# taz.de -- Fall Collien Fernandes: Presserechtliche Haarspalterei als letztes Mittel
> Der Schauspieler Christian Ulmen wehrt sich gegen die Berichterstattung
> des „Spiegels“. Dabei will er nur vom Kern des Vorwurfs ablenken.
(IMG) Bild: Solidarität für Collien Fernandes: Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin am 22. März
Das Publikum wartet in der Causa Fernandes/Ulmen auf einen Entscheid über
Christian Ulmens Unterlassungsantrag gegen den Spiegel. Der hatte vor etwa
einem Monat in seiner Titelstory berichtet, der Schauspieler habe auf
Social Media über Fake Accounts seiner [1][Ex-Frau Collien Fernandes Bilder
verbreitet], die eine Frau beim Sex zeigen. Der Betrachter der Videos
musste annehmen, sie zeigten Fernandes.
Die Veröffentlichung beschäftigt Politik und Medien, ist von überragendem
öffentlichem Interesse und beschleunigt ein Gesetzgebungsverfahren gegen
Deepfakepornos. [2][Ulmens Anwalt] setzt dagegen die Behauptung, die
Berichterstattung sei einseitig und schon deshalb rechtswidrig. Die
Leitmedien berichten nachfolgend stets mit der Einschränkung, es gälte für
Ulmen die Unschuldsvermutung, dieser wehre sich gerichtlich gegen die
Vorwürfe. Das Landgericht Hamburg verbreitete Ende März eine Pressemeldung,
nach der Ulmen dem Spiegel unter anderem verbieten lassen wolle, den
Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfakevideos, die Fernandes zeigen,
hergestellt und verbreitet.
Ich konfrontierte daher seinen Anwalt: „Hat Ulmen Accounts, Konten oder
Social-Media-Profile betrieben ohne Wissen der Fernandes, die beim
Betrachter den Eindruck erweckten, diese und deren Inhalte stammten von
Fernandes? Sind von Ulmen über diese Accounts, Konten oder
Social-Media-Profile pornografische Aufnahmen, die beim Betrachter den
Eindruck erweckten, sie zeigten Fernandes bei sexuellen Handlungen,
verbreitet worden?“
Eine Antwort erhielt ich nicht. Mit anderen Worten: Ulmen bestreitet
öffentlich – präzise nachgefragt – das beschriebene Vorgehen nicht. Dabei
handelt es sich um den Kernvorwurf des Spiegel-Artikels. Stattdessen macht
er einen Ausweichschritt und will lediglich die Eindruckserweckung
verbieten, über die Fake Accounts seien Videos verbreitet worden, die
tatsächlich Fernandes zeigen.
## Leitmedien relativieren Ulmens Schuld
Im Äußerungsrecht galt früher, dass es nicht dazu dient, Haarspaltereien
als Gegenpropaganda zu betreiben. Zwar hat der Spiegel-Artikel bei mir als
Leser nicht den Verdacht erweckt, Ulmen habe selbst Videos von Fernandes
hergestellt oder verbreitet. Aber selbst wenn: Das wäre im Verhältnis zu
dem, was er nicht bestreitet, eine Bagatellabweichung.
Denn wenn der Betrachter der Posts glaubte, die Darstellerin sei Fernandes,
dann trifft das deren Rechtssphäre so tief wie ein Video von ihr. Diese
Abweichung rechtfertigte nicht, dass „Tagesschau“, DLF und andere
Leitmedien über den Vorgang nur mit schuldrelativierenden Hinweisen auf
Erklärungen von Ulmens Anwalt oder die [3][Unschuldsvermutung] berichten.
Diese Einschränkungen enthalten nämlich den Verdacht, dass Fernandes
möglicherweise gelogen hat. Genau das soll das Wahrnehmungsergebnis der
Gegenkampagne von Ulmen sein. Darauf kommt es ihm an: Die Berichterstattung
mit seinen Ausweichbewegungen zu kontaminieren und vom Kern des Vorwurfs
abzulenken.
Wenn in diesem Fall, was absehbar ist, das Landgericht Hamburg sich nicht
auf das Blendwerk von Ulmens Anwalt einlässt, trauen sich Medien dann, über
die Sache und nicht über die Unschuldsvermutung zu berichten?
23 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Auch-bekannte-Politikerinnen-dabei/!6164991
(DIR) [2] /Medienanwalt-Christian-Schertz-Auch-fuer-Christian-Ulmen-die-gaengige-Taktik/!6165075
(DIR) [3] /Recht-gegen-Gefuehl/!6165373
## AUTOREN
(DIR) Johannes Eisenberg
## TAGS
(DIR) Collien Fernandes
(DIR) Christian Ulmen
(DIR) Der Spiegel
(DIR) Unschuldsvermutung
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Social-Auswahl
(DIR) Christian Ulmen
(DIR) wochentaz
(DIR) wochentaz
(DIR) Verdachtsfall
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Ulmen gegen „Spiegel“: Vorerst abgeblitzt
Christian Ulmens Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den
„Spiegel“ ist zurückgewiesen worden – weitgehend. Wie es nun weitergeht.
(DIR) HateAid über digitale Gewalt: „Täter sollten Konsequenzen fürchten“
Die Psychologin Judith Strieder arbeitet bei HateAid gegen digitale Gewalt
und Hass im Netz. Wie Betroffene sich wehren können und was sich ändern
muss.
(DIR) Berichte digitaler sexualisierter Gewalt: Mein Gesicht, mein Körper
Seit Tagen gehen Zehntausende gegen digitale sexualisierte Gewalt auf die
Straßen. Frauen erzählen, was ihnen passiert ist – und wie sie damit
umgehen.
(DIR) Berichterstattung im „Fall Fernandes“: Verdacht ist nicht Gleichsetzung
Der „Fall Fernandes“ folgt anderen Regeln als der „Fall Lindemann“: Für die
Berichterstattung zählt nicht der Verdacht, sondern was ihn belegt.