# taz.de -- Urteil zu LGBTIQ+-Rechten in Ungarn: Die Menschenwürde gilt
       
       > Der Europäische Gerichtshof verurteilt Ungarn, weil das Land sexuelle
       > Minderheiten diskriminiere. Dem neuen Regierungschef Magyar dürfte das
       > gelegen kommen.
       
 (IMG) Bild: Flagge zeigen für LGBTQ-Rechte in Budapest: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof sollte das in Zukunft erleichtern
       
       Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn verurteilt, weil das ungarische
       Kinderschutzgesetz von 2021 Homosexuelle, Transsexuelle und andere sexuelle
       Minderheiten stigmatisiere. Zugleich nutzte der EuGH das Urteil, um die
       Eingriffsmöglichkeiten der EU gegen autoritär werdende Mitgliedsstaaten
       auszuweiten. Er fällte das Urteil im Plenum aller 27 EuGH-Richter:innen.
       
       Ungarn hat 2021, also in der Regierungszeit des jetzt abgewählten
       Ministerpräsidenten Viktor Orbán, ein Gesetz für „ein strengeres Vorgehen
       gegen pädophile Straftäter und die Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz
       von Kindern“ beschlossen. Es untersagt pauschal die „Förderung“ von
       Homosexualität und Geschlechtsumwandlung gegenüber Personen unter 18
       Jahren. [1][Zusätzlich verbietet es Bücher und audiovisuelle Inhalte, die
       LGBTIQ+-Themen behandeln]. Das Gesetz diene dem Kindeswohl und schütze das
       Recht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen
       Überzeugungen sicherzustellen, so die ungarische Regierung.
       
       Die EU-Kommission hat bereits 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
       Ungarn eingeleitet. Die Bedeutung des Verfahrens zeigte sich auch daran,
       dass sich zudem 16 EU-Staaten, einschließlich Deutschland, beim EuGH gegen
       das ungarische „Kinderschutzgesetz“ stellten.
       
       ## Verletzung der Menschenwürde
       
       Der EuGH gab den Klagen gegen Ungarn nun in vollem Umfang statt. So habe
       Ungarn mit dem „Kinderschutzgesetz“ die Dienstleistungsfreiheit der
       Produzenten von Büchern und Filmen verletzt, ebenso die Menschenwürde der
       Betroffenen und die Werte der EU.
       
       Grundsätzlich, so der EuGH, haben die EU-Staaten einen weiten
       Beurteilungsspielraum, wie sie die Rechte von Kindern schützen wollen. Sie
       müssten dabei aber das Diskriminierungsverbot der EU-Grundrechtecharta
       beachten, das auch Diskriminierungen wegen des Geschlechts und der
       sexuellen Ausrichtung verbietet.
       
       ## Ungarn habe das Diskriminierungsverbot missachtet
       
       Das ungarische Gesetz hat laut EuGH jedoch den Wesensgehalt des
       Diskriminierungsverbots missachtet, weil es jede Darstellung abweichender
       Geschlechtlichkeit und Sexualität als schädlich für die körperliche,
       geistige und moralische Entfaltung von Minderjährigen bezeichnet. Der Titel
       des Gesetzes bringe nicht-heterosexuelle und transgeschlechtliche Personen
       sogar mit pädophiler Kriminalität in Verbindung und stigmatisiere sie damit
       zusätzlich.
       
       Zudem stellten die Richter:inen eine Verletzung der in der
       EU-Grundrechtecharta garantierte Menschenwürde fest. Hier werde eine Gruppe
       von Personen, die „fester Bestandteil einer durch Pluralismus
       gekennzeichneten Gesellschaft sind“, wie Homosexuelle und Transgender,
       allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als
       eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt. Dies verletze ihre Würde, weil
       damit ihre „soziale Unsichtbarkeit“ begründet, aufrechterhalten oder
       verstärkt wird.
       
       ## Verletzung der EU-Werte
       
       Weit über den konkreten Fall hinaus reicht die dritte Begründung des EuGH
       für die Verurteilung Ungarns. Erstmals wurde eine Verletzung der in Artikel
       2 des EU-Vertrags festgehaltenen „Werte“ der EU zu einem eigenständigen
       Grund für eine Vertragsverletzung erklärt. Da die Werte sehr allgemein
       formuliert sind – Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,
       Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte – erweitert dies die
       Eingriffsmöglichkeiten der EU-Institutionen. Insbesondere gilt das
       gegenüber EU-Staaten, die zunehmend autoritär werden. Ein
       Vertragsverletzungsverfahren könne allerdings nur bei „offensichtlichen und
       besonders schwerwiegenden“ Werteverletzungen Erfolg haben, so der EuGH.
       
       Die Richter:innen wiesen auch das Argument Ungarns zurück, das
       „Kinderschutzgesetz“ sei Ausdruck der „nationalen Identität“ Ungarns. Der
       EU-Vertrag schütze „nur ein Verständnis von nationalen Identitäten, das mit
       den in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Werten im Einklang steht“.
       
       Das EuGH-Urteil kommt neun Tage [2][nach dem Wahlsieg des
       Oppositionspolitikers Peter Magyar]. Der EuGH wollte sich wohl aus dem
       Wahlkampf heraushalten und jetzt aber Magyar ermöglichen, das
       Kinderschutzgesetz sofort zu ändern, ohne sich selbst als [3][Vorkämpfer
       für LGBTIQ+-Rechte] zu präsentieren, was er bisher vermieden hatte, um
       konservative Wähler:innen nicht zu erschrecken.
       
       21 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Wahlgewinner-Magyar/!6171178
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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