# taz.de -- Fluchthilfe und die Justiz: Aktivist Tommy Olsen wird nicht nach Hellas ausgeliefert
> Ein norwegischer Fluchthelfer wird von Griechenland mit Europäischem
> Haftbefehl gesucht. In zweiter Instanz lehnt ein norwegisches Gericht nun
> seine Rückführung ab.
(IMG) Bild: Hinter dem Zaun: Migranten und Asylsuchende nach ihrer Ankunft auf Kreta
Der Norweger Tommy Olsen, Gründer der Nichtregierungsorganisation Aegean
Boat Report (ABR), wird nicht an Griechenland ausgeliefert. Das
Berufungsgericht von Hålogaland in Nordnorwegen lehnte am Freitag
einstimmig in zweiter Instanz einen Antrag auf Vollstreckung eines
Europäischen Haftbefehls ab. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft im
griechischen Kos gegen den Aktivisten und Gegner illegaler Rückführungen
von Migranten im Dezember 2025 veranlasst.
Die Staatsanwaltschaft auf Kos wirft Olsen Spionage, Führung einer
kriminellen Vereinigung sowie Beteiligung an einem Schleuserring zum
Transport von Migranten von der türkischen Küste nach Griechenland vor.
Konkret geht es um Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2022 vor den Inseln Kos
und Farmakonisi in der Ostägäis.
Olsen wird vorgeworfen, während der Fahrt der Migranten telefonischen
Kontakt zu Schleusern gehabt zu haben. ABR habe an die griechischen
Behörden Daten und Position der Ankommenden weitergeleitet, damit diese in
Flüchtlingslager gebracht werden und dort Asylanträge stellen können.
## Extrem restriktiver Migrationskurs in Griechenland
Diese Weitergabe halten die griechischen Behörden für eine Beihilfe zur
irregulären Einreise. Griechischen Medienberichten zufolge droht Olsen eine
Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Hintergrund: Griechenland hat seit
2019 unter der konservativen Regierung von Premier Kyriakos Mitsotakis
einen extrem restriktiven Kurs in der Migrationspolitik eingeschlagen.
[1][2025 wurde die Gesetzgebung nochmals verschärft.]
Olsen selbst sagt, er habe „nichts Illegales“ getan, sondern nur humanitäre
Hilfe geleistet. ABR habe Notrufe von Menschen im Meer entgegengenommen,
die Hilfe suchten, um an einen sicheren Ort zu gelangen. Dabei habe er eng
mit der griechischen sowie türkischen Küstenwache zusammengearbeitet. Seine
NGO habe „systematisch Verstöße gegen die Rechte von Flüchtlingen durch die
griechischen Behörden festgehalten“, insbesondere illegale Rückführungen
und Pushbacks. Die UN-Sonderberichterstatterin zur Lage von
Menschenrechtsverteidigern, Mary Lawlor, nannte die Verfolgung Olsens
„inakzeptabel“.
## „Für europäische Verhältnisse beispiellose Entscheidung“
Olsen war im März in seinem Haus in Tromsø festgenommen worden. Ein lokales
Gericht entschied daraufhin in erster Instanz, dem Auslieferungsersuchen
der griechischen Behörden stattzugeben. Olsens Verteidiger, Brynjulf
Risnes, sagte nach dem erstinstanzlichen Urteil, [2][es gebe
„offensichtlich keine Gründe für eine Auslieferung“ – und legte Berufung
ein].
Mit Erfolg. Nun steht also fest: Olsen droht keine Auslieferung an
Griechenland. Wie Olsens griechischer Anwalt, Zacharias Kesses, dazu
erklärte, zeige das Urteil des Berufungsgerichts von Hålogaland, dass „es
um die Rechtsstaatlichkeit in Griechenland nicht gut bestellt ist und sich
dies nun auch in Urteilen anderer europäischer Rechtssysteme und Gerichte
widerspiegelt“.
Kesses bewertete das Urteil als „deutliche Botschaft an die griechischen
Gerichte und Staatsanwaltschaften hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, der
Meinungsfreiheit und des Missbrauchs des Strafverfahrens“. Das Urteil sei
„eine für europäische Verhältnisse beispiellose Entscheidung“ und „ein
schwerer Schlag gegen die Praxis, humanitäre Hilfe unter Strafe zu stellen
und diejenigen ins Visier zu nehmen, die Menschenrechtsverletzungen
dokumentieren“.
Aegean Boat Report wies darauf hin, dass das nun gefällte Urteil im Fall
ihres Gründers „weit mehr als eine bloße formale Ablehnung eines
Auslieferungsersuchens“ sei. Das Gericht habe anerkannt, dass die
Dokumentation von Verstößen, das Einholen von Informationen, die
Kommunikation mit Flüchtlingen und die Unterstützung bei Asylverfahren
„geschützte Tätigkeiten im Sinne des Völkerrechts und der Meinungsfreiheit
darstellen“.
17 May 2026
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## AUTOREN
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