# taz.de -- Ulmen gegen „Spiegel“: Vorerst abgeblitzt
       
       > Christian Ulmens Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
       > den „Spiegel“ ist zurückgewiesen worden – weitgehend. Wie es nun
       > weitergeht.
       
 (IMG) Bild: Für Ulmen gilt die Arsch… äh Unschuldsvermutung
       
       kna | Der Spiegel hat bei der Berichterstattung über die [1][Vorwürfe gegen
       den Schauspieler Christian Ulmen] keine schweren Fehler gemacht. Dies geht
       aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg hervor. Ulmens Antrag auf
       Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde in vier von fünf Punkten
       zurückgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
       
       Der Spiegel hatte im März über die Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau, der
       Schauspielerin Collien Fernandes, berichtet. Demnach soll Ulmen digitale
       und körperliche Gewalt gegen Fernandes ausgeübt haben. Er soll unter ihrem
       Namen Fake-Profile in sozialen Medien erstellt und über die Profile
       sexualisierte Kontakte mit Männern aufgenommen haben. Im Zuge dessen soll
       er auch Bildmaterial versandt haben, das den Eindruck erwecken sollte,
       Fernandes bei intimen Handlungen zu zeigen. Außerdem gibt es den Vorwurf
       häuslicher Gewalt.
       
       Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Der Beschluss des Landgerichts ist
       keine strafrechtliche Entscheidung. Die Richter befassten sich nicht mit
       den Vorwürfen an sich, sondern im einstweiligen Rechtsschutz nur mit der
       Frage, ob der Spiegel in dieser Form über die Vorwürfe berichten durfte.
       
       Das Gericht erließ lediglich in einem Punkt eine einstweilige Verfügung
       gegen den Spiegel. Dieser darf nun vorerst nicht mehr berichten, dass Ulmen
       zu einem Gerichtstermin in Palma de Mallorca nicht erschienen sei, ohne
       darauf hinzuweisen, dass er nicht geladen und der Termin aufgehoben gewesen
       sei.
       
       ## Kernvorwurf gar kein Thema
       
       Das Magazin darf vorerst weiter berichten, dass Fernandes ihrem Ex-Mann
       vorwirft, sie bedroht und körperlich angegriffen zu haben. Fernandes’
       Kernvorwurf, also die Berichte über die Fake-Profile, die Ulmen von seiner
       Frau im Netz erstellt haben und über die er Männer in sexualisierter Weise
       kontaktiert haben soll, hatte Ulmen in dem Verfahren gegen den Spiegel
       nicht angegriffen.
       
       Das Gericht entschied außerdem, dass es angesichts der vorliegenden
       Indizien gerechtfertigt sei, über den [2][Verdacht] zu berichten, Ulmen
       habe Deepfake-Videos, also mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz
       gefälschtes Bildmaterial, von Fernandes verbreitet. Der Spiegel hatte
       diesen Vorwurf nicht explizit erhoben. Das Gericht entschied aber, dass
       durch den Gesamtkontext des Artikels dieser Eindruck entstehe – und dass
       diese Berichterstattung möglich sei. Der Vorwurf, dass Ulmen die Deepfakes
       auch selbst erstellt habe, lasse sich aus der Spiegel-Berichterstattung
       nicht ableiten, so das Gericht.
       
       Auch über den E-Mail-Verkehr zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger
       durfte der Spiegel berichten, entschied das Hamburger Gericht. Ulmens
       Äußerung, dass er in Bezug auf die Fake-Profile und die darüber
       eingegangenen sexualisierten Kontakte „leider einen sexuellen Fetisch“
       entwickelt habe, durfte der Spiegel in diesem Zusammenhang zitieren.
       
       Diese Berichte schränken Ulmen dem Gericht zufolge zwar durchaus in seinem
       Recht auf Schutz der Privatsphäre ein. Das Gericht räumte den Interessen
       des Mediums aber höhere Priorität ein – auch weil sowohl Ulmen als auch
       Fernandes prominente Personen seien. Außerdem habe die Öffentlichkeit wegen
       einer möglichen Strafbarkeitslücke in Hinblick auf Deepfakes ein besonderes
       Interesse an dem Fall.
       
       Christian Ulmen kann nun innerhalb von zwei Wochen beim Hanseatischen
       Oberlandesgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Gegen die
       einstweilige Verfügung in Bezug auf die Berichterstattung über das
       Gerichtsverfahren [3][in Spanien] kündigte der Spiegel am Freitag bereits
       seinerseits eine Beschwerde an.
       
       8 May 2026
       
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