnis gleichkamen.“
Ermöglicht worden sei das auch durch internationale Mitverantwortung. Dies
habe den Tätern in Libyen „jahrelange Straflosigkeit ermöglicht“. Viele der
Migranten hätten eine gewaltsame Abfangaktion auf See durch [2][die
sogenannte libysche Küstenwache] überlebt, nur um gegen ihren Willen nach
Libyen zurückgebracht und inhaftiert zu werden, so Massidda. „Sie glaubten,
das Schlimmste überstanden zu haben. Doch das hatten sie nicht.“
El Hishris Anwalt sagte am Montag zu den Vorwürfen selbst nur wenig.
Stattdessen bezweifelte er die Zuständigkeit des IStGH. Eine UN-Resolution,
die die Situation in Libyen an den Strafgerichtshof verwiesen hatte, habe
zu der fraglichen Tatzeit nicht mehr gegolten.
## Der Anfang einer umfassenden Aufarbeitung
Das Vorverfahren sei nicht nur eine Gelegenheit, die Stimmen der Opfer zu
hören, sagte Alison West vom European Center for Constitutional and Human
Rights (ECCHR), das einige der Opfer vertritt. Nach 15 Jahren Ermittlungen
werde zum ersten Mal ein Verdächtiger persönlich mit den Vorwürfen
konfrontiert. „Es ist wichtig anzuerkennen, dass Deutschland mit der
Überstellung ein positives Beispiel gegeben hat“, so West.
„Das ist nicht selbstverständlich, zumal auch die Bundesregierung in einem
anderen Fall klargemacht habe, nicht mit dem IStGH zu kooperieren.“ Anfang
2025 hatte Friedrich Merz angekündigt, den internationalem Haftbefehl gegen
Israels Premier Benjamin Netanjahu [3][gegebenenfalls zu umgehen]. Das
ECCHR verwies darauf, dass sich Überlebende oft unter großem persönlichem
Risiko gemeldet und bei ihren Zeugenaussagen die Schrecken ihrer
Inhaftierung erneut durchlebt haben. „Diese zentralen Beiträge sollten zu
Anerkennung, Würde und Wiedergutmachung führen.“
Einer der Opfer El Hishris ist Lam Magok. Er floh 2017 aus seinem
Heimatland Südsudan und kam im selben Jahr über Ägypten nach Libyen. 2020
saß er sechs Monate in Mitiga, heute lebt er in Rom. Magok ist einer der
bisher 64 beim IStGH-Verfahren registrierten Überlebenden. „Das alles heute
zu hören, bringt die Erinnerung zurück“, sagt er am Ende des ersten
Verhandlungstags.
Doch es sei okay, „schließlich haben das auch wir vorangetrieben“. Noch in
Libyen hatte Magok den IStGH-Ermittlern erstmals geschildert, was ihm in
Mitiga widerfahren war. „Dabei zu helfen, Beweise zu sammeln, war sehr
schwierig für uns.“ Mit den Erinnerungen an das Leid in der Haft umzugehen,
sei schwer, sagt er. Doch es gebe die „Aussicht, dass es in der Zukunft
Gerechtigkeit gibt“.
Magok ist bei der Gruppe Refugees in Libya organisiert. Die hatte am Montag
vor Prozessbeginn in Den Haag eine Mahnwache abgehalten. In einer Erklärung
nannte sie das Verfahren einen „Meilenstein im Kampf für Gerechtigkeit für
die Überlebenden“: Es dürfe nur der Anfang einer umfassenden Aufarbeitung
der in Libyen begangenen Verbrechen sein. Das Vorverfahren läuft bis
Donnerstag, Mitte Juli wird entschieden, ob ein Hauptverfahren eröffnet
wird.
20 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Jakob
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