# taz.de -- Fall Collien Fernandes: Presserechtliche Haarspalterei als letztes Mittel
       
       > Der Schauspieler Christian Ulmen wehrt sich gegen die Berichterstattung
       > des „Spiegels“. Dabei will er nur vom Kern des Vorwurfs ablenken.
       
 (IMG) Bild: Solidarität für Collien Fernandes: Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin am 22. März
       
       Das Publikum wartet in der Causa Fernandes/Ulmen auf einen Entscheid über
       Christian Ulmens Unterlassungsantrag gegen den Spiegel. Der hatte vor etwa
       einem Monat in seiner Titelstory berichtet, der Schauspieler habe auf
       Social Media über Fake Accounts seiner [1][Ex-Frau Collien Fernandes Bilder
       verbreitet], die eine Frau beim Sex zeigen. Der Betrachter der Videos
       musste annehmen, sie zeigten Fernandes.
       
       Die Veröffentlichung beschäftigt Politik und Medien, ist von überragendem
       öffentlichem Interesse und beschleunigt ein Gesetzgebungsverfahren gegen
       Deepfakepornos. [2][Ulmens Anwalt] setzt dagegen die Behauptung, die
       Berichterstattung sei einseitig und schon deshalb rechtswidrig. Die
       Leitmedien berichten nachfolgend stets mit der Einschränkung, es gälte für
       Ulmen die Unschuldsvermutung, dieser wehre sich gerichtlich gegen die
       Vorwürfe. Das Landgericht Hamburg verbreitete Ende März eine Pressemeldung,
       nach der Ulmen dem Spiegel unter anderem verbieten lassen wolle, den
       Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfakevideos, die Fernandes zeigen,
       hergestellt und verbreitet.
       
       Ich konfrontierte daher seinen Anwalt: „Hat Ulmen Accounts, Konten oder
       Social-Media-Profile betrieben ohne Wissen der Fernandes, die beim
       Betrachter den Eindruck erweckten, diese und deren Inhalte stammten von
       Fernandes? Sind von Ulmen über diese Accounts, Konten oder
       Social-Media-Profile pornografische Aufnahmen, die beim Betrachter den
       Eindruck erweckten, sie zeigten Fernandes bei sexuellen Handlungen,
       verbreitet worden?“
       
       Eine Antwort erhielt ich nicht. Mit anderen Worten: Ulmen bestreitet
       öffentlich – präzise nachgefragt – das beschriebene Vorgehen nicht. Dabei
       handelt es sich um den Kernvorwurf des Spiegel-Artikels. Stattdessen macht
       er einen Ausweichschritt und will lediglich die Eindruckserweckung
       verbieten, über die Fake Accounts seien Videos verbreitet worden, die
       tatsächlich Fernandes zeigen.
       
       ## Leitmedien relativieren Ulmens Schuld
       
       Im Äußerungsrecht galt früher, dass es nicht dazu dient, Haarspaltereien
       als Gegenpropaganda zu betreiben. Zwar hat der Spiegel-Artikel bei mir als
       Leser nicht den Verdacht erweckt, Ulmen habe selbst Videos von Fernandes
       hergestellt oder verbreitet. Aber selbst wenn: Das wäre im Verhältnis zu
       dem, was er nicht bestreitet, eine Bagatellabweichung.
       
       Denn wenn der Betrachter der Posts glaubte, die Darstellerin sei Fernandes,
       dann trifft das deren Rechtssphäre so tief wie ein Video von ihr. Diese
       Abweichung rechtfertigte nicht, dass „Tagesschau“, DLF und andere
       Leitmedien über den Vorgang nur mit schuldrelativierenden Hinweisen auf
       Erklärungen von Ulmens Anwalt oder die [3][Unschuldsvermutung] berichten.
       
       Diese Einschränkungen enthalten nämlich den Verdacht, dass Fernandes
       möglicherweise gelogen hat. Genau das soll das Wahrnehmungsergebnis der
       Gegenkampagne von Ulmen sein. Darauf kommt es ihm an: Die Berichterstattung
       mit seinen Ausweichbewegungen zu kontaminieren und vom Kern des Vorwurfs
       abzulenken.
       
       Wenn in diesem Fall, was absehbar ist, das Landgericht Hamburg sich nicht
       auf das Blendwerk von Ulmens Anwalt einlässt, trauen sich Medien dann, über
       die Sache und nicht über die Unschuldsvermutung zu berichten?
       
       23 Apr 2026
       
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