# taz.de -- Angriff auf Lahav Shapira: Landgericht sieht kein antisemitisches Motiv
       
       > Nach der Attacke auf Lahav Shapira hat das Landgericht Berlin eine
       > mildere Strafe verhängt als die erste Instanz – und sieht kein
       > antisemitisches Motiv.
       
 (IMG) Bild: Lahav Shapira trat in dem Prozess als Nebenkläger auf
       
       „Das Wichtigste war mir, dass das antisemitische Motiv anerkannt wird“,
       betonte Lahav Shapira im April 2025 gegenüber der taz, nachdem das
       Amtsgericht Tiergarten seinen Kommilitonen Mustafa A. zu drei Jahren Haft
       verurteilt hatte. Doch dieser Wunsch wurde jetzt doch noch enttäuscht.
       
       Im Berufungsverfahren um den [1][Angriff auf den jüdischen Studenten] hat
       das Landgericht Berlin am Montag anders als das Amtsgericht entschieden: Es
       sei kein antisemitisches Motiv feststellbar gewesen. Das Landgericht
       verurteilte Mustafa A. gleichzeitig erneut wegen gefährlicher
       Körperverletzung zu einer Haftstrafe. Diese fällt mit zwei Jahren und sechs
       Monaten allerdings milder aus als noch im Urteil in erster Instanz, das
       eine dreijährige Haftstrafe vorgesehen hatte.
       
       Im Februar 2024, wenige Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf
       Israel, waren sich Shapira und A. zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte
       begegnet. Beide studierten zu der Zeit Lehramt an der Freien Universität
       (FU) Berlin. A., ein erfahrener Kampfsportler, schlug Shapira vor dem Lokal
       der Bar mit der Faust nieder und trat ihm ins Gesicht. Die gesundheitlichen
       Folgen waren verheerend: Neben mehreren Knochenbrüchen im Gesicht erlitt
       Shapira eine Hirnblutung. „Ich habe ein halbes Jahr vom Leben verpasst“,
       erzählte Shapira als Nebenkläger im Prozess.
       
       Dem Angriff war ein Streit an der FU vorausgegangen. Shapira hatte Plakate
       der Gruppe „Young Struggle“ entfernt, die im Rahmen einer
       propalästinensischen Hörsaalbesetzung aufgehängt worden waren. Shapira
       wurde im Anschluss online diffamiert. Die beiden Männer kannten sich nicht
       persönlich, waren aber in denselben Chatgruppen aktiv, in denen [2][eine
       antisemitische Stimmung gegen Shapira bereits Einzug gehalten hatte]. Nach
       Überzeugung des Amtsgerichts Tiergarten bildete diese bedrohliche
       Atmosphäre den direkten Nährboden für die spätere Tat.
       
       ## Handyvideo reicht dem Landgericht nicht
       
       Die Schuldfrage stand nie zur Debatte: A. gestand früh, Shapira
       krankenhausreif geschlagen zu haben. Laut Staatsanwalt bestand die
       „Puzzlearbeit“ im ersten Prozess 2025 vielmehr darin, A. ein spezifisch
       antisemitisches Motiv nachzuweisen. Während das Amtsgericht im vergangenen
       Jahr noch von einem „antisemitischen Gewaltexzess“ gesprochen hatte, sah
       die Berufungskammer des Landgerichts das nun anders.
       
       Laut der Vorsitzenden Richterin ergab die Beweisaufnahme keine
       hinreichenden Ansatzpunkte für eine antisemitische Gesinnung des
       Angeklagten. Da sich der genaue Inhalt des Streits unmittelbar vor der Tat
       nicht verlässlich rekonstruieren ließ, sah das Gericht das Motiv nicht
       zweifelsfrei bewiesen. A., der mittlerweile als Vertriebsmitarbeiter tätig
       ist, hatte eine antisemitische Motivation stets bestritten.
       
       Sein Verteidiger hatte etwa betont, dass der Austausch zwischen beiden
       Männern in den Chats lange Zeit respektvoll gewesen sei, auch wenn sie sich
       über israelkritische Positionen gestritten hätten. A. habe lediglich
       argumentiert, es sei falsch von Shapira gewesen, die Plakate abzureißen.
       
