# taz.de -- Grün-Schwarz in Baden-Württemberg: Etwas Green, viel Tech
       
       > Baden-Württembergs künftige Regierung will Zukunftstechnologie nutzen und
       > exportieren. Oft bleibt der Koalitionsvertrag in Sachen Klima aber vage.
       
 (IMG) Bild: Die Landesregierung will sich „für eine Erleichterung zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen“ einsetzen
       
       Ein Koalitionsvertrag wie das Land: [1][Die designierte grün-schwarze
       Landesregierung von Baden-Württemberg] setzt beim Thema Energie- und
       Klimaschutz vor allem auf jene Kombination, für die der deutsche Südwesten
       so klischeehaft steht. Man reißt viele grüne Ideen an, tut dies aber im
       Stil einer Region, die sich durch ihren Export von Spitzentechnologie einen
       Namen gemacht hat.
       
       So liest man in dem Papier von Grünen und CDU, dass Klimaschutz nicht nur
       Schaden abwende, sondern auch „Innovationstreiber und Wachstumsmotor“ sei:
       „Deshalb werden wir in Baden-Württemberg zentrale Zukunftstechnologien
       nicht nur anwenden, sondern entwickeln, produzieren und exportieren.“
       „Green Tech“ sei „eine der dynamischsten Wachstumsbranchen in
       Baden-Württemberg und ein wichtiger Baustein für unsere industrielle
       Zukunft“.
       
       Aus diesem Grund will die Landesregierung „eine schlagkräftige
       Green-Tech-Allianz“ schaffen, die Start-ups, Mittelstand, Handwerk,
       Industrie und Forschung vernetzt, um Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze
       zu schaffen.
       
       Der Koalitionsvertrag trägt den Titel: „Aus Verantwortung für unser Land –
       Gemeinsam stark in stürmischen Zeiten.“ Das Ziel, 2040 klimaneutral zu
       werden, bleibt bestehen, aber man will „mehr Flexibilität in den Wegen der
       Zielerreichung herstellen“.
       
       ## Grün-Schwarz will CCS an Land ermöglichen
       
       Statt konkrete Ideen zu präsentieren, versinkt das Papier an dieser Stelle
       in floskelhaftem Politsprech: „Im Falle der Anerkennung einer drohenden
       erheblichen Zielabweichung durch die Landesregierung legt sie gemeinsam
       fest, inwiefern und welche neuen Maßnahmen im Klimamaßnahmenregister zu
       hinterlegen sind.“
       
       Für Proteste vor Ort dürfte noch das Thema CCS (Carbon Capture and Storage)
       sorgen, die Abtrennung von CO2 zur anschließenden Verpressung des Gases in
       den Untergrund. Baden-Württemberg will sich „für die schnellstmögliche
       Bereitstellung einer CCS-Infrastruktur zum Abtransport von abgeschiedenem
       CO2“ einsetzen.
       
       Um das zu ermöglichen, will man von einer Länderöffnungsklausel im
       Kohlendioxidspeichergesetz Gebrauch machen. [2][Grundsätzlich hat der Bund
       die Lagerung an Land nämlich verboten, zugleich den Ländern aber die
       Möglichkeit eröffnet, eigene abweichende Regeln zu definieren.]
       
       Des Weiteren will die neue Landesregierung „die erneuerbaren Energien
       weiter ausbauen und den Anteil von Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft und
       Biogas an der Bruttostromerzeugung in den nächsten Jahren deutlich
       erhöhen“. Konkrete Zahlen, wie sie unter dem Grünen Winfried Kretschmann
       früher schon mal im Koalitionsvertrag definiert wurden, gibt es diesmal
       nicht. Man weiß, warum: Damals wurden die Ziele nicht erreicht.
       
       So bleiben diesmal viele Aussagen unbestimmt. Ziel sei es, „die
       Energieversorgung weiter zu diversifizieren und von fossilen
       Energieimporten unabhängiger zu machen“. Die Koalition hält fest: „Wir
       brauchen Netze, Speicher, flexible Kraftwerke und eine Industrie, die den
       Wandel mitgestaltet.“ Was eine künftig vorgesehene „ressortübergreifende
       Task Force Netzausbaubeschleunigung“ bringen wird, muss sich zeigen.
       
       Natürlich soll Baden-Württemberg auch Wasserstoffland werden: „Dies gilt
       für die technische Entwicklung, die Erzeugung, die Speicherung und den
       Transport von [3][Wasserstoff] und seinen Derivaten und für die Nutzung in
       Industrie, Energiewirtschaft und Verkehr.“ Man werde „weiterhin den system-
       und netzdienlichen Aufbau von Elektrolyseuren im Land“ fördern. Da
       Baden-Württemberg aber schon heute ein großer Stromimporteur ist, wird sich
       die Frage stellen, wie viele Stromüberschüsse überhaupt zur
       Wasserstofferzeugung zur Verfügung stehen werden.
       
       Zumindest an einigen Stellen wird der Koalitionsvertrag konkreter.
       Berichtspflichten nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz
       sollen reduziert werden. Bei Windkraft und Freiflächen-PV sollen die
       Kommunen an den Erträgen der Anlagen verpflichtend beteiligt werden.
       
       ## „Ermöglichungskultur“ statt Öko-Einspruch
       
       Unterdessen führte die Kompromisssuche der beiden Fraktionen auch schon mal
       zu Ungereimtheiten: Einerseits sei es „erklärtes Ziel, bevorzugt bereits
       versiegelte Flächen wie Dachflächen und Parkplätze für den Ausbau von PV zu
       nutzen“, an anderer Stelle erklärt die Landesregierung dann aber, sie werde
       sich „für eine Erleichterung zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen“
       einsetzen.
       
       Auch die Rahmenbedingungen für die Biogaserzeugung sollen verbessert
       werden, Baden-Württemberg will sich zudem „auf Bundesebene für eine
       zeitlich begrenzte Verlängerung der Einspeisevergütung für Biogasanlagen
       bis zu einer Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ einsetzen.
       Die Stadtwerke, denen angesichts der Investitionen, die der Ausbau der
       Verteilnetze erfordert, das Eigenkapital auszugehen droht, sollen mit
       „Finanzierungsinstrumenten auf Landesebene“ unterstützt werden.
       
       Für Debatten könnte noch sorgen, dass die Koalition die Rechte von
       Umweltverbänden einschränken möchte. Während Planungsverfahren „im Sinne
       einer Ermöglichungskultur“ vorangetrieben werden sollen, will man die
       Einspruchsmöglichkeiten von Umweltverbänden beschneiden. Organisationen
       sollen nur dann noch nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannt werden,
       wenn „die regionale Verankerung des jeweiligen Verbands“ gegeben ist.
       Bundesweite Verbände ohne örtliche Basis wären dann ausgebootet – zum
       Vorteil der jeweiligen Investoren.
       
       8 May 2026
       
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