# taz.de -- Berliner Mietenpolitik: Endlich klingelt was
> Mit Gesetzesverschärfungen will der Senat den Wohnungsmarkt besser
> regulieren. Zudem wird lebhaft über viel weitergehende Maßnahmen
> diskutiert.
(IMG) Bild: Wer hier wohnt, soll bald auch im Mietenkataster stehen
Die Diskussion über die Regulierung des Berliner Wohnungsmarktes ist so
virulent wie lange nicht. Nach Jahren des Stillstands, in denen sich die
Situation für Berlins Mieter:innen immer weiter verschärfte [1][und die
Politik tatenlos zusah], wird wieder diskutiert: über Wohnungs- und
Mietenkataster, Sozialquoten für private Vermieter, über die Regulierung
von Ferienwohnungen, über Eingriffsmöglichkeiten des Staates gegen
Vermieter, die ihre Häuser vernachlässigen und gesetzliche Regelungen zu
Miethöhen missachten.
Und es wird nicht nur diskutiert, sondern es tut sich tatsächlich etwas. In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Montag referierte
Senator Christian Gaebler (SPD), was jüngst schon auf den Weg gebracht
wurde: [2][Das Wohnen auf Zeit, meist möbliert, in Milieuschutzgebieten
wurde verboten], neue [3][Stellen zur Verfolgung von Mietwucher
geschaffen], die Möglichkeiten des Wohnungswechsels auch zwischen den
landeseigenen Wohnungsgesellschaften verbessert.
Der nächste Schritt ist das Wohnraumsicherungsgesetz der
Regierungskoalition, das nach seiner Anhörung im Ausschuss bald ins
Abgeordnetenhaus eingebracht werden wird. Gleich drei bestehende Gesetze
sollen damit geschärft werden. Im Wohnraumgesetz sollen striktere Vorgaben
bei der Untervermietung von Sozialwohnungen – eine Anzeigepflicht über die
Berechtigung der Mieter:innen und über die Miethöhe – sicherstellen,
dass diese nicht zweckentfremdet werden.
Das Wohnungsaufsichtsgesetz soll die Möglichkeiten der Bezirke verbessern,
bei vernachlässigten Immobilien einen Treuhänder einzusetzen; die
Ankündigung eigener Maßnahmen reicht dann nicht mehr, um diesen abzuwenden.
Zudem sollen die Eigentümer bereits im Voraus für die Vergütung des
Treuhänders zur Kasse gebeten werden. Aus der bislang theoretischen
Möglichkeit Häuser unter Zwangsverwaltung zu stellen, vor dessen
Durchsetzung sich die Bezirke bislang stets scheuten, soll damit eine echte
Eingriffsbefugnis werden. Vergleichbare Reglungen für die Einsetzung von
Treuhändern werden auch ins Zweckentfremdungsverbotsgesetz aufgenommen.
## Das kann nur ein Anfang sein
Umstritten sind die Maßnahmen nicht, auch bei den Lobbyorganisationen der
Vermieter, dienen sie doch vor allem der Durchsetzung bestehender
Regelungen. Diskussionsbedarf hatten die geladenen Expert:innen, die
Ausschussmitglieder und der Senator vielmehr zu weitergehenden Maßnahmen,
wie sie sich etwa in den [4][Gesetzesvorschlägen von Grünen und Linken]
finden, die im Kern jeweils verpflichtende Sozialquoten im privaten
Wohnungssektor fordern. Eigentümer ab 50 Wohnungen sollen dazu verpflichtet
werden bis zu einem Drittel ihrer frei werdenden Wohnungen, bei den Linken
gar bis zur Hälfte, an WBS-Berechtigte zu vermieten – bis zu 17.000
Sozialwohnungen könnten damit pro Jahr hinzukommen.
Die Idee ist umfangreich geprüft, zuletzt auch durch die Studie [5][„Berlin
ohne Dach?“] der Rechtsprofessorin Alina Holze, die dem Ausschuss
erläuterte, das der gesetzliche Weg für derartige Eingriffe auch durch die
negative Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel nicht
versperrt sei. Ihr zufolge ist eine Quote die verfassungskonforme Antwort
auf die Wohnraumversorgungskrise. Auch die SPD ist für ein solches Modell,
wie Sevim Aydin, Sprecherin für Mieten und Wohnen ausführte – nur sei sie
mit dem Koalitionspartner CDU nicht umzusetzen.
Viel Zuspruch erhält derweil der [6][Plan der Koalition, ein Wohnungs- und
Mietenkataster auf den Weg zu bringen], in dem Wohnungsdaten KI-basiert
zentral erfasst werden. Die Expert:innen sind sich einig, dass dies ein
effektives Mittel ist, um Mieten auf ihre gesetzliche Zulässigkeit zu
prüfen. Wibke Werner vom Berliner Mieterverein regte jedoch an, neben Daten
zu Mietverhältnis, Vertragsparteien und Miete auch solche zum Bestand von
Sozialwohnungen, zu Leerstand, Umwandlungen oder energetischem Zustand zu
erfassen.
Verabschiedet wurden mit den Stimmen von CDU und SPD neben dem
Wohnraumsicherungsgesetz auch Veränderungen des
[7][Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, das an eine neue EU-Verordnung über
Ferienwohnungen angepasst wird]. Ab Mitte Mai müssen sich Vermieter, die
Anzeigen auf Airbnb und Co. schalten wollen, für eine Registriernummer
identifizieren; die Anbieter müssen die Daten an die Bundesnetzagentur
übermitteln. Nun werden die Bezirke autorisiert, die Daten zu empfangen und
damit gegen illegale Ferienwohnungsvermietung vorzugehen.
11 May 2026
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(DIR) [7] /Zweckentfremdung-von-Wohnraum/!6147214
## AUTOREN
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