# taz.de -- Schutz vor Antisemitismus an FU Berlin: Verwaltungsgericht weist Klage ab
       
       > Der jüdische Student Lahav Shapira scheitert mit einer Klage gegen die FU
       > wegen fehlenden Schutzes vor Diskriminierung. Richter lässt Berufung zu.
       
 (IMG) Bild: Lahav Shapira (2. v. l.) im Saal des Berliner Verwaltungsgerichts bei der ersten Verhandlung im Juli 2025
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine [1][Klage des jüdischen Studenten
       Lahav Shapira gegen die Freie Universität (FU) Berlin] als unzulässig
       abgewiesen. Das Berliner Hochschulgesetz verleihe einzelnen Personen nicht
       das Recht, Schutz vor antisemitischer Diskriminierung einzuklagen,
       entschied das Gericht am Montag.
       
       Der heute 32-jährige Shapira hatte gegen die FU geklagt, weil die
       Hochschule ihm zufolge vor dem Hintergrund von [2][propalästinensischen
       Protesten] keine angemessenen Maßnahmen gegen Antisemitismus auf dem Campus
       ergriffen und durch diese Passivität ein „feindliches Umfeld“ mitgeprägt
       haben soll.
       
       Shapira sprach von einer „antisemitischen Stimmung“ auf dem Campus. Aus
       dieser heraus sei er beleidigt und am Besuch von Einrichtungen der
       Universität gehindert worden. Im Februar 2024 wurde Shapira zudem von einem
       Kommilitonen in einer Bar in Berlin [3][angegriffen und schwer verletzt];
       in dem Fall läuft zurzeit der Berufungsprozess.
       
       Die verwaltungsrechtliche Klage gegen die FU stützte Shapira auf
       [4][Paragraf 5 des Berliner Hochschulgesetzes], wonach Universitäten unter
       anderem dazu verpflichtet sind, antisemitische Diskriminierung zu
       verhindern und zu beseitigen. Das Gericht hat nun aber noch vor der
       inhaltlichen Prüfung aus formalen Gründen entschieden, die Regelung
       entfalte „einen nur objektiv-rechtlichen Auftrag an die Hochschulen, auch
       im Rahmen von Konzepten, Diskriminierungen zu verhindern und zu
       beseitigen“. Soll heißen: Nur weil ein Einzelner antisemitische
       Diskriminierung erfährt, lässt sich aus dem Berliner Hochschulgesetz noch
       keine Klagebefugnis ableiten.
       
       ## Der Fall könnte in der nächsten Instanz landen
       
       Das Gericht schiebt die Verantwortung damit weg von der Universität und
       verweist auf den individuellen Rechtsweg. Werden Studierende angegriffen
       oder beleidigt, gelte das konventionelle Polizei- und Ordnungsrecht. Die FU
       schmückt sich zudem auf ihrer Webseite mit einem [5][Maßnahmenkatalog].
       Neben Ansprechpersonen und einer Antidiskriminierungssatzung gebe es
       Workshop-Angebote und psychologische „Support Points“ für Betroffene.
       
       „Studierende müssen sich an der Freien Universität ohne Angst vor
       Ausgrenzung oder Bedrohung bewegen können“, erklärte der Präsident der
       Freien Universität Berlin, Günter M. Ziegler, am Montag gegenüber der taz:
       „Unser Ziel ist ein vielfältiger Campus ohne Diskriminierung, der
       Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden ein sicheres und respektvolles
       Umfeld bietet.“
       
       Es ist wahrscheinlich, dass der Fall mit der aktuellen Entscheidung nicht
       abgeschlossen ist. Der Vorsitzende Richter ließ eine Berufung beim
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu – wegen der grundsätzlichen
       Bedeutung des Falls. Es sei erstmals die Frage aufgeworfen wurde, ob der
       entsprechende Paragraf im Berliner Hochschulgesetzes ein Recht des
       Einzelnen begründet. Auch in der nächsten Instanz könnte also die Frage im
       Raum stehen, ob aus dieser Norm eine Schutzpflicht entsteht.
       
       23 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Klage-vor-Berliner-Verwaltungsgericht-/!6098097
 (DIR) [2] /Raeumung-eines-Camps-an-der-FU-Berlin/!6006162
 (DIR) [3] /Nach-antisemitischer-Attacke/!6083037
 (DIR) [4] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HSchulGBE2011V21P5b
 (DIR) [5] https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/faq/nahost/index.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pauline Cruse
       
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