# taz.de -- Neues Scheidungsrecht in Afghanistan: Die Taliban machen Frauen eine Scheidung fast unmöglich
       
       > Für die Trennung von einem misshandelnden Ehemann ist dessen Zustimmung
       > nötig. Im Kindesalter vereinbarte Ehen brauchen das Einverständnis der
       > Väter.
       
 (IMG) Bild: Scheidung? Fast unmöglich: Braut und Bräutigam bei einer Massenhochzeit in Kabul, 19. Juli 2022
       
       „Die Zustimmung eines Mädchens ist für die Eheschließung unerlässlich; wird
       sie jedoch zur Ehe gezwungen, so hat sie das Recht, deren Aufhebung auf
       gerichtlichem Wege zu erwirken.“ Dieser Paragraf in einer neuen Verordnung
       über Scheidungen läuft in Afghanistan bei einigen Telekom-Unternehmen
       gerade als Warteschleifenansage. Taliban-Chef Maulawi Hebatullah Achundsada
       setzte die Verordnung am Donnerstag per Dekret in Kraft.
       
       Ansonsten steht darin viel Anachronistisches: Obwohl generell unter der
       [1][Scharia] zulässig, wird Frauen in vielen Fällen untersagt, eine
       Scheidung zu initiieren. Das gilt etwa bei langer Abwesenheit des
       Ehemannes, aber bei bekanntem Aufenthaltsort, selbst wenn er nicht für
       ihren Unterhalt und den etwaiger Kinder sorgt.
       
       Im Kindesalter zwischen Familien vereinbarte Ehen gelten prinzipiell, wenn
       die männlichen Vormünder beider Seiten beteiligt waren. Nach Erreichen der
       Pubertät kann aber eine*r der Ehepartner*innen auf Annullierung vor
       Gericht klagen. Widerspricht ein junges Mädchen einer Eheabsprache nicht
       explizit, gilt das als Zustimmung.
       
       Bei den sogenannten Kinderehen handelt es sich eigentlich nur um
       Eheversprechen. Jede zehnte Afghanin wird nach UN-Angaben bereits vor ihrem
       16., fast jede weitere fünfte vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet. [2][Die
       Hälfte von ihnen wird vor ihrem 18. Geburtstag zum ersten Mal schwanger;
       1,2 Prozent aller Afghaninnen sogar vor ihrem 17. Geburtstag].
       
       ## Vor Gericht brauchen Frauen einen männlichen Vormund
       
       Vor Gericht gehen kann eine Frau auch, wenn ihr Ehemann sie misshandelt
       oder ihr ihre Rechte verweigert. Doch darf die Trennung nicht ohne die
       Zustimmung des Ehemanns angeordnet werden.
       
       Die Taliban argumentieren, dass sie mit der Durchsetzung der Scharia auch
       in ihren Augen „nichtislamische“ Traditionen beseitigen, die in vielen
       Familien weiter befolgt werden. Aber sie schafften auch die wenigen
       Anlaufstellen ab, die unter der Vorgängerregierung mit den Provinzbüros des
       Frauenministeriums oder Anwältinnenkammern existierten.
       
       Die neue Verordnung setzt auch ein Gesetz außer Kraft, das das Heiratsalter
       für Mädchen auf 16 Jahre festsetzte. Allerdings gab es auch dort die
       Ausnahme, dass es bei Zustimmung des Vaters oder eines Gerichts auch schon
       mit 15 heiraten konnte oder gar musste.
       
       Die neue Verordnung benachteiligt Frauen deutlich gegenüber den Männern und
       behandelt sie oft nur als (Rechts-)Objekte. Über 100 afghanische
       Menschenrechtsorganisationen kritisieren in einer gemeinsamen Erklärung,
       sie ignoriere vor allem „den immensen sozialen Druck, Drohungen und
       systemische Beschämung“, denen viele Mädchen in Afghanistan ausgesetzt
       sind.
       
       Frauen sollen nach Taliban-Anordnungen ja generell nicht das Haus
       verlassen. Vor Gericht müssen sie verschleiert und in Begleitung eines
       männlichen Vormunds erscheinen, bei dem es sich ja auch um den Beklagten
       handeln kann. Damit bleibt das Klagerecht von Frauen in vielen Fällen eine
       praktische Unmöglichkeit.
       
       ## „Klassenjustiz“ der Taliban unterscheidet vier Kategorien
       
       Zudem schreibt die Verordnung eine Art Klassenjustiz weiter fest, die
       Menschenrechtler*innen schon bei der neuen
       [3][Taliban-Strafprozessordnung] kritisierten, die im Januar in Kraft trat.
       Die unterscheidet zwischen vier sozialen Kategorien: den höheren
       islamischen Geistlichen (Ulema), den „Vornehmen“ (Aschraf) sowie
       „mittleren“ und „niedrigen Leuten“. Laut dem neuen Scheidungsgesetz kann
       ein Richter nun eine Ehe auflösen, die ohne Erlaubnis des Vormunds zustande
       kam und wenn der Mann von der Familie der Frau als sozial ungleich
       angesehen wird.
       
       Die Telefonansagen zum neuen Gesetz sind deshalb so wichtig, weil das Handy
       eines der wenigen Mittel ist, mit deren Hilfe Afghanistans von den Taliban
       ansonsten systematisch entrechtete Frauen eine Verbindung zur Außenwelt
       herstellen und eigenständig an Informationen gelangen können. Aber auch das
       hängt davon ab, ob Ehemänner, Väter und Brüder ihnen überhaupt erlauben,
       ein eigenes Handy zu besitzen. Denn die Verträge dafür können nur mit deren
       Zustimmung geschlossen werden.
       
       18 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Social-Media-Propaganda-bei-Jugendlichen/!6172158
 (DIR) [2] https://afghanistan.unfpa.org/en/news/more-7-million-girls-poor-countries-give-birth-18-each-year-finds-new-unfpa-report-4
 (DIR) [3] /Neuer-Strafkodex-in-Afghanistan/!6163665
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Ruttig
       
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