# taz.de -- Urteil zu Angriff auf Lahav Shapira: Staatsanwaltschaft beantragt Revision
       
       > Die Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira beschäftigt weiter
       > die Justiz. Die Staatsanwaltschaft will das mildere Berufungsurteil nicht
       > akzeptieren.
       
 (IMG) Bild: „Ich bin genervt, es ist traurig“: Lahav Shapira mit seinem Anwalt im Gerichtssaal
       
       dpa | Der brutale Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in
       Berlin beschäftigt weiter die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat
       Revision eingelegt gegen [1][das Urteil des Landgerichts Berlin im
       Berufungsprozess], wie ein Behördensprecher auf Anfrage der Deutschen
       Presse-Agentur mitteilte. Die Richter hatten den 25 Jahre alten Angeklagten
       wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
       Anders als die Vorinstanz ging das Gericht nicht von einer antisemitisch
       motivierten Tat aus.
       
       Die Staatsanwaltschaft wolle überprüfen lassen, ob das Urteil des
       Landgerichts „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruhe, erklärte der
       Sprecher. Für die konkrete Begründung der Revision müsse die schriftliche
       Begründung abgewartet werden. Zuständig wäre als nächste Instanz das
       Kammergericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei
       Jahren und elf Monaten beantragt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.
       
       Der 25-jährige Angeklagte und Shapira waren sich am 2. Februar 2024 – vier
       Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 –
       zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Als Shapira das Lokal
       verließ, folgte ihm der damalige Lehramtsstudent der Freien Universität
       (FU). Der Angeklagte habe den inzwischen 33-Jährigen niedergeschlagen und
       gegen den Kopf getreten, so das Gericht. Das Opfer [2][erlitt Knochenbrüche
       im Gesicht und eine Hirnblutung].
       
       In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 von
       einem „antisemitischen Gewaltexzess“ gesprochen und drei Jahre Haft
       verhängt. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der
       25-Jährige hat die Gewalttat schon im ersten Prozess gestanden, er bestritt
       jedoch eine antisemitische Motivation. Zudem entschuldigte er sich bei
       Shapira.
       
       ## Shapira nach Urteil enttäuscht
       
       Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, zeigte sich nach dem
       Urteil im Berufungsprozess enttäuscht. „Ich bin genervt, es ist traurig“,
       sagte der 33-Jährige. „Welches Motiv soll es sonst gegeben habe?“ Aus
       seiner Sicht seien Beweise und Definitionen „umgedeutet“ worden. Er äußerte
       sofort die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt.
       
       Das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender e. V. äußerte sich ähnlich. „Wir
       erwarten von Justiz, Politik und Hochschulen eine konsequente,
       kontextsensible Einordnung antisemitischer Gewalt sowie wirksame Maßnahmen
       zum Schutz der Betroffenen“, teilte der Vorstand mit.
       
       ## Erfolglos gegen Hochschule geklagt
       
       Shapira hatte zuletzt erfolglos versucht, die Freie Universität Berlin (FU)
       zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu
       verpflichten. Das Verwaltungsgericht Berlin [3][wies seine Klage gegen die
       Uni als unzulässig ab].
       
       Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der
       Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
       
       16 Apr 2026
       
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