# taz.de -- Fluchthilfe und die Justiz: Aktivist Tommy Olsen wird nicht nach Hellas ausgeliefert
       
       > Ein norwegischer Fluchthelfer wird von Griechenland mit Europäischem
       > Haftbefehl gesucht. In zweiter Instanz lehnt ein norwegisches Gericht nun
       > seine Rückführung ab.
       
 (IMG) Bild: Hinter dem Zaun: Migranten und Asylsuchende nach ihrer Ankunft auf Kreta
       
       Der Norweger Tommy Olsen, Gründer der Nichtregierungsorganisation Aegean
       Boat Report (ABR), wird nicht an Griechenland ausgeliefert. Das
       Berufungsgericht von Hålogaland in Nordnorwegen lehnte am Freitag
       einstimmig in zweiter Instanz einen Antrag auf Vollstreckung eines
       Europäischen Haftbefehls ab. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft im
       griechischen Kos gegen den Aktivisten und Gegner illegaler Rückführungen
       von Migranten im Dezember 2025 veranlasst.
       
       Die Staatsanwaltschaft auf Kos wirft Olsen Spionage, Führung einer
       kriminellen Vereinigung sowie Beteiligung an einem Schleuserring zum
       Transport von Migranten von der türkischen Küste nach Griechenland vor.
       Konkret geht es um Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2022 vor den Inseln Kos
       und Farmakonisi in der Ostägäis.
       
       Olsen wird vorgeworfen, während der Fahrt der Migranten telefonischen
       Kontakt zu Schleusern gehabt zu haben. ABR habe an die griechischen
       Behörden Daten und Position der Ankommenden weitergeleitet, damit diese in
       Flüchtlingslager gebracht werden und dort Asylanträge stellen können.
       
       ## Extrem restriktiver Migrationskurs in Griechenland
       
       Diese Weitergabe halten die griechischen Behörden für eine Beihilfe zur
       irregulären Einreise. Griechischen Medienberichten zufolge droht Olsen eine
       Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Hintergrund: Griechenland hat seit
       2019 unter der konservativen Regierung von Premier Kyriakos Mitsotakis
       einen extrem restriktiven Kurs in der Migrationspolitik eingeschlagen.
       [1][2025 wurde die Gesetzgebung nochmals verschärft.]
       
       Olsen selbst sagt, er habe „nichts Illegales“ getan, sondern nur humanitäre
       Hilfe geleistet. ABR habe Notrufe von Menschen im Meer entgegengenommen,
       die Hilfe suchten, um an einen sicheren Ort zu gelangen. Dabei habe er eng
       mit der griechischen sowie türkischen Küstenwache zusammengearbeitet. Seine
       NGO habe „systematisch Verstöße gegen die Rechte von Flüchtlingen durch die
       griechischen Behörden festgehalten“, insbesondere illegale Rückführungen
       und Pushbacks. Die UN-Sonderberichterstatterin zur Lage von
       Menschenrechtsverteidigern, Mary Lawlor, nannte die Verfolgung Olsens
       „inakzeptabel“.
       
       ## „Für europäische Verhältnisse beispiellose Entscheidung“
       
       Olsen war im März in seinem Haus in Tromsø festgenommen worden. Ein lokales
       Gericht entschied daraufhin in erster Instanz, dem Auslieferungsersuchen
       der griechischen Behörden stattzugeben. Olsens Verteidiger, Brynjulf
       Risnes, sagte nach dem erstinstanzlichen Urteil, [2][es gebe
       „offensichtlich keine Gründe für eine Auslieferung“ – und legte Berufung
       ein].
       
       Mit Erfolg. Nun steht also fest: Olsen droht keine Auslieferung an
       Griechenland. Wie Olsens griechischer Anwalt, Zacharias Kesses, dazu
       erklärte, zeige das Urteil des Berufungsgerichts von Hålogaland, dass „es
       um die Rechtsstaatlichkeit in Griechenland nicht gut bestellt ist und sich
       dies nun auch in Urteilen anderer europäischer Rechtssysteme und Gerichte
       widerspiegelt“.
       
       Kesses bewertete das Urteil als „deutliche Botschaft an die griechischen
       Gerichte und Staatsanwaltschaften hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, der
       Meinungsfreiheit und des Missbrauchs des Strafverfahrens“. Das Urteil sei
       „eine für europäische Verhältnisse beispiellose Entscheidung“ und „ein
       schwerer Schlag gegen die Praxis, humanitäre Hilfe unter Strafe zu stellen
       und diejenigen ins Visier zu nehmen, die Menschenrechtsverletzungen
       dokumentieren“.
       
       Aegean Boat Report wies darauf hin, dass das nun gefällte Urteil im Fall
       ihres Gründers „weit mehr als eine bloße formale Ablehnung eines
       Auslieferungsersuchens“ sei. Das Gericht habe anerkannt, dass die
       Dokumentation von Verstößen, das Einholen von Informationen, die
       Kommunikation mit Flüchtlingen und die Unterstützung bei Asylverfahren
       „geschützte Tätigkeiten im Sinne des Völkerrechts und der Meinungsfreiheit
       darstellen“.
       
       17 May 2026
       
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