# taz.de -- LGBTIQ-Rechte in Polen: Polen muss im EU-Ausland geschlossene Homo-Ehen anerkennen
> Um die Rechte der LGBTIQ-Community in Polen steht es nach wie vor
> schlecht. Nun hat das oberste Verwaltungsgericht ein wichtiges Urteil
> gefällt.
(IMG) Bild: Katholisch geprägte Gesellschaft: Pride Parade in Krakau im Mai 2019
afp/taz | Die Justiz im katholisch geprägten Polen hat eine wegweisende
Entscheidung zu gleichgeschlechtlichen Ehen getroffen: Laut dem obersten
Verwaltungsgericht muss eine Ehe zwischen Schwulen oder Lesben in Polen
anerkannt werden, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen
wurde. Die am Freitag ergangene Grundsatzentscheidung folgt [1][einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November]. Im Vorfeld war
unklar gewesen, inwieweit Polen der Vorgabe folgen würde.
Im konkreten Fall ging es um zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet
haben. Als sie nach Polen zurückkehrten, verweigerten die Behörden unter
Verweis auf die polnische Verfassung die Anerkennung ihrer Ehe.
Die Verfassung Polens [2][definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann
und Frau]. Sie verbiete jedoch nicht die Anerkennung von Ehen, die in
anderen EU-Staaten geschlossen wurden, befand nun Richter Leszek Kirnaszek.
Die EU-Vorgaben garantierten das Recht auf Freizügigkeit und untersagten
„Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung“,
führte er aus.
Der EuGH hatte im November entschieden, dass eine gleichgeschlechtliche
Ehe, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten geschlossen wird, in jedem
anderen Mitgliedstaat anerkannt werden muss. In der Vergangenheit lag Polen
wiederholt mit Brüssel in LGBTIQ-Fragen über Kreuz.
## Applaus im Gerichtssaal
Die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts wurde von Anwesenden im
Gerichtssaal mit Applaus aufgenommen. Dort hatten sich Aktivisten und
mehrere gleichgeschlechtliche Paare versammelt. „Heute begehen wir einen
Feiertag der Menschenrechte, eine unglaubliche, sehr notwendige
Entscheidung“, sagte Paweł Knut, einer der Anwälte des Paares.
Den Anwälten zufolge ist jedoch unklar, ob sich die Gerichtsentscheidung
auf alle im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen bezieht
oder nur auf solche, bei denen die Ehepartner längere Zeit in einem anderen
EU-Staat gelebt haben.
Nichtregierungsorganisationen schätzen, dass bis zu 40.000 polnische
Staatsbürger im Ausland gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen haben. Polen
ist eines der letzten Länder in Europa, [3][in denen es bislang keine
gleichgeschlechtlichen Ehen oder eingetragenen Partnerschaften gibt].
Ähnlich ist die Lage in Bulgarien, Rumänien und der Slowakei.
20 Mar 2026
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