# taz.de -- Abkommen für Abschiebungen: Österreich setzt auf unsicheren Drittstaat
       
       > Die Regierung Österreichs nutzt Usbekistan als Transitstation für
       > Abschiebungen – auch nach Afghanistan. Experte warnt: EGMR-Urteile sind
       > dort nicht vollstreckbar.
       
 (IMG) Bild: Wollen konsequent abschieben: Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)(l) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS)
       
       Österreichs Regierung hat am Donnerstag ein sogenanntes Migrations- und
       Mobilitätsabkommen mit Usbekistan unterzeichnet. Außenministerin Beate
       Meinl-Reisinger und Innenminister Gerhard Karner reisten dafür eigens in
       die zentralasiatische Republik. Der Kern des Pakts: Usbekistan soll künftig
       als Drehscheibe für Abschiebungen dienen – auch für Drittstaatsangehörige,
       die über das Land in ihr Herkunftsland weitertransportiert werden sollen.
       
       Nicht offen kommuniziert, aber geografisch naheliegend: gemeint ist vor
       allem Afghanistan. Die Stoßrichtung ist klar: „Die konsequente Durchführung
       von Abschiebungen ist Teil einer harten und gerechten Asylpolitik“, sagte
       Innenminister Karner. Meinl-Reisinger sprach von „klarer Kante“ gegenüber
       jenen ohne Aufenthaltsrecht.
       
       Konkrete Fragen, etwa wie viele Abschiebungen via Usbekistan geplant sind
       und was das Abkommen kostet, lässt das Innenministerium in Wien
       unbeantwortet. Vom Außenministerium heißt es lapidar, österreichische
       Behörden würden „gemäß den menschenrechtlichen Verpflichtungen eine
       allfällige Gefahr von Folter und Misshandlung berücksichtigen“. Wie das
       konkret aussehen soll, bleibt offen.
       
       Wie wenig solche Zusicherungen wert sein können, zeigt ein Beispiel aus
       Österreich: [1][Im Juli 2025 wurde ein 32-jähriger Syrer abgeschoben],
       obwohl sein Asylfolgeantrag noch nicht abgeschlossen war. Das letzte
       Lebenszeichen kam aus Istanbul, seither fehlt jede Spur. Für den Verbleib
       des Mannes interessierte sich das Innenministerium nicht, stattdessen
       wurden weitere Abschiebungen nach Syrien angekündigt.
       
       ## Asylexperte: „Vor allem PR, kaum Substanz“
       
       Lukas Gahleitner-Gertz, Rechtsexperte bei der Asylkoordination Österreich,
       sieht „vor allem PR, aber kaum Substanz“ im neuen Abkommen. Anders als die
       Regierung suggeriere, schaffe das Abkommen [2][keine Grundlage für ein
       Rückkehrzentrum]. Mit Usbekistan gebe es nun lediglich neben der bisherigen
       Route über Istanbul eine weitere Möglichkeit, Afghanen abzuschieben –
       diesmal auch auf dem Landweg, da Usbekistan an Afghanistan grenzt.
       
       Hohe Zahlen erwartet der Experte ohnehin nicht: Seit der
       Taliban-Machtübernahme 2021 wurden bloß vier Personen aus Österreich nach
       Afghanistan abgeschoben. Auch Usbeken selbst würden künftig nicht in großer
       Zahl zurückgeführt, denn vergangenes Jahr stellten bloß 39 Usbeken einen
       Antrag auf Asyl in Österreich.
       
       Das Hauptproblem ist ein anderes: Usbekistan ist ein autoritärer Staat und
       wird laut Freedom House mit 12 von 100 Punkten als „not free“ eingestuft.
       Das Land hat auch die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert und
       ist kein Mitglied des Europarats. Gerichtsurteile des Europäischen
       Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind dort daher schlicht nicht
       vollstreckbar. Gahleitner-Gertz: „Das ist für mich nichts anderes als
       Schmuddelpolitik, die zu einer Erosion des Rechtsstaats führt.“
       
       Dass die Gefahr von Rechtsbrüchen nicht abstrakt ist, zeigt ein Beispiel
       aus Polen: Im April 2026 wurden drei Afghanen trotz eines bindenden
       EGMR-Stopps via Usbekistan nach Kabul abgeschoben. Anwälte hatten die
       Behörden vor Abflug informiert, doch die Abschiebungen wurden dennoch
       durchgeführt.
       
       ## Eine Kooperation mit den Taliban ist weiter nötig
       
       Für Österreich bleibt ein weiteres Problem bestehen: Usbekistan erklärt
       sich zwar bereit, Afghanen durch sein Territorium zu transportieren, aber
       nur, wenn die Aufnahme im Zielstaat gesichert ist. „[3][Der Kontakt mit den
       militant islamistischen Taliban wird den Österreichern also nicht erspart
       bleiben]“, sagt Gahleitner-Gertz.
       
       Dass Taliban-Vertreter bereits mehrfach zu „technischen Gesprächen“ zum
       Thema Abschiebungen in Wien waren, schien niemanden zu stören – im
       Gegenteil. Österreich inszeniert sich als Vorreiter, in einem Verbund mit
       Dänemark, den Niederlanden, Deutschland und Griechenland, die alle nach
       willigen Drittstaaten für Abschiebungen suchen. Offen bleibt die Frage, was
       mit den Betroffenen nach der Abschiebung passiert. Eine Antwort darauf
       sucht man in Wien vergeblich.
       
       7 May 2026
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Florian Bayer
       
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