# taz.de -- Wal in kritischem Zustand: Gestrandeter Buckelwal hat Wasser in der Lunge
       
       > Der gestrandete Meeressäuger ist in einem schlechten Zustand, aber noch
       > am Leben. Auch ein Gericht befasst sich damit, ob das Tier noch gerettet
       > werden kann.
       
 (IMG) Bild: „Er atmet noch“: der geschwächte Buckelwal vor der Insel Poel
       
       dpa | Der vor der Ostseeinsel Poel gestrandete Wal lebt noch. „Die Lage ist
       unverändert. Die Streifen konnten in der Nacht nicht feststellen, ob der
       Wal noch atmet. Aber über den Stream sieht man, dass er noch atmet“, sagte
       ein Sprecher des Umweltministeriums am Morgen der Deutschen Presse-Agentur.
       Auf dem Livestream des Nachrichtenportals News 5, das mittlerweile ein
       Wärmekamerabild sendet, ist der Wal orangefarben erkennbar. In regelmäßigen
       Abständen stößt er Luft aus. Auch das ist auf dem eingefärbten Livebild gut
       zu erkennen.
       
       Allerdings geht es dem vor Insel Poel gestrandeten Wal nach Angaben von
       Mecklenburg-Vorpommerns Umweltministerium zusehends schlechter. „Inzwischen
       gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der
       Lunge des Wals sammelt“, teilte Umweltminister Till Backhaus (SPD) am
       Montag mit. Dies sei ein Hinweis darauf, dass seine Organe schwer
       geschädigt seien. „Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten
       schwer.“ Bereits vor einigen Tagen war laut Backhaus festgestellt worden,
       dass sich die Atmung des Tieres verändert hatte.
       
       Am Wochenende hatte es einen erneuten Rettungsversuch gegeben, der
       erfolglos blieb. Es wurde versucht, den Wal zu ermutigen, sich selbst zu
       befreien, indem die eigenen Walgesänge des Tiers unter Wasser abgespielt
       wurden. Hintergrund war, dass der Wal in den Nächten zuvor starke
       Walgesänge von sich gegeben hatte.
       
       Der kranke und geschwächte Buckelwal liegt bereits seit dem 31. März in der
       Wismarbucht. Die letzten Rettungsversuche wurden am 1. April aufgrund des
       Gesundheitszustandes des Tiers eingestellt, [1][um den Wal in Frieden gehen
       zu lassen], wie der Minister mitteilte.
       
       ## Eilverfahren am Verwaltungsgericht
       
       Private Initiativen [2][zu möglichen Rettungsmaßnahmen für den Wal]
       scheiterten bislang vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Drei
       Eilverfahren waren nach Angaben des Gerichts am Montagnachmittag noch
       offen.
       
       Der Antrag einer Organisation, der darauf abzielte, unverzüglich alle
       geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Wal zu retten,
       wurde mit Beschluss vom vergangenen Freitag (10. April) abgelehnt, so eine
       Gerichtssprecherin. Für die Organisation komme die Erhebung einer
       tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in
       Betracht.
       
       Es habe zudem bis zum vergangenen Freitag sieben weitere den Wal
       betreffende Verfahren von Privatpersonen gegeben, die abgelehnt wurden.
       Begründet wurde die jeweilige Ablehnung mit der Unzulässigkeit des Antrags
       mangels Antragsbefugnis. Das heißt, dass dem Antragsteller kein Anspruch
       auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht.
       
       ## Minister: Keine Pflicht, alles zu tun, um Wal zu retten
       
       Backhaus beklagte „wüste Verschwörungstheorien“ im Internet. „In der
       ohnehin schon aufgeheizten Lage ist solche Stimmungsmache wenig hilfreich“,
       erklärte er. „Wir haben daher eine Liste von juristischen
       Falschbehauptungen erarbeitet und die Aussagen richtiggestellt. Vielleicht
       hilft das, damit die Menschen nicht [3][aufgrund von Fake News
       Strafanzeigen stellen], die keine Aussicht auf Erfolg haben und nur die
       Behörden behindern.“
       
       So sei es nicht richtig, dass das Land verpflichtet sei, alles zu tun, um
       den Wal zu retten. Eine solche Pflicht bestehe nicht. Das Grundgesetz
       verpflichte den Staat zwar zum Schutz der Tiere, dies sei aber eine
       Staatszielbestimmung und begründe keine konkrete Handlungspflicht im
       Einzelfall. „Auch aus Tierschutz- und Artenschutzrecht gibt es keine
       Handlungspflicht bei Wildtieren in der Wildnis.“
       
       Auch sei es nicht richtig, dass es ein Verstoß gegen den Tierschutz sei,
       wenn nichts unternommen werde. Backhaus: „Es ist verboten, einem Tier ohne
       vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das bedeutet:
       Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn es dem Tier tatsächlich hilft.“
       Maßnahmen ohne Erfolgsaussicht, die zusätzliches Leid verursachten, seien
       rechtswidrig.
       
       ## Steinmeier interessiert sich für gestrandeten Wal
       
       Auch das deutsche Staatsoberhaupt will sich über den gestrandeten Buckelwal
       informieren. Im Rahmen eines ohnehin geplanten Besuchs im Ozeaneum in
       Stralsund plant Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Donnerstag einen
       Austausch mit Experten über den Wal, wie das Bundespräsidialamt mitteilte.
       
       Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte diese Woche drei Tage lang von
       Stralsund aus als 18. Station der Reihe Ortszeit Deutschland, mit der der
       Bundespräsident Eindrücke abseits der Metropolen sammeln will.
       
       Dazu sind in und um Stralsund Gespräche und Besuche verschiedener
       Einrichtungen geplant. Zum Abschluss soll Steinmeier am letzten Tag nach
       einem Rundgang durch das Ozeaneum dort engagierten Bürgerinnen und Bürgern
       aus Mecklenburg-Vorpommern den Verdienstorden der Bundesrepublik
       Deutschland verleihen. Das Ozeaneum ist eines der Museumsstandorte der
       Stiftung Deutsches Meeresmuseum, deren Experten eng in die Bewertung der
       Lage des gestrandeten Wals eingebunden sind.
       
       14 Apr 2026
       
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       gestiegen.