# taz.de -- Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz: Wahrhafte Demokratie?
       
       > Im Landtag Rheinland-Pfalz wollen CDU, SPD und Grüne die Einsetzung von
       > U-Ausschüssen erschweren. Der Vorstoß richtet sich gegen die erstarkte
       > AfD.
       
 (IMG) Bild: Soll das Änderungsverfahren in die Wege leiten: Hendrik Hering (SPD), Präsident des Landtages in Rheinland-Pfalz
       
       Wenn Mitte Mai der neu gewählte Landtag in Rheinland-Pfalz zusammenkommt,
       besetzt die AfD 24 der 105 Sitze. Damit ist die Partei die stärkste
       Oppositionskraft, kann Debatten prägen, Druck auf die Regierung ausüben und
       aus eigener Kraft U-Ausschüsse einberufen. Letzteres soll sich aber noch
       vor Ende dieser Legislaturperiode ändern.
       
       In einer [1][gemeinsamen Pressemitteilung] gaben die Fraktionen der CDU,
       SPD und Grüne am Mittwoch bekannt, die Einsetzung von U-Ausschüssen
       erschweren zu wollen. Kommt es zu der Verfassungsänderung, wäre die AfD in
       Rheinland-Pfalz de facto von der Nutzung dieses Instruments ausgeschlossen.
       
       Konkret soll das Quorum für die Einberufung von U-Ausschüssen von momentan
       einem Fünftel auf ein Viertel erhöht werden. Statt 21 Abgeordneten müssten
       dann künftig 26 Abgeordnete für einen U-Ausschuss stimmen – genau 2 mehr,
       als die AfD aufbringen kann. Die Grünen, als einzig andere
       Oppositionspartei im Mainzer Landtag, schließen eine Zusammenarbeit mit der
       AfD, die in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet wird, aus. Die
       AfD spricht gegenüber dem SWR von „Betrug am Wähler.“ Landesfraktionschef
       Jan Bollinger hatte bereits im März angekündigt, einen U-Ausschuss zum
       Thema Corona einsetzen zu wollen.
       
       Als Begründung für ihren Vorstoß nennen CDU, SPD und Grüne „die Sicherung
       der Arbeits- und Funktionsfähigkeit“ des Parlaments. Weiter heißt es, ein
       „bewusster Missbrauch“ von U-Ausschüssen könne nicht mehr ausgeschlossen
       werden. Der Name der AfD fällt in der Pressemitteilung nicht direkt. Die
       drei Fraktionen haben im alten sowie neuen Parlament die nötige
       Zwei-Drittel-Mehrheit, um eine Änderung des Quorums in Artikel 91 der
       Landesverfassung durchzubringen. Die Änderung soll aber noch in dieser
       Legislatur erfolgen. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) sei informiert,
       um das Verfahren in die Wege zu leiten.
       
       ## Kontrollinstrument der Opposition
       
       „Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, ist eines der schärfsten
       Kontrollinstrumente der Opposition gegenüber der Regierung“, erklärt Antje
       von Ungern-Sternberg, Professorin für öffentliches Recht an der Uni Trier
       der taz. U-Ausschüsse ermöglichten unmittelbaren Zugriff auf Informationen
       in den Ministerien und ein effektives Kritisieren von Machtausübung.
       Faktisch dürfte dieses Kontrollinstrument nach einer Anhebung des Quorums
       in Mainz für die kommende Legislatur wegfallen – in einem Parlament, in dem
       [2][die sich anbahnende Regierungskoalition aus CDU und SPD] mit mehr als
       zwei Dritteln der Sitze von vornherein dominiert.
       
       Wer eine Oppositionspartei gezielt von der Einsetzung abschneidet, liefe
       Gefahr, als „unsportlicher Wahl‚verlierer’“ zu erscheinen, der die
       verfassungsändernde Mehrheit zulasten einer erstarkten Minderheit ausnutzt,
       so von Ungern-Sternberg. Rein rechtlich erscheint ihr die geplante
       Verfassungsänderung hingegen unproblematisch. So würde das Recht auf
       Einsetzung von U-Ausschüssen nicht abgeschafft, sondern die notwendige
       Mehrheit lediglich auf ein Viertel erhöht, wie sie etwa auch im Bundestag
       gilt.
       
       Das rheinland-pfälzische Parlament ist in den vergangenen Jahren schon
       mehrfach mit Vorstößen aufgefallen, die laut Präsident Hering das „Prinzip
       der wehrhaften Demokratie“ gegen Verfassungsfeinde umsetzen soll. Seit
       einer Änderung der Hausordnung wird ein Hausausweis für das Landtagsgebäude
       in Mainz nur noch nach einer „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ der Person durch
       Verfassungsschutz und LKA ausgestellt. Mitarbeitende der Parteien müssen
       ebenfalls seit Änderung des Abgeordnetengesetzes im Juli 2025 überprüft
       werden, um Staatsgelder erhalten zu können.
       
       Wer der Überprüfung nicht zustimmt oder als „erwiesenermaßen
       verfassungsfeindlich“ durchfällt, dem werden staatliche Finanzierung und
       der Zutritt zum Gebäude verwehrt. Die AfD klagt momentan vor dem
       Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gegen das neue Abgeordnetengesetz.
       
       17 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.spdfraktion-rlp.de/presse/mitteilungen/fraktionen-von-cdu-spd-und-gruenen-wollen-landesverfassung-mit-blick-auf-untersuchungsausschuesse-anpassen
 (DIR) [2] /Landtagswahlen-in-Rheinland-Pfalz/!6169245
       
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