# taz.de -- Angriff auf Lahav Shapira: Landgericht sieht kein antisemitisches Motiv
> Nach der Attacke auf Lahav Shapira hat das Landgericht Berlin eine
> mildere Strafe verhängt als die erste Instanz – und sieht kein
> antisemitisches Motiv.
(IMG) Bild: Lahav Shapira trat in dem Prozess als Nebenkläger auf
„Das Wichtigste war mir, dass das antisemitische Motiv anerkannt wird“,
betonte Lahav Shapira im April 2025 gegenüber der taz, nachdem das
Amtsgericht Tiergarten seinen Kommilitonen Mustafa A. zu drei Jahren Haft
verurteilt hatte. Doch dieser Wunsch wurde jetzt doch noch enttäuscht.
Im Berufungsverfahren um den [1][Angriff auf den jüdischen Studenten] hat
das Landgericht Berlin am Montag anders als das Amtsgericht entschieden: Es
sei kein antisemitisches Motiv feststellbar gewesen. Das Landgericht
verurteilte Mustafa A. gleichzeitig erneut wegen gefährlicher
Körperverletzung zu einer Haftstrafe. Diese fällt mit zwei Jahren und sechs
Monaten allerdings milder aus als noch im Urteil in erster Instanz, das
eine dreijährige Haftstrafe vorgesehen hatte.
Im Februar 2024, wenige Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf
Israel, waren sich Shapira und A. zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte
begegnet. Beide studierten zu der Zeit Lehramt an der Freien Universität
(FU) Berlin. A., ein erfahrener Kampfsportler, schlug Shapira vor dem Lokal
der Bar mit der Faust nieder und trat ihm ins Gesicht. Die gesundheitlichen
Folgen waren verheerend: Neben mehreren Knochenbrüchen im Gesicht erlitt
Shapira eine Hirnblutung. „Ich habe ein halbes Jahr vom Leben verpasst“,
erzählte Shapira als Nebenkläger im Prozess.
Dem Angriff war ein Streit an der FU vorausgegangen. Shapira hatte Plakate
der Gruppe „Young Struggle“ entfernt, die im Rahmen einer
propalästinensischen Hörsaalbesetzung aufgehängt worden waren. Shapira
wurde im Anschluss online diffamiert. Die beiden Männer kannten sich nicht
persönlich, waren aber in denselben Chatgruppen aktiv, in denen [2][eine
antisemitische Stimmung gegen Shapira bereits Einzug gehalten hatte]. Nach
Überzeugung des Amtsgerichts Tiergarten bildete diese bedrohliche
Atmosphäre den direkten Nährboden für die spätere Tat.
## Handyvideo reicht dem Landgericht nicht
Die Schuldfrage stand nie zur Debatte: A. gestand früh, Shapira
krankenhausreif geschlagen zu haben. Laut Staatsanwalt bestand die
„Puzzlearbeit“ im ersten Prozess 2025 vielmehr darin, A. ein spezifisch
antisemitisches Motiv nachzuweisen. Während das Amtsgericht im vergangenen
Jahr noch von einem „antisemitischen Gewaltexzess“ gesprochen hatte, sah
die Berufungskammer des Landgerichts das nun anders.
Laut der Vorsitzenden Richterin ergab die Beweisaufnahme keine
hinreichenden Ansatzpunkte für eine antisemitische Gesinnung des
Angeklagten. Da sich der genaue Inhalt des Streits unmittelbar vor der Tat
nicht verlässlich rekonstruieren ließ, sah das Gericht das Motiv nicht
zweifelsfrei bewiesen. A., der mittlerweile als Vertriebsmitarbeiter tätig
ist, hatte eine antisemitische Motivation stets bestritten.
Sein Verteidiger hatte etwa betont, dass der Austausch zwischen beiden
Männern in den Chats lange Zeit respektvoll gewesen sei, auch wenn sie sich
über israelkritische Positionen gestritten hätten. A. habe lediglich
argumentiert, es sei falsch von Shapira gewesen, die Plakate abzureißen.
Bereits in erster Instanz waren keine antisemitischen Aussagen von A. im
Zuge der Beweisaufnahme festgestellt worden. Das Amtsgericht stützte sich
bei der Begründung für das antisemitische Tatmotiv stattdessen auf [3][ein
Video, das Ermittler auf dem Handy des Angeklagten gefunden hatten]. Eine
Version dieses Videos, das über Snapchat auf sein Handy gelangt war, trug
den Schriftzug: „Musti hat diesen Judenhurensohn totgeschlagen.“
Trotz der Strafmilderung lehnte das Landgericht im Urteil von Montag eine
Bewährungsstrafe weiterhin ab. Auf eine solche Tat könne nur mit einer
unbedingten Freiheitsstrafe reagiert werden, sagte die Vorsitzende
Richterin in der Urteilsbegründung. „Eine Bewährungsstrafe wird dem Unrecht
der Tat nicht gerecht.“ Die Verteidigung von A. hatte im Rahmen der
Berufung auf eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren plädiert.
In seinem Schlusswort bat Mustafa A. Shapira nun um Verzeihung: „Ich möchte
das letzte Wort nutzen, um mich bei dir und deiner Familie zu
entschuldigen“, sagte A. Er habe viel reflektiert und sei in
Verhaltenstherapie. „So etwas wird nie wieder vorkommen.“
Erst vor Kurzem war Lahav Shapira mit einer [4][Klage vor dem
Verwaltungsgericht Berlin gescheitert]. Shapira wirft der FU vor, vor dem
Hintergrund von [5][propalästinensischen Protesten] keine angemessenen
Maßnahmen gegen Antisemitismus auf dem Campus ergriffen zu haben. Das
Gericht wies die Klage als unzulässig zurück.
13 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Pauline Cruse
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