# taz.de -- EuGH-Urteil zu Diskriminierung: Ungarns LGBTQ-Gesetz verletzt EU-Recht
       
       > Mit einem umstrittenen Gesetz wollte Viktor Orbán 2021 die Darstellung
       > sexueller Minderheiten in Medien einschränken. Ein Gericht hat dies nun
       > gestoppt.
       
 (IMG) Bild: Höchstrichterliche Klatsche gegen Orbán
       
       kna | Ungarn hat mit seinem „Kinderschutzgesetz“ laut einem Urteil des
       Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Unionsrecht verstoßen. Laut dem am
       Dienstag veröffentlichten Richterspruch werden [1][LGBTQ-Personen] durch
       das [2][2021 erlassene Gesetz] stigmatisiert und marginalisiert. Die
       englische Abkürzung LGBTQ steht vor allem für nicht-heterosexuelle
       Menschen, die sich etwa als lesbisch, schwul oder queer identifizieren.
       
       Die ungarische Regelung beschränkt oder verbietet im Wesentlichen
       Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und von
       Transsexualität in Medien und Werbung. Das sollte nach Angaben der
       Regierung dem Schutz Minderjähriger dienen. EU-Kommissionspräsidentin
       Ursula von der Leyen bezeichnete dies indes als „Schande“. Die Kommission
       reichte Klage ein.
       
       ## „Stigmatisierend und kränkend“
       
       Der Gerichtshof sah die Klage als begründet an. Das ungarische Gesetz
       verstoße unter anderem gegen das in der EU-Charta verankerte Verbot der
       Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung.
       Wörtlich heißt es in dem Richterspruch: „Der Gerichtshof stellt klar, dass
       Minderjährige angemessen vor Sendungen geschützt werden können, die für ihr
       Alter ungeeignet sind, ohne dass insoweit eine unmittelbare Diskriminierung
       wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung vorgenommen wird.“
       
       Sexuelle Minderheiten würden [3][in Ungarn] als schädlich für die
       körperliche, geistige und moralische Entfaltung von Minderjährigen sowie
       als Gefahr für die Gesellschaft dargestellt, kritisierten die Richter. Der
       „stigmatisierende und kränkende Charakter“ der zugrundeliegenden Vorgaben
       verletze das Recht auf Menschenwürde. Daher stehe das Gesetz „im
       Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer
       Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet“.
       
       Ungarn ist angehalten, dem Urteil des EuGH unverzüglich Folge zu leisten.
       Sollte dies nicht geschehen, können Sanktionen verhängt werden.
       
       21 Apr 2026
       
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