# taz.de -- Berliner Mietenpolitik: Endlich klingelt was
       
       > Mit Gesetzesverschärfungen will der Senat den Wohnungsmarkt besser
       > regulieren. Zudem wird lebhaft über viel weitergehende Maßnahmen
       > diskutiert.
       
 (IMG) Bild: Wer hier wohnt, soll bald auch im Mietenkataster stehen
       
       Die Diskussion über die Regulierung des Berliner Wohnungsmarktes ist so
       virulent wie lange nicht. Nach Jahren des Stillstands, in denen sich die
       Situation für Berlins Mieter:innen immer weiter verschärfte [1][und die
       Politik tatenlos zusah], wird wieder diskutiert: über Wohnungs- und
       Mietenkataster, Sozialquoten für private Vermieter, über die Regulierung
       von Ferienwohnungen, über Eingriffsmöglichkeiten des Staates gegen
       Vermieter, die ihre Häuser vernachlässigen und gesetzliche Regelungen zu
       Miethöhen missachten.
       
       Und es wird nicht nur diskutiert, sondern es tut sich tatsächlich etwas. In
       der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Montag referierte
       Senator Christian Gaebler (SPD), was jüngst schon auf den Weg gebracht
       wurde: [2][Das Wohnen auf Zeit, meist möbliert, in Milieuschutzgebieten
       wurde verboten], neue [3][Stellen zur Verfolgung von Mietwucher
       geschaffen], die Möglichkeiten des Wohnungswechsels auch zwischen den
       landeseigenen Wohnungsgesellschaften verbessert.
       
       Der nächste Schritt ist das Wohnraumsicherungsgesetz der
       Regierungskoalition, das nach seiner Anhörung im Ausschuss bald ins
       Abgeordnetenhaus eingebracht werden wird. Gleich drei bestehende Gesetze
       sollen damit geschärft werden. Im Wohnraumgesetz sollen striktere Vorgaben
       bei der Untervermietung von Sozialwohnungen – eine Anzeigepflicht über die
       Berechtigung der Mieter:innen und über die Miethöhe – sicherstellen,
       dass diese nicht zweckentfremdet werden.
       
       Das Wohnungsaufsichtsgesetz soll die Möglichkeiten der Bezirke verbessern,
       bei vernachlässigten Immobilien einen Treuhänder einzusetzen; die
       Ankündigung eigener Maßnahmen reicht dann nicht mehr, um diesen abzuwenden.
       Zudem sollen die Eigentümer bereits im Voraus für die Vergütung des
       Treuhänders zur Kasse gebeten werden. Aus der bislang theoretischen
       Möglichkeit Häuser unter Zwangsverwaltung zu stellen, vor dessen
       Durchsetzung sich die Bezirke bislang stets scheuten, soll damit eine echte
       Eingriffsbefugnis werden. Vergleichbare Reglungen für die Einsetzung von
       Treuhändern werden auch ins Zweckentfremdungsverbotsgesetz aufgenommen.
       
       ## Das kann nur ein Anfang sein
       
       Umstritten sind die Maßnahmen nicht, auch bei den Lobbyorganisationen der
       Vermieter, dienen sie doch vor allem der Durchsetzung bestehender
       Regelungen. Diskussionsbedarf hatten die geladenen Expert:innen, die
       Ausschussmitglieder und der Senator vielmehr zu weitergehenden Maßnahmen,
       wie sie sich etwa in den [4][Gesetzesvorschlägen von Grünen und Linken]
       finden, die im Kern jeweils verpflichtende Sozialquoten im privaten
       Wohnungssektor fordern. Eigentümer ab 50 Wohnungen sollen dazu verpflichtet
       werden bis zu einem Drittel ihrer frei werdenden Wohnungen, bei den Linken
       gar bis zur Hälfte, an WBS-Berechtigte zu vermieten – bis zu 17.000
       Sozialwohnungen könnten damit pro Jahr hinzukommen.
       
       Die Idee ist umfangreich geprüft, zuletzt auch durch die Studie [5][„Berlin
       ohne Dach?“] der Rechtsprofessorin Alina Holze, die dem Ausschuss
       erläuterte, das der gesetzliche Weg für derartige Eingriffe auch durch die
       negative Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel nicht
       versperrt sei. Ihr zufolge ist eine Quote die verfassungskonforme Antwort
       auf die Wohnraumversorgungskrise. Auch die SPD ist für ein solches Modell,
       wie Sevim Aydin, Sprecherin für Mieten und Wohnen ausführte – nur sei sie
       mit dem Koalitionspartner CDU nicht umzusetzen.
       
       Viel Zuspruch erhält derweil der [6][Plan der Koalition, ein Wohnungs- und
       Mietenkataster auf den Weg zu bringen], in dem Wohnungsdaten KI-basiert
       zentral erfasst werden. Die Expert:innen sind sich einig, dass dies ein
       effektives Mittel ist, um Mieten auf ihre gesetzliche Zulässigkeit zu
       prüfen. Wibke Werner vom Berliner Mieterverein regte jedoch an, neben Daten
       zu Mietverhältnis, Vertragsparteien und Miete auch solche zum Bestand von
       Sozialwohnungen, zu Leerstand, Umwandlungen oder energetischem Zustand zu
       erfassen.
       
       Verabschiedet wurden mit den Stimmen von CDU und SPD neben dem
       Wohnraumsicherungsgesetz auch Veränderungen des
       [7][Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, das an eine neue EU-Verordnung über
       Ferienwohnungen angepasst wird]. Ab Mitte Mai müssen sich Vermieter, die
       Anzeigen auf Airbnb und Co. schalten wollen, für eine Registriernummer
       identifizieren; die Anbieter müssen die Daten an die Bundesnetzagentur
       übermitteln. Nun werden die Bezirke autorisiert, die Daten zu empfangen und
       damit gegen illegale Ferienwohnungsvermietung vorzugehen.
       
       11 May 2026
       
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