# taz.de -- Streit um die Wärmewende: Angst vor der teuren Gasheizung
> Sollen Vermieter:innen künftig hohe Kosten für Heizgas mittragen?
> Diese Frage verhindert die Einigung der Koalition beim neuen
> Heizungsgesetz.
(IMG) Bild: Da werden Euro abgefackelt: Flamme eines Gasherdes
Neue Gasheizungen können eine teure Angelegenheit werden. Deshalb verhaken
sich Union und SPD gerade in den Verhandlungen über das
Gebäudemodernisierungsgesetz. Ein Streitpunkt ist, ob Mieter:innen die
Betriebskosten neuer Gasheizungen künftig alleine tragen oder auch die
Vermieter:innen einen Beitrag leisten müssen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) plädiert Medienberichten zufolge
dafür, dass die Immobilienbesitzer:innen einen Teil der
Brennstoffkosten neuer Gasheizungen übernehmen, falls diese zu sehr
steigen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) steht einem
Beitrag der Vermieter:innen dagegen skeptisch gegenüber.
Offiziell wollten sich die Ministerien auf Anfrage der taz nicht äußern.
[1][Allerdings dauern die Verhandlungen über das
Gebäudemodernisierungsgesetz schon länger als geplant.] Die Koalition aus
Union und SPD hat sich im Februar 2026 auf Eckpunkte geeinigt, wie sie das
Gebäudeenergiegesetz der früheren Ampelregierung verändern will.
Ein entscheidender Punkt: Neu eingebaute Gebäudeheizungen sollen nicht mehr
zu 65 Prozent mit erneuerbaren, klimaneutralen Brennstoffen betrieben
werden müssen. Gaskessel dürfen damit noch lange weiter fossiles Erdgas
verfeuern, wobei jedoch der Anteil klimaneutralen Biogases zum Beispiel aus
der Landwirtschaft steigen soll.
## Mieter:innen drohen steigende Heizkosten
Dieser Plan könnte zu deutlich höheren Heizkosten für Privathaushalte und
Unternehmen führen. Denn fossiles Gas wird wohl regelmäßig teurer, weil der
Kohlendioxidpreis infolge des europäischen Emissionshandels steigt. Und
Biogas bleibt absehbar knapp, sodass die begrenzten Mengen die Kosten
ebenfalls in die Höhe treiben, wenn Millionen Haushalte den Brennstoff
künftig nachfragen.
„Im Vergleich zum heutigen Erdgaspreis dürfte ein Mischpreis aus Erdgas und
Biogas im Jahr 2045 mehr als doppelt so hoch sein, als im Durchschnitt
2025“, schreibt das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung in einer
aktuellen Studie. Vor diesen Folgen warnt unter anderem der Deutsche
Mieterbund. Das neue Gesetz „sollte einen Heizkostendeckel enthalten, um
Mieterinnen und Mieter vor unnötig steigenden Heizkosten zu schützen, wenn
Vermietende heute noch eine Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauen“,
erklärt Präsidentin Melanie Weber-Moritz.
Der Mieterbund schlägt vor, die Betriebskosten von effizienten Wärmepumpen
zum Maßstab zu machen. „Den Teil der Heizkosten, der über diesen
Heizkostendeckel hinausgeht, müssen die Vermieter:innen tragen.“ Diese
Regelung stünde im Gegensatz zur heutigen Praxis. Denn momentan bezahlen
die Mieter:innen die Heizkosten grundsätzlich alleine, von einem Teil
des Kohlendioxidpreises abgesehen.
Wenn sich die Ministerien geeinigt haben, ist der Bundestag an der Reihe.
Auch in den Regierungsfraktionen gibt es Gegner:innen und
Befürworter:innen des Mieterschutzes. Zu Letzteren gehört die
energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer: „Ein möglicher Baustein
zum Mieterschutz wäre, nicht zielgerichtete Entscheidungen bei
Heizungseinbauten in den Nebenkostenabrechnungen entsprechend abzubilden.“
Mit anderen Worten: Vermietende müssten mehr zahlen, wenn die Kosten einer
neuen Gasheizung künftig durch die Decke gehen.
## Eine folgenreiche Verschiebung im Heizungsgesetz
In der Union ist diese Meinung ebenfalls vertreten. „Im Mietrecht gilt für
uns: Modernisierung ja, aber kein ungeregeltes Durchreichen von Kosten
zulasten der Mieterinnen und Mieter“, sagt der nordrhein-westfälische
CDU-Abgeordnete Nicklas Kappe.
[2][Eine weitere grundsätzliche Frage lautet: Wie lange darf man überhaupt
noch mit fossilem Gas heizen?] Das Heizungsgesetz des ehemaligen grünen
Wirtschaftsministers Robert Habeck setzte dafür ein eindeutiges Ende: 31.
Dezember 2044 – in 18 Jahren. Dieses Datum hat die aktuelle
Regierungskoalition in ihren Eckpunkten vom Februar erstmal abgeräumt.
Darin heißt es: „Die Paragrafen 71 und 72 werden gestrichen.“ Letzterer
enthält das Ausstiegsdatum.
Seitdem rätselt die Fachwelt, ob das eventuell nur ein Versehen im
Überschwang war – und das Datum doch noch einen Platz im neuen Gesetz
findet. Der grüne Energiepolitiker und ehemalige Wirtschaftsstaatssekretär
Michael Kellner wollte es in Erfahrung bringen und fragte schriftlich:
Dürfen Hausheizungen „ab dem 1. Januar 2045 weiter mit fossilem Gas und Öl
betrieben werden?“. Kellners Nachfolger, CDU-Staatssekretär Frank Wetzel,
schickte ihm einige Sätze, ohne aber die Frage zu beantworten. „Ich
befürchte, dass die Nicht-Antwort des Staatssekretärs ein Indiz dafür ist“,
sagte Kellner gegenüber der taz. „Käme es so, wäre das ein fundamentaler
Bruch.“
Es handelt sich nicht um irgendein Datum. Bisher beschreibt 2045 den
Zeitpunkt der Klimaneutralität Deutschlands, den auch die jetzige
Union-SPD-Regierung nicht infrage stellt. Dann sollen im Prinzip und unter
dem Strich keine klimaschädlichen Abgase mehr aus Industrie, Gebäuden,
Fahrzeugen und Landwirtschaft entweichen. Darauf ist die komplette
Klimapolitik ausgerichtet.
Wenn die Regierung nun aber bei den Heizungen eine Türe öffnet, könnte die
gesamte Transformation zur Klimaneutralität wackeln – auch etwa im Verkehr.
Die nächsten Wochen der Verhandlungen über das Gebäudemodernisierungsgesetz
dürften deshalb interessant werden. „Die Ausgestaltung des Gesetzes muss
den geltenden Klimaschutzzielen entsprechen, die schließlich auch
verfassungsrechtlich einzuhalten sind“, sagt SPD-Energiepolitikerin Scheer.
Und ihr CDU-Kollege Kappe betont: „Deutschland soll bis 2045 klimaneutral
werden. Dann soll nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden.“
16 Apr 2026
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## AUTOREN
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