# taz.de -- Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete: Die Rechnung geht nicht auf
> Die Bezahlkarte für Geflüchtete kostet Geld, Aufwand und den Betroffenen
> ein Stück gesellschaftliche Teilhabe. Eine Bilanz zum zweijährigen
> Jubiläum.
(IMG) Bild: In vielen Bundesländern kann man mit der Bezahlkarte nur 50 Euro im Monat abheben
Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete haben vor allem eines gebracht:
Hürden im Alltag der Betroffenen. Der Wocheneinkauf, ein Handyvertrag,
Anwaltskosten oder ein Dauerauftrag können mit den eingeschränkten
Funktionen der Bezahlkarte schnell zum Problem werden. Zugleich schafft die
guthabenbasierte Debitkarte für Asylbewerber:innen neue Bürokratie und
kostet viel Geld.
Entsprechend schlecht fällt das Fazit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zum
zweijährigen Bestehen der umstrittenen Karte aus. „Erschwerte Teilhabe,
verfehlte Wirkung“, lautet der Titel eines [1][Praxisreports], den der
Verband am Freitag veröffentlicht hat. Auf Grundlage von Erfahrungen aus
Beratungsstellen im ganzen Bundesgebiet dokumentiert die AWO die Probleme
im Alltag mit der Bezahlkarte für Geflüchtete.
So wird die Karte auf vielen Wochenmärkten, Flohmärkten oder in
Second-Hand-Shops nicht akzeptiert. Nutzer:innen müssen auf teurere
Supermärkte und Kaufhäuser ausweichen – dabei liegen die Sozialleistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit 455 Euro im Monat
ohnehin weit unter dem Existenzminimum. Überweisungen müssen die Behörden
genehmigen, ins Ausland sind sie verboten. In 13 Bundesländern gilt zudem
ein Abhebelimit von 50 Euro im Monat, für Kinder sogar noch weniger.
„Da ist das Bargeld oft schon Anfang des Monats aufgebraucht“, sagt Thomas
Heser, Referent für Flüchtlingssozialarbeit bei der AWO. Vor allem Kinder
und Jugendliche litten unter den Einschränkungen: Geld für die
Klassenkasse, Schulausflüge oder den Sportverein würde meist bar
eingesammelt. Das Abhebelimit steht im Zentrum der Kritik des Verbands.
„Symbolpolitik“, nennt Heser das, „mit fatalen Auswirkungen auf die
gesellschaftliche Teilhabe“.
## Neue bürokratische Prozesse
Startschuss für die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für
Geflüchtete war eine Änderung des AsylbLG, die am 16. Mai 2024 in Kraft
trat. Inzwischen wird die Karte in allen Bundesländern außer Berlin
genutzt, [2][dort soll sie aber noch in diesem Jahr eingeführt werden.] Die
Ampelregierung versprach sich von der Bezahlkarte weniger Bürokratie.
Außerdem wollte sie verhindern, dass Sozialleistungen ins Ausland
überwiesen oder an Schlepper weitergegeben werden. So sollte die Karte
angebliche Anreize für Flucht und Migration nach Deutschland senken. Für
diese Abschreckungslogik gibt es bis heute keine Daten.
Die AWO lehnt die Bezahlkarte ab. Laut Report hat sie auch „keine
erkennbare Reduzierung“ des Verwaltungsaufwands gebracht. „Denn die
Bezahlkarte schafft neue bürokratische Prozesse“, erklärt Heser. Etwa durch
die Einrichtung von sogenannten Black- und Whitelists, die zwischen
erlaubten und verbotenen Überweisungen unterscheiden. Oder durch
Anhörungsverfahren und Einzelfallentscheidungen, wenn Nutzer:innen
Überweisungen außerhalb dieser Listen beantragen.
Vorreiter bei der Bezahlkarte war das Land Hamburg, dort zieht die
Verwaltung eine positive Bilanz. Die Karte habe in Hamburg zu „spürbaren
praktischen Verbesserungen“ geführt, teilt das zuständige Sozialamt der taz
mit. „Insbesondere die Umstellung auf ein einheitlicheres und stärker
digitalisiertes Auszahlungsverfahren hat sich bewährt“, so eine Sprecherin.
Auch für Nutzer:innen würden sich Vorteile ergeben, etwa durch das
Wegfallen von Wartezeiten bei der persönlichen Auszahlung vor Ort.