       Bereits in erster Instanz waren keine antisemitischen Aussagen von A. im
       Zuge der Beweisaufnahme festgestellt worden. Das Amtsgericht stützte sich
       bei der Begründung für das antisemitische Tatmotiv stattdessen auf [3][ein
       Video, das Ermittler auf dem Handy des Angeklagten gefunden hatten]. Eine
       Version dieses Videos, das über Snapchat auf sein Handy gelangt war, trug
       den Schriftzug: „Musti hat diesen Judenhurensohn totgeschlagen.“
       
       Trotz der Strafmilderung lehnte das Landgericht im Urteil von Montag eine
       Bewährungsstrafe weiterhin ab. Auf eine solche Tat könne nur mit einer
       unbedingten Freiheitsstrafe reagiert werden, sagte die Vorsitzende
       Richterin in der Urteilsbegründung. „Eine Bewährungsstrafe wird dem Unrecht
       der Tat nicht gerecht.“ Die Verteidigung von A. hatte im Rahmen der
       Berufung auf eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren plädiert.
       
       In seinem Schlusswort bat Mustafa A. Shapira nun um Verzeihung: „Ich möchte
       das letzte Wort nutzen, um mich bei dir und deiner Familie zu
       entschuldigen“, sagte A. Er habe viel reflektiert und sei in
       Verhaltenstherapie. „So etwas wird nie wieder vorkommen.“
       
       Erst vor Kurzem war Lahav Shapira mit einer [4][Klage vor dem
       Verwaltungsgericht Berlin gescheitert]. Shapira wirft der FU vor, vor dem
       Hintergrund von [5][propalästinensischen Protesten] keine angemessenen
       Maßnahmen gegen Antisemitismus auf dem Campus ergriffen zu haben. Das
       Gericht wies die Klage als unzulässig zurück.
       
       13 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Lahav-Shapira-zu-antisemitischem-Angriff/!6080635
 (DIR) [2] /Prozessauftakt-in-Berlin/!6077690
 (DIR) [3] /Nach-antisemitischer-Attacke/!6083037
 (DIR) [4] /Schutz-vor-Antisemitismus-an-FU-Berlin/!6165055
 (DIR) [5] /Raeumung-eines-Camps-an-der-FU-Berlin/!6006162
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pauline Cruse
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Antisemitismus
 (DIR) Freie Universität Berlin
 (DIR) Palästina-Proteste
 (DIR) Berufungsurteil
 (DIR) Körperverletzung
 (DIR) Landgericht
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Antisemitismus
 (DIR) Juden in Frankreich
 (DIR) Antisemitismus
 (DIR) Antisemitismus
 (DIR) Antisemitismus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Urteil zu Angriff auf Lahav Shapira: Staatsanwaltschaft beantragt Revision
       
       Die Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira beschäftigt weiter
       die Justiz. Die Staatsanwaltschaft will das mildere Berufungsurteil nicht
       akzeptieren.
       
 (DIR) Modifizierung der Antirassismusgesetze: Frankreich streitet über Antisemitismus-Gesetz
       
       Ein Gesetzesvorstoß soll den Bereich des Strafbaren im Kampf gegen
       Antisemitismus erweitern. Kritiker warnen jedoch vor zu schwammigen
       Formulierungen.
       
 (DIR) Schutz vor Antisemitismus an FU Berlin: Verwaltungsgericht weist Klage ab
       
       Der jüdische Student Lahav Shapira scheitert mit einer Klage gegen die FU
       wegen fehlenden Schutzes vor Diskriminierung. Richter lässt Berufung zu.
       
 (DIR) Lahav Shapira zu antisemitischem Angriff: „Ich hätte sterben können“
       
       2024 wurde der jüdische Student Lahav Shapira brutal verprügelt. Ein
       Gericht hat die Tat als antisemitisch verurteilt. Doch einige Wunden
       bleiben.
       
 (DIR) Prozessauftakt in Berlin: War es Antisemitismus?
       
       In Berlin hat der Prozess zum brutalen Angriff auf den jüdischen Studenten
       Lahav Shapira begonnen. Der Angeklagte gesteht.