# taz.de -- Beschluss des Kabinetts: Schwarz-Rot bringt klimaschädliche Heizungsreform auf den Weg
       
       > Die Ampel-Regierung hatte die klimafreundliche Wärmewende angestoßen.
       > Ihre Nachfolgerin, die schwarz-rote Koalition, will sie zurückdrehen.
       > Dafür hagelt es Kritik.
       
 (IMG) Bild: Protest heute von Greenpeace gegen das neue, rückständige Heizungsgesetz
       
       dpa/taz | Das umstrittene „Heizungsgesetz“ für eine klimafreundliche
       Wärmeversorgung soll bald Geschichte sein – die schwarz-rote Koalition will
       Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen
       kippen. Auch der Name ist neu: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das
       Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pläne sind schon länger bekannt, aber
       jetzt hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Mit diesem befasst
       sich nun der Bundestag.
       
       „Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er
       wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Bauministerin Verena Hubertz
       (SPD) sagte, das Kapitel des alten Heizungsgesetzes werde abgeschlossen. Es
       habe viele Menschen verunsichert. Hubertz hatte das bestehende Gesetz in
       der Ampel-Regierung federführend mitverhandelt.
       
       Der Kern des bestehenden und vor allem vom früheren Wirtschaftsminister
       [1][Robert Habeck] (Grüne) vorangetriebenen Gesetzes soll wegfallen: Das
       sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren
       Energien betrieben werden soll – neue Öl- und Gasheizungen sind damit nicht
       möglich. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für
       Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im
       bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen
       können weiter betrieben werden, auch wenn sie fossil betrieben sind.
       
       Habecks Nachfolgerin Reiche sah einen „Zwang zur Wärmepumpe“. Das bisherige
       Gesetz führt die Wärmepumpe allerdings nur als eine von mehreren Optionen.
       Wegfallen soll auch ein Paragraf, der schon vor der Ampel galt. Dabei geht
       es um eine Regelung zur Beschränkung der Betriebszeit von alten
       Heizkesseln.
       
       ## Kabinett beschließt die umstrittene „Bio-Treppe“
       
       Die Bundesregierung will nun neben der Wärmepumpe, einem
       Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung
       weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen zulasseneingebaut werden können –
       Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil
       CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum
       klimafreundlichen Heizen ebnen. „Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizen
       möchte, mischt ab 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei“, heißt es im
       Gesetzentwurf.
       
       Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent
       klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15
       Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens
       60 Prozent.
       
       Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt
       werden. Diese soll 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent starten. Eine
       Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen
       Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.
       
       ## Widerspruch zur Klimaneutralität 2045
       
       Deutschland hat sich allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, ab 2045
       klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen
       Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen, wie sie durch die
       Nutzung fossiler Energieträger wie Öl und Gas entstehen.
       
       Klimaschützer*innen kritisieren die Heizungsreformpläne wegen des
       Widerspruches zum geltenden Klimaschutzgesetz. „Dieser Gesetzentwurf ist
       eine Absage an die deutschen Klimaziele. Öl- und Gas-Heizungen auch nach
       2045 einzubauen, aber im gleichen Jahr klimaneutral sein zu wollen, ist mit
       keiner Mathematik dieser Welt machbar“, sagte Luisa Neubauer von Fridays
       for Future. „Alle Augen richten sich nun auf die SPD. Carsten Schneider hat
       richtigerweise mit seiner Absage an den fossil-ideologischen Entwurf
       vorgelegt. Nun gilt es, diese Pläne langfristig zu stoppen und
       sicherzustellen, dass der nächste Entwurf Klimaziele statt Konzernprofite
       schützt.“
       
       Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energie erfüllen die Regierungspläne
       auch europäische Vorgaben nicht. Die EU-Gebäuderichtlinie schreibe vor,
       dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um den gesamten
       Gebäudebestand 2050 zu 100 Prozent klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Die
       „Bio-Treppe“ sehe bis 2040 aber nur einen Anteil von 60 Prozent
       Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vor. Das sei nicht ambitioniert
       genug.
       
       Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, sagte, die
       Reform sei „klimapolitisch katastrophal“. Mitten in der Energiekrise
       sollten fossile Heizungen ein Comeback feiern, das bis weit über 2045
       hinaus reichen solle. „Damit werden Haushalte den unkontrollierten
       Preisschocks von Öl und Gas weiter ausgesetzt.“
       
       Umstritten ist auch, ob die Bundesregierung Mieter*innen genug schützt.
       Das Problem: Gasheizungen sind beim Einbau billiger, im Betrieb aber
       absehbar viel teurer als Wärmepumpen. Erlaubt man den Einbau der fossilen
       Option weiter, könnten Vermieter*innen davon Gebrauch machen – denn sie
       tragen die höheren Betriebskosten ja nicht.
       
       Zu hohen Betriebskosten trägt auch die Bio-Treppe bei. „Erneuerbare Gase
       stehen nicht in einer Größenordnung zur Verfügung, um den zukünftigen
       Gasbedarf aus dem Gebäudesektor zu decken“, heißt es beim Umweltinstitut
       München. Sie seien in der Herstellung ineffizient und deshalb teuer.
       
       [2][Die schwarz-rote Koalition hatte sich deshalb auf eine Kostenbremse für
       Mieter geeinigt]. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte,
       CO2-Preis und Biogas zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Der
       Mieterbund begrüßte die Pläne der Koalition. Was die Kostenbremse
       allerdings nicht umfasst, sind die Kosten für Öl und Gas selbst. [3][Vor
       hohen Kosten wie in der aktuellen Energiekrise schützen die Regierungspläne
       Mieter*innen also weiter nicht].
       
       13 May 2026
       
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