# taz.de -- Möbliertes Wohnen auf Zeit: Senat pfuscht ins Geschäft
> Immer mehr Wohnungen wurden zuletzt befristet vermietet. Doch eine neue
> Vorschrift soll diese Praxis nun für große Teile der Innenstadt
> verhindern.
(IMG) Bild: 3.000 Euro bitte
Mit dem immer weiter um sich greifenden [1][Geschäftsmodell, Wohnungen –
überwiegend möbliert – auf Zeit zu vermieten], soll in Berlin Schluss sein.
Seit Anfang der Woche gilt für die befristete Vermietung von Wohnraum eine
Genehmigungspflicht, zumindest in den 82 Milieuschutzgebieten der Stadt.
Diese umfassen den Großteil der Fläche innerhalb des S-Bahn-Rings mit mehr
als einer Million Berliner:innen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat hierzu eine überarbeitete
Version der Genehmigungsvorschriften in sozialen Erhaltungsgebieten
erlassen. Vermieter, die keine regulären, sondern zeitlich befristete
Verträge anbieten wollen, brauchen dafür zukünftig eine Genehmigung der
Bezirke. Die wird es aber vor allem bei gewerblichen Geschäftsmodellen und
überteuerten Zwischenmieten nicht geben. Lediglich für Privatpersonen
sollen befristete Vermietungen nach einem Antrag weiterhin möglich sein.
Der Senat hat damit auf den Megatrend am privaten Wohnungsmarkt der
vergangenen Jahre reagiert. Während 2012 noch 13 Prozent aller angebotenen
Wohnungen in Berlin befristet und möbliert vermietet wurden, war es im
vergangenen Jahr schon knapp die Hälfte. In den Innenstadtbezirken lag der
Anteil der entsprechenden Inserate gar bei drei Vierteln.
Vermieter machen mit der Methode, die bislang kaum reguliert ist, dicken
Reibach. Laut Senat lagen die Angebotsmieten für möbliertes Wohnen auf Zeit
2025 bei 24,12 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Bei Neuabschlüssen
regulärer Mietverträge zahlten Mieter:innen im Schnitt etwa 15 Euro, bei
den landeseigenen Gesellschaften 9,54 Euro.
Dem Handeln des Senats vorausgegangen waren [2][Initiativen in den
Bezirken]. Bereits im Sommer 2024 hatte das Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf ein Rechtsgutachten präsentiert, das die nun
verfügte Regulierung vorwegnahm. Die Autor:innen kamen [3][zu dem
Schluss, dass die Kurzzeitvermietung möblierter Wohnungen eine
Nutzungsänderung darstellt]. Diese sei in Milieuschutzgebieten
genehmigungspflichtig, da „die Wohnung der Wohnbevölkerung, deren
Zusammensetzung es zu schützen gilt, künftig nicht mehr zur Verfügung
steht“. Kurz darauf untersagte Friedrichshain-Kreuzberg als erster Bezirk
möbliertes Wohnen auf Zeit.
## Fünfmal verboten
Doch so richtig ins Rollen ist die Bezirksoffensive bislang noch nicht
gekommen. Laut einer Senatsantwort auf eine Anfrage des
Linken-Mietenpolitikers Niklas Schenker, die der taz vorliegt, wurden erst
in fünf konkreten Fällen befristete Vermietungen abgelehnt: je zwei in
Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln und eine in
Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Vermieter klagten bisher nicht dagegen –
wohl aus Angst vor einem Grundsatzurteil. Es sei nur ein Verfahren in
Neukölln anhängig, dessen Urteil bis Jahresende erwartet wird, heißt es in
der Antwort.
Der taz sagte Schenker: „Es ist gut, dass einige Bezirke nicht auf den
Senat gewartet und mit dem Verbot in den Milieuschutzgebieten schon
begonnen haben.“ Mit den neuen Vorschriften stünden Tausende Fälle zur
Bearbeitung an. Schenker forderte Unterstützung: „Es ist die Aufgabe des
Senats, schnellstmöglich Konzepte zu entwickeln, wie die Praxis berlinweit
und möglichst weitreichend durchgesetzt wird.“
Im Neubau bleiben die – möblierten – Wohnen-auf-Zeit-Modelle dagegen
vorerst zulässig. Der Senat verweist hierbei auf notwendige
Gesetzesänderungen auf Bundesebene. Das Bundesjustizministerium hatte
[4][einen entsprechenden Entwurf im Februar 2026 vorgelegt]. Wann der
Bundestag darüber berät und das Gesetz womöglich verabschiedet, ist aber
noch offen.
23 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Erik Peter
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