# taz.de -- Abkommen für Abschiebungen: Österreich setzt auf unsicheren Drittstaat
> Die Regierung Österreichs nutzt Usbekistan als Transitstation für
> Abschiebungen – auch nach Afghanistan. Experte warnt: EGMR-Urteile sind
> dort nicht vollstreckbar.
(IMG) Bild: Wollen konsequent abschieben: Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)(l) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS)
Österreichs Regierung hat am Donnerstag ein sogenanntes Migrations- und
Mobilitätsabkommen mit Usbekistan unterzeichnet. Außenministerin Beate
Meinl-Reisinger und Innenminister Gerhard Karner reisten dafür eigens in
die zentralasiatische Republik. Der Kern des Pakts: Usbekistan soll künftig
als Drehscheibe für Abschiebungen dienen – auch für Drittstaatsangehörige,
die über das Land in ihr Herkunftsland weitertransportiert werden sollen.
Nicht offen kommuniziert, aber geografisch naheliegend: gemeint ist vor
allem Afghanistan. Die Stoßrichtung ist klar: „Die konsequente Durchführung
von Abschiebungen ist Teil einer harten und gerechten Asylpolitik“, sagte
Innenminister Karner. Meinl-Reisinger sprach von „klarer Kante“ gegenüber
jenen ohne Aufenthaltsrecht.
Konkrete Fragen, etwa wie viele Abschiebungen via Usbekistan geplant sind
und was das Abkommen kostet, lässt das Innenministerium in Wien
unbeantwortet. Vom Außenministerium heißt es lapidar, österreichische
Behörden würden „gemäß den menschenrechtlichen Verpflichtungen eine
allfällige Gefahr von Folter und Misshandlung berücksichtigen“. Wie das
konkret aussehen soll, bleibt offen.
Wie wenig solche Zusicherungen wert sein können, zeigt ein Beispiel aus
Österreich: [1][Im Juli 2025 wurde ein 32-jähriger Syrer abgeschoben],
obwohl sein Asylfolgeantrag noch nicht abgeschlossen war. Das letzte
Lebenszeichen kam aus Istanbul, seither fehlt jede Spur. Für den Verbleib
des Mannes interessierte sich das Innenministerium nicht, stattdessen
wurden weitere Abschiebungen nach Syrien angekündigt.
## Asylexperte: „Vor allem PR, kaum Substanz“
Lukas Gahleitner-Gertz, Rechtsexperte bei der Asylkoordination Österreich,
sieht „vor allem PR, aber kaum Substanz“ im neuen Abkommen. Anders als die
Regierung suggeriere, schaffe das Abkommen [2][keine Grundlage für ein
Rückkehrzentrum]. Mit Usbekistan gebe es nun lediglich neben der bisherigen
Route über Istanbul eine weitere Möglichkeit, Afghanen abzuschieben –
diesmal auch auf dem Landweg, da Usbekistan an Afghanistan grenzt.
Hohe Zahlen erwartet der Experte ohnehin nicht: Seit der
Taliban-Machtübernahme 2021 wurden bloß vier Personen aus Österreich nach
Afghanistan abgeschoben. Auch Usbeken selbst würden künftig nicht in großer
Zahl zurückgeführt, denn vergangenes Jahr stellten bloß 39 Usbeken einen
Antrag auf Asyl in Österreich.
Das Hauptproblem ist ein anderes: Usbekistan ist ein autoritärer Staat und
wird laut Freedom House mit 12 von 100 Punkten als „not free“ eingestuft.
Das Land hat auch die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert und
ist kein Mitglied des Europarats. Gerichtsurteile des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind dort daher schlicht nicht
vollstreckbar. Gahleitner-Gertz: „Das ist für mich nichts anderes als
Schmuddelpolitik, die zu einer Erosion des Rechtsstaats führt.“
Dass die Gefahr von Rechtsbrüchen nicht abstrakt ist, zeigt ein Beispiel
aus Polen: Im April 2026 wurden drei Afghanen trotz eines bindenden
EGMR-Stopps via Usbekistan nach Kabul abgeschoben. Anwälte hatten die
Behörden vor Abflug informiert, doch die Abschiebungen wurden dennoch
durchgeführt.
## Eine Kooperation mit den Taliban ist weiter nötig
Für Österreich bleibt ein weiteres Problem bestehen: Usbekistan erklärt
sich zwar bereit, Afghanen durch sein Territorium zu transportieren, aber
nur, wenn die Aufnahme im Zielstaat gesichert ist. „[3][Der Kontakt mit den
militant islamistischen Taliban wird den Österreichern also nicht erspart
bleiben]“, sagt Gahleitner-Gertz.
Dass Taliban-Vertreter bereits mehrfach zu „technischen Gesprächen“ zum
Thema Abschiebungen in Wien waren, schien niemanden zu stören – im
Gegenteil. Österreich inszeniert sich als Vorreiter, in einem Verbund mit
Dänemark, den Niederlanden, Deutschland und Griechenland, die alle nach
willigen Drittstaaten für Abschiebungen suchen. Offen bleibt die Frage, was
mit den Betroffenen nach der Abschiebung passiert. Eine Antwort darauf
sucht man in Wien vergeblich.
7 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Florian Bayer
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