# taz.de -- Urteil nach illegalem Autorennen: Lebenslange Haft wegen Mordes
> Ein 25-Jähriger wird wegen eines Autorennens verurteilt. Er hatte dabei
> eine Frau getötet. Die Zahl der illegalen Rennen steigt seit Jahren.
(IMG) Bild: Nach dem Tod einer 19-jährigen Frau steht der Fahrer wegen Mordes in Wuppertal vor Gericht
dpa/taz | Ein Autoraser ist in Wuppertal wegen Mordes zu lebenslanger Haft
verurteilt worden. Das dortige Landgericht sprach den 25-jährigen
Unfallfahrer am Donnerstag auch wegen versuchten Mordes und einem illegalen
Autorennen schuldig. Er hatte vor gut einem Jahr mit einem mehr als 700 PS
starken Sportwagen zwei Frauen erfasst, von denen eine starb.
Das Gericht entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der
25-Jährige habe den Tod von Menschen in Kauf genommen, als er Vollgas gab,
um mit seinem hochmotorisierten Wagen anzugeben, hatte der Staatsanwalt in
seinem Plädoyer gesagt.
Zwei junge Frauen waren am 30. April vergangenen Jahres in Remscheid von
dem PS-Boliden mit dem betrunkenen 25-Jährigen am Steuer erfasst und durch
die Luft geschleudert worden. Der Wagen war beim Anfahren ausgebrochen und
auf den Bürgersteig geraten. Eine 19-Jährige starb, ihre Freundin überlebte
schwer verletzt.
Der deutsche Angeklagte hatte eingeräumt, gefahren zu sein, einen
Tötungsvorsatz aber vehement bestritten. Er sei kein Mörder. Eine Blutprobe
hatte bei ihm einen Alkoholwert von 1,46 Promille ergeben.
Illegale Autorennen sind seit 2017 ein eigener Straftatbestand. Seither
werden in Deutschland [1][Jahr für Jahr mehr registriert]. Ebenfalls 2017
waren erstmals zwei Raser [2][nach einem Rennen auf dem Berliner
Kurfürstendamm wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt] worden, weil
sie nicht fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt hatten. [3][Fünf Jahre
später hatte das Urteil auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt].
Seither gibt es immer wieder so harte Urteile gegen Raser. [4][Erst im
April war ein Mann nach einem Rennen in Ludwigsburg wegen Mordes zu
lebenslanger Haft verurteilt worden].
## Verteidiger sieht Selbstüberschätzung
Der Staatsanwalt hatte auf zahlreiche halsbrecherische Fahrmanöver des
Angeklagten verwiesen, die auf Videos dokumentiert seien. Seine
Rücksichtslosigkeit sei kein Einzelfall gewesen, andere Verkehrsteilnehmer
seien ihm egal gewesen. So habe er auch den Tod der beiden Frauen billigend
in Kauf genommen. Technische Mängel am Fahrzeug hatten die Sachverständigen
nicht festgestellt.
Die Verteidigung hatte dem Mordvorwurf widersprochen. Der 25-Jährige habe
zwar rücksichtslos gehandelt, aber nicht mit Vorsatz. Vielmehr habe er
einen Fahrfehler gemacht, verbunden mit erheblicher Selbstüberschätzung.
Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei aber angemessen.
Videos früherer Fahrten zeigten, wie der 25-Jährige innerorts auf Tempo 151
beschleunigte und auf einer Landstraße auf 217 Stundenkilometer, schilderte
der Staatsanwalt. Zwischenzeitlich habe er die PS-Zahl seines Sportwagens
von 639 auf 850 steigern lassen. Zum Unfallzeitpunkt seien es über 720 PS
gewesen – eine Betriebserlaubnis hatte der Wagen dafür nicht. Es sei nur
eine Frage der Zeit gewesen, bis jemand verletzt oder getötet wurde. „Er
war eine tickende Zeitbombe“, hatte der Staatsanwalt gesagt.
7 May 2026
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