# taz.de -- K.-o.-Tropfen: „Genauso gefährlich wie die Verwendung einer Waffe“
       
       > Der Bundesrat will eine Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen. Anja
       > Schmidt, Expertin des Deutschen Juristinnenbunds, erklärt, was es damit
       > auf sich hat.
       
 (IMG) Bild: Da K.o.-Tropfen nicht lange nachweisbar sind, müssen betroffene Personen schnell merken, dass etwas nicht mit ihnen stimmt
       
       taz: Frau Schmidt, das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat kürzlich einen
       Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der härtere Strafen für den
       Einsatz von K.-o.-Tropfen vorsieht. Warum?
       
       Anja Schmidt: Der Bundesrat hatte die Bundesregierung im März aufgefordert,
       einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nun hat NRW selbst einen
       Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Den kann der Bundesrat als
       Gesetzentwurf dann dem Bundestag vorlegen.
       
       taz: Aber warum das alles? 
       
       Schmidt: Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2024,
       die besagt: K.o.-Mittel, ob sie nun als Tropfen oder in Form von Tabletten
       verabreicht werden, sind kein gefährliches Werkzeug. Das wiederum heißt,
       dass beim Straftatbestand des sexuellen Übergriffs bestimmte
       Qualifikationsstufen nicht greifen.
       
       taz: Was heißt das für die Strafbarkeit von K.-o.-Mitteln? 
       
       Schmidt: Es ist schon jetzt strafbar, K.-o.-Mittel zum Ermöglichen eines
       sexuellen Übergriffs anzuwenden. Das K.-o.-Mittel stellt zudem ein Mittel
       zur Überwindung eines Widerstandes dar, so dass Freiheitsstrafen von drei
       bis zu 15 Jahren verhängt werden können. Würden K.o.-Mittel aber als
       gefährliches Werkzeug gelten, wäre bei ihrer Verwendung der
       Mindeststrafrahmen höher: er würde bei fünf und nicht bei drei Jahren
       liegen.
       
       taz: Was wäre denn ein gefährliches Werkzeug? 
       
       Schmidt: Was wir gewöhnlich unter einem Werkzeug verstehen, ist ein fester
       Gegenstand, zum Beispiel ein Hammer. Es muss kein Werkzeug in dem Sinn
       sein, dass es in einer Werkstatt zu finden ist – aber es muss fest sein.
       Selbst wenn man argumentieren würde, dass K.o-Tabletten fest sind, sagt der
       Bundesgerichtshof (BGH): Sie wirken aber aufgrund von Stoffwechselprozessen
       innerhalb des Körpers – und nicht von außen. Sie sind deshalb weder Waffe
       noch Werkzeug.
       
       taz: Was halten Sie von der Entscheidung des BGH? 
       
       Schmidt: Dessen Definition von Werkzeug ist vielleicht nicht zwingend, aber
       sie ist nachvollziehbar und sehr gut vertretbar. Das Problem der
       Gleichstellung von K.o.-Mitteln mit einem gefährlichen Werkzeug ließe sich
       aber über eine Änderung des Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch lösen, der
       sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe stellt – so,
       wie es der Gesetzesantrag aus NRW vorschlägt.
       
       taz: Was genau will NRW? 
       
       Schmidt: Der Antrag sieht vor, dass Paragraf 177 so ergänzt wird, dass ein
       sexueller Übergriff durch die Beibringung von Gift oder anderen
       gesundheitsschädlichen Stoffen genauso bestraft wird wie die Verwendung
       einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tat. Dann würde auch
       bei der Gabe von K.o.-Mitteln und anderen betäubenden Substanzen der
       Strafrahmen von 5 bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe gelten.
       
       taz: Was halten Sie von diesem Vorschlag? 
       
       Schmidt: Der djb begrüßt diesen Vorschlag. Die Verwendung von K.o.-Mitteln
       ist genauso gefährlich wie die Verwendung einer Waffe oder eines
       gefährlichen Werkzeugs. Sie werden gezielt eingesetzt, um sexuelle
       Übergriffe zu ermöglichen.
       
       taz: Haben K.o.-Mittel eine geschlechtsspezifische Komponente? 
       
       Schmidt: Es gibt wenig gesichertes empirisches Wissen zu K.o.-Mitteln. Das
       liegt vor allem daran, dass die Personen, die die Mittel verabreicht
       bekommen, das oft nicht merken. Oft kommen Fälle zufällig ans Licht oder
       dies beruht auf intensiven journalistischen Recherchen, wie bei der
       Recherche von Strg F zu Vergewaltigernetzwerken, die sich über den
       Messengerdienst Telegram organisieren. Letztere deuten ein erhebliches
       Ausmaß des Phänomens an. Wir müssen deshalb vermuten, dass es ein sehr
       großes Dunkelfeld gibt. In vielen Fällen, die ans Licht kommen, haben
       Männer Frauen vergewaltigt.
       
       taz: Dazu gehört auch der Fall Gisèle Pelicots, die in Frankreich von ihrem
       eigenen Mann betäubt und anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten
       wurde. 
       
       Schmidt: Ja, die Aufdeckung des Falles beruhte aber auf einem Zufallsfund
       der Polizei. Für den Nachweis entscheidend waren dort Fotos und Videos, die
       ihr Mann von den Vergewaltigungen gemacht hat. Solche Aufnahmen erleichtern
       die Nachweisbarkeit immens, sie haben eine Beweiskraft, der man sich nur
       schwer entziehen kann. Andererseits handelt es sich gleichzeitig um
       bildbasierte sexualisierte Gewalt in ihrer schwerwiegendsten Form. Es ist
       wichtig zu sehen, dass die Aufnahmen nicht nur ein gutes Beweismittel sind,
       sondern zugleich eine massive Rechtsverletzung. Was Frau Pelicot gemacht
       hat – zu sagen, ich will, dass das alle sehen, weil die Scham die Seiten
       wechseln muss – ist sehr mutig und hat geradezu etwas Revolutionäres im
       Hinblick auf die Umkehr der Scham. Aber natürlich hat jedes Gewaltopfer das
       Recht zu sagen: Das kann und will ich so nicht.
       
       taz: Was, wenn eine Person in Deutschland merkt, dass ihr K.o.-Tropfen
       verabreicht wurden? 
       
       Schmidt: Tatsächlich gibt es ein Problem mit der Beweislage. Die Mittel
       sind nicht lange nachweisbar, die betroffenen Personen müssen also recht
       schnell merken, dass etwas nicht stimmt und zur Polizei, ins Krankenhaus
       oder zur anonymen Spurensicherung gehen. Die wird noch nicht in allen
       Bundesländern durch die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt. Dann
       braucht es Personen bei den Ermittlungsbehörden, die für das Problem
       sensibilisiert sind. Die Strafverschärfung ist also wichtig. Genauso
       wichtig sind aber Aufklärung und bessere Strukturen.
       
       taz: Was passiert nun mit dem Gesetzesantrag? Wie schätzen Sie die Chancen
       ein? 
       
       Schmidt: Wenn der Bundesrat ihn als Gesetzesentwurf beschließt, geht er
       zunächst an die Bundesregierung, danach mit einer Stellungnahme der
       Bundesregierung in das für Gesetzgebungsprozesse vorgesehene
       parlamentarische Verfahren im Bundestag. Wie es schon in der Entschließung
       des Bundesrates im März zum Ausdruck kam, stimmt mich dabei optimistisch,
       dass die Länder hier Handlungsbedarf sehen.
       
       24 Apr 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patricia Hecht
       
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