# taz.de -- Ulmen gegen „Spiegel“: Vorerst abgeblitzt
> Christian Ulmens Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
> den „Spiegel“ ist zurückgewiesen worden – weitgehend. Wie es nun
> weitergeht.
(IMG) Bild: Für Ulmen gilt die Arsch… äh Unschuldsvermutung
kna | Der Spiegel hat bei der Berichterstattung über die [1][Vorwürfe gegen
den Schauspieler Christian Ulmen] keine schweren Fehler gemacht. Dies geht
aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg hervor. Ulmens Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde in vier von fünf Punkten
zurückgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Der Spiegel hatte im März über die Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau, der
Schauspielerin Collien Fernandes, berichtet. Demnach soll Ulmen digitale
und körperliche Gewalt gegen Fernandes ausgeübt haben. Er soll unter ihrem
Namen Fake-Profile in sozialen Medien erstellt und über die Profile
sexualisierte Kontakte mit Männern aufgenommen haben. Im Zuge dessen soll
er auch Bildmaterial versandt haben, das den Eindruck erwecken sollte,
Fernandes bei intimen Handlungen zu zeigen. Außerdem gibt es den Vorwurf
häuslicher Gewalt.
Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Der Beschluss des Landgerichts ist
keine strafrechtliche Entscheidung. Die Richter befassten sich nicht mit
den Vorwürfen an sich, sondern im einstweiligen Rechtsschutz nur mit der
Frage, ob der Spiegel in dieser Form über die Vorwürfe berichten durfte.
Das Gericht erließ lediglich in einem Punkt eine einstweilige Verfügung
gegen den Spiegel. Dieser darf nun vorerst nicht mehr berichten, dass Ulmen
zu einem Gerichtstermin in Palma de Mallorca nicht erschienen sei, ohne
darauf hinzuweisen, dass er nicht geladen und der Termin aufgehoben gewesen
sei.
## Kernvorwurf gar kein Thema
Das Magazin darf vorerst weiter berichten, dass Fernandes ihrem Ex-Mann
vorwirft, sie bedroht und körperlich angegriffen zu haben. Fernandes’
Kernvorwurf, also die Berichte über die Fake-Profile, die Ulmen von seiner
Frau im Netz erstellt haben und über die er Männer in sexualisierter Weise
kontaktiert haben soll, hatte Ulmen in dem Verfahren gegen den Spiegel
nicht angegriffen.
Das Gericht entschied außerdem, dass es angesichts der vorliegenden
Indizien gerechtfertigt sei, über den [2][Verdacht] zu berichten, Ulmen
habe Deepfake-Videos, also mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz
gefälschtes Bildmaterial, von Fernandes verbreitet. Der Spiegel hatte
diesen Vorwurf nicht explizit erhoben. Das Gericht entschied aber, dass
durch den Gesamtkontext des Artikels dieser Eindruck entstehe – und dass
diese Berichterstattung möglich sei. Der Vorwurf, dass Ulmen die Deepfakes
auch selbst erstellt habe, lasse sich aus der Spiegel-Berichterstattung
nicht ableiten, so das Gericht.
Auch über den E-Mail-Verkehr zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger
durfte der Spiegel berichten, entschied das Hamburger Gericht. Ulmens
Äußerung, dass er in Bezug auf die Fake-Profile und die darüber
eingegangenen sexualisierten Kontakte „leider einen sexuellen Fetisch“
entwickelt habe, durfte der Spiegel in diesem Zusammenhang zitieren.
Diese Berichte schränken Ulmen dem Gericht zufolge zwar durchaus in seinem
Recht auf Schutz der Privatsphäre ein. Das Gericht räumte den Interessen
des Mediums aber höhere Priorität ein – auch weil sowohl Ulmen als auch
Fernandes prominente Personen seien. Außerdem habe die Öffentlichkeit wegen
einer möglichen Strafbarkeitslücke in Hinblick auf Deepfakes ein besonderes
Interesse an dem Fall.
Christian Ulmen kann nun innerhalb von zwei Wochen beim Hanseatischen
Oberlandesgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Gegen die
einstweilige Verfügung in Bezug auf die Berichterstattung über das
Gerichtsverfahren [3][in Spanien] kündigte der Spiegel am Freitag bereits
seinerseits eine Beschwerde an.
8 May 2026
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