# taz.de -- Beschluss des Kabinetts: Schwarz-Rot bringt klimaschädliche Heizungsreform auf den Weg
> Die Ampel-Regierung hatte die klimafreundliche Wärmewende angestoßen.
> Ihre Nachfolgerin, die schwarz-rote Koalition, will sie zurückdrehen.
> Dafür hagelt es Kritik.
(IMG) Bild: Protest heute von Greenpeace gegen das neue, rückständige Heizungsgesetz
dpa/taz | Das umstrittene „Heizungsgesetz“ für eine klimafreundliche
Wärmeversorgung soll bald Geschichte sein – die schwarz-rote Koalition will
Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen
kippen. Auch der Name ist neu: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das
Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pläne sind schon länger bekannt, aber
jetzt hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Mit diesem befasst
sich nun der Bundestag.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er
wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Bauministerin Verena Hubertz
(SPD) sagte, das Kapitel des alten Heizungsgesetzes werde abgeschlossen. Es
habe viele Menschen verunsichert. Hubertz hatte das bestehende Gesetz in
der Ampel-Regierung federführend mitverhandelt.
Der Kern des bestehenden und vor allem vom früheren Wirtschaftsminister
[1][Robert Habeck] (Grüne) vorangetriebenen Gesetzes soll wegfallen: Das
sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren
Energien betrieben werden soll – neue Öl- und Gasheizungen sind damit nicht
möglich. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für
Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im
bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen
können weiter betrieben werden, auch wenn sie fossil betrieben sind.
Habecks Nachfolgerin Reiche sah einen „Zwang zur Wärmepumpe“. Das bisherige
Gesetz führt die Wärmepumpe allerdings nur als eine von mehreren Optionen.
Wegfallen soll auch ein Paragraf, der schon vor der Ampel galt. Dabei geht
es um eine Regelung zur Beschränkung der Betriebszeit von alten
Heizkesseln.
## Kabinett beschließt die umstrittene „Bio-Treppe“
Die Bundesregierung will nun neben der Wärmepumpe, einem
Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung
weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen zulasseneingebaut werden können –
Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil
CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum
klimafreundlichen Heizen ebnen. „Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizen
möchte, mischt ab 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei“, heißt es im
Gesetzentwurf.
Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent
klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15
Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens
60 Prozent.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt
werden. Diese soll 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent starten. Eine
Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen
Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.
## Widerspruch zur Klimaneutralität 2045
Deutschland hat sich allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, ab 2045
klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen
Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen, wie sie durch die
Nutzung fossiler Energieträger wie Öl und Gas entstehen.
Klimaschützer*innen kritisieren die Heizungsreformpläne wegen des
Widerspruches zum geltenden Klimaschutzgesetz. „Dieser Gesetzentwurf ist
eine Absage an die deutschen Klimaziele. Öl- und Gas-Heizungen auch nach
2045 einzubauen, aber im gleichen Jahr klimaneutral sein zu wollen, ist mit
keiner Mathematik dieser Welt machbar“, sagte Luisa Neubauer von Fridays
for Future. „Alle Augen richten sich nun auf die SPD. Carsten Schneider hat
richtigerweise mit seiner Absage an den fossil-ideologischen Entwurf
vorgelegt. Nun gilt es, diese Pläne langfristig zu stoppen und
sicherzustellen, dass der nächste Entwurf Klimaziele statt Konzernprofite
schützt.“
Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energie erfüllen die Regierungspläne
auch europäische Vorgaben nicht. Die EU-Gebäuderichtlinie schreibe vor,
dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um den gesamten
Gebäudebestand 2050 zu 100 Prozent klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Die
„Bio-Treppe“ sehe bis 2040 aber nur einen Anteil von 60 Prozent
Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vor. Das sei nicht ambitioniert
genug.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, sagte, die
Reform sei „klimapolitisch katastrophal“. Mitten in der Energiekrise
sollten fossile Heizungen ein Comeback feiern, das bis weit über 2045
hinaus reichen solle. „Damit werden Haushalte den unkontrollierten
Preisschocks von Öl und Gas weiter ausgesetzt.“
Umstritten ist auch, ob die Bundesregierung Mieter*innen genug schützt.
Das Problem: Gasheizungen sind beim Einbau billiger, im Betrieb aber
absehbar viel teurer als Wärmepumpen. Erlaubt man den Einbau der fossilen
Option weiter, könnten Vermieter*innen davon Gebrauch machen – denn sie
tragen die höheren Betriebskosten ja nicht.
Zu hohen Betriebskosten trägt auch die Bio-Treppe bei. „Erneuerbare Gase
stehen nicht in einer Größenordnung zur Verfügung, um den zukünftigen
Gasbedarf aus dem Gebäudesektor zu decken“, heißt es beim Umweltinstitut
München. Sie seien in der Herstellung ineffizient und deshalb teuer.
[2][Die schwarz-rote Koalition hatte sich deshalb auf eine Kostenbremse für
Mieter geeinigt]. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte,
CO2-Preis und Biogas zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Der
Mieterbund begrüßte die Pläne der Koalition. Was die Kostenbremse
allerdings nicht umfasst, sind die Kosten für Öl und Gas selbst. [3][Vor
hohen Kosten wie in der aktuellen Energiekrise schützen die Regierungspläne
Mieter*innen also weiter nicht].
13 May 2026
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