# taz.de -- Möbliertes Wohnen auf Zeit: Senat pfuscht ins Geschäft
       
       > Immer mehr Wohnungen wurden zuletzt befristet vermietet. Doch eine neue
       > Vorschrift soll diese Praxis nun für große Teile der Innenstadt
       > verhindern.
       
 (IMG) Bild: 3.000 Euro bitte
       
       Mit dem immer weiter um sich greifenden [1][Geschäftsmodell, Wohnungen –
       überwiegend möbliert – auf Zeit zu vermieten], soll in Berlin Schluss sein.
       Seit Anfang der Woche gilt für die befristete Vermietung von Wohnraum eine
       Genehmigungspflicht, zumindest in den 82 Milieuschutzgebieten der Stadt.
       Diese umfassen den Großteil der Fläche innerhalb des S-Bahn-Rings mit mehr
       als einer Million Berliner:innen.
       
       Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat hierzu eine überarbeitete
       Version der Genehmigungsvorschriften in sozialen Erhaltungsgebieten
       erlassen. Vermieter, die keine regulären, sondern zeitlich befristete
       Verträge anbieten wollen, brauchen dafür zukünftig eine Genehmigung der
       Bezirke. Die wird es aber vor allem bei gewerblichen Geschäftsmodellen und
       überteuerten Zwischenmieten nicht geben. Lediglich für Privatpersonen
       sollen befristete Vermietungen nach einem Antrag weiterhin möglich sein.
       
       Der Senat hat damit auf den Megatrend am privaten Wohnungsmarkt der
       vergangenen Jahre reagiert. Während 2012 noch 13 Prozent aller angebotenen
       Wohnungen in Berlin befristet und möbliert vermietet wurden, war es im
       vergangenen Jahr schon knapp die Hälfte. In den Innenstadtbezirken lag der
       Anteil der entsprechenden Inserate gar bei drei Vierteln.
       
       Vermieter machen mit der Methode, die bislang kaum reguliert ist, dicken
       Reibach. Laut Senat lagen die Angebotsmieten für möbliertes Wohnen auf Zeit
       2025 bei 24,12 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Bei Neuabschlüssen
       regulärer Mietverträge zahlten Mieter:innen im Schnitt etwa 15 Euro, bei
       den landeseigenen Gesellschaften 9,54 Euro.
       
       Dem Handeln des Senats vorausgegangen waren [2][Initiativen in den
       Bezirken]. Bereits im Sommer 2024 hatte das Bezirksamt
       Charlottenburg-Wilmersdorf ein Rechtsgutachten präsentiert, das die nun
       verfügte Regulierung vorwegnahm. Die Autor:innen kamen [3][zu dem
       Schluss, dass die Kurzzeitvermietung möblierter Wohnungen eine
       Nutzungsänderung darstellt]. Diese sei in Milieuschutzgebieten
       genehmigungspflichtig, da „die Wohnung der Wohnbevölkerung, deren
       Zusammensetzung es zu schützen gilt, künftig nicht mehr zur Verfügung
       steht“. Kurz darauf untersagte Friedrichshain-Kreuzberg als erster Bezirk
       möbliertes Wohnen auf Zeit.
       
       ## Fünfmal verboten
       
       Doch so richtig ins Rollen ist die Bezirksoffensive bislang noch nicht
       gekommen. Laut einer Senatsantwort auf eine Anfrage des
       Linken-Mietenpolitikers Niklas Schenker, die der taz vorliegt, wurden erst
       in fünf konkreten Fällen befristete Vermietungen abgelehnt: je zwei in
       Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln und eine in
       Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Vermieter klagten bisher nicht dagegen –
       wohl aus Angst vor einem Grundsatzurteil. Es sei nur ein Verfahren in
       Neukölln anhängig, dessen Urteil bis Jahresende erwartet wird, heißt es in
       der Antwort.
       
       Der taz sagte Schenker: „Es ist gut, dass einige Bezirke nicht auf den
       Senat gewartet und mit dem Verbot in den Milieuschutzgebieten schon
       begonnen haben.“ Mit den neuen Vorschriften stünden Tausende Fälle zur
       Bearbeitung an. Schenker forderte Unterstützung: „Es ist die Aufgabe des
       Senats, schnellstmöglich Konzepte zu entwickeln, wie die Praxis berlinweit
       und möglichst weitreichend durchgesetzt wird.“
       
       Im Neubau bleiben die – möblierten – Wohnen-auf-Zeit-Modelle dagegen
       vorerst zulässig. Der Senat verweist hierbei auf notwendige
       Gesetzesänderungen auf Bundesebene. Das Bundesjustizministerium hatte
       [4][einen entsprechenden Entwurf im Februar 2026 vorgelegt]. Wann der
       Bundestag darüber berät und das Gesetz womöglich verabschiedet, ist aber
       noch offen.
       
       23 Apr 2026
       
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