Grundlegende Funktionsstörungen bei der Nutzung der Karte seien der
Verwaltung nicht bekannt.
In Potsdam wiederum entschied sich eine Mehrheit im Parlament gegen die
Bezahlkarte – die Stadt ist heute die einzige Kommune in Brandenburg ohne
die Karte. „Wir wollen damit Sicherheit für Betroffene schaffen und
gleichzeitig ein politisches Signal senden“, sagt Amanda Palenberg,
Integrationsbeauftragte der Stadtverwaltung Potsdam. Einen Mehrwert sehe
sie in der Bezahlkarte nicht, dafür aber zahlreiche neue Hürden im Alltag
der Betroffenen.
In Potsdam werden Sozialleistungen nach dem AsylbLG also weiterhin bar
ausgezahlt, sobald die Betroffenen ein Bankkonto haben dann per
Überweisung. Die Verwaltung der Auszahlungen klappe gut, von der
Bezahlkarte verspreche sie sich keine Erleichterung, sagt Palenberg. Im
Gegenteil: Aus umliegenden Kommunen habe sie mitbekommen, dass bei den
Whitelist- und Blacklistsystemen erhebliche technische Komplikationen
auftraten. In Berichten des Landes Brandenburg sei das allerdings „zu
unkritisch dargestellt worden“.
## Teures Kontrollinstrument
Die Finanzierung des AsylbLG ist Sache der Länder und Kommunen – und die
neuen technischen Systeme und Verwaltungsprozesse kosten Geld. In
Nordrhein-Westfalen waren im Haushalt 2025 rund 12,5 Millionen Euro für die
Bezahlkarte vorgesehen. [3][Berlin rechnet mit jährlichen Kosten von etwa
10 Millionen Euro], weit teurer als das bisherige System.
Der Verein „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender“ kam
2025 in einer Hochrechnung auf Basis solcher Zahlen auf geschätzte
Gesamtkosten von 68 Millionen Euro pro Jahr für die Länder. Noch höher
verortete der Verein die Kosten für die überlasteten Kommunen durch
personellen Mehraufwand in den Verwaltungen: auf rund 86,5 Millionen Euro
jährlich.
Für Heser sind das vermeidbare Ausgaben. Das Geld solle lieber Maßnahmen
fließen, die Inklusion vorantreiben, etwa [4][Sprachkurse], Kinderbetreuung
oder Beratungsstellen. Auch ein schneller Zugang zum Arbeitsmarkt sei
entscheidend, damit Asylbewerber:innen ihren Lebensunterhalt selbst
bestreiten können. „Die Bezahlkarte hingegen erschwert Menschen die ersten
Schritte in Deutschland“, sagt Heser. Nutzer:innen könnten nicht frei
über ihr Geld verfügen, alltägliche Zahlungen seien häufig kompliziert oder
unmöglich. Und das während Asylverfahren, die mitunter mehr als zwei Jahre
dauern.
Die AWO sieht die Überwachung und Einschränkung von Ausgaben durch die
Bezahlkarte für Geflüchtete als einen Eingriff in grundlegende
Selbstbestimmungsrechte. Der Verband warnt, dass Kontrollinstrumente im
Sozialstaat für bestimmte Gruppen normalisiert werden könnten. Ganz
unbegründet ist die Sorge nicht: Hamburg arbeitet wohl an einem weiteren
Pilotprojekt, [5][das die Bezahlkarte auf Jugendliche in der Grundsicherung
ausweiten soll.]
Damit verfehle die Bezahlkarte den Sinn des Sozialstaats, so die AWO. Im
Praxisreport betont der Verband: „Sozialleistungen müssen sich weiterhin am
Ziel orientieren, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern und
gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.“ Und zwar „unabhängig vom
Aufenthaltsstatus“.
15 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://awo.org/pressemeldung/bezahlkarte-verfehlt-ihr-ziel-awo-kritisiert-neue-huerden-statt-gesellschaftlicher-teilhabe/
(DIR) [2] /Bezahlkarte-fuer-Gefluechtete/!6102374
(DIR) [3] /Verschaerfte-Fluechtlingspolitik/!5994678
(DIR) [4] /Einigung-bei-Integrationskursen/!6178578
(DIR) [5] /Staatliche-Kontrolle/!6100439
## AUTOREN
(DIR) Jule Frank
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