# taz.de -- Bettelverbot im Hamburger Nahverkehr: Wer bettelt, soll zahlen
> Die Hamburger Verkehrsbetriebe kontrollieren seit zwei Jahren die
> Einhaltung des Bettelverbots. Ob das die Zahl der Bettelnden reduziert,
> ist unklar.
(IMG) Bild: Fahrgäste müssen herhalten: Hochbahn begründet Bettelverbot mit Beschwerden über Belästigungen durch Bettelnde
Seit knapp zwei Jahren [1][kontrollieren die Hamburger Verkehrsbetriebe
(HVV), ob das Bettelverbot eingehalten wird] – nun gibt es durch eine
[2][kleine Anfrage der CDU neue Zahlen] dazu. Demnach wurden im vergangenen
Jahr 3.628 Vertragsstrafen gegen Bettelnde im HVV verhängt – das waren 441
mehr als 2024. Während die Zahl der verhängten Strafen in der U-Bahn mit
1.926 nahezu gleich blieb, ist sie in der S-Bahn von 1.261 auf 1.704
angestiegen. Bezahlt wurden insgesamt etwa 50 davon.
So viel zur Statistik. Doch wie die zu deuten ist, bleibt umstritten. „Viel
Aufwand, wenig Ertrag“, schreibt das Hamburger Straßenmagazin
[3][Hinz&Kunzt]. „Das Betteln gehört zur Realität unserer Gesellschaft“,
erklärt Hinz&Kunzt-Geschäftsführer Jörn Sturm in dem Text. Die Hochbahn
verweist dagegen auf die Beschwerden der Fahrgäste über Belästigungen durch
Bettelnde.
Die haben laut Auskunft von Hochbahn-Sprecher Andreas Ernst zugenommen:
2025 habe es 209 explizite Beschwerden zum Thema gegeben und damit fast
doppelt so viele wie im Jahr 2022. Über 90 Prozent der Fahrgäste in einer
Befragung hätten sich durch Betteln gestört gefühlt und Maßnahmen dagegen
begrüßt.
Was die Hochbahn außerdem betont: dass es hier keineswegs um neue
Regelungen gehe, sondern lediglich ein Verbot umgesetzt werde, das schon
seit 2002 besteht. Die Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro sei kein Bußgeld,
deshalb kann bei Nichtbezahlen auch keine Ersatzfreiheitsstrafe folgen.
## Die Zahlen liefern keine Belege
Es bleibt die Frage, ob die Kontrollen eigentlich das erwünschte Ziel
erreichen, nämlich weniger Bettelei. Hier wird es statistisch kompliziert:
Laut der Antwort des Senats auf die CDU-Anfrage waren die Sicherheits- und
Kontrollkräfte im Bereich der S-Bahn 2025 rund 410.000 Stunden im Einsatz
und damit etwa 25.000 Stunden mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig ist aber
auch die Zahl der Fahrgäste gestiegen. Für die Hochbahn wiederum gibt es
keine Daten zu den Einsatzstunden.
HVV-Sprecher Rainer Vohl ist zurückhaltend bei der Frage, ob die steigende
Zahl der Strafen eigentlich das Scheitern der Maßnahmen belegt. „Das lässt
sich nur schwer beurteilen“, schreibt er. „Dieser Zusammenhang könnte nur
dann seriös hergestellt werden, wenn die Prüfdienste flächendeckend immer
in allen Bussen und Bahnen unterwegs wären und in allen Fällen auch eine
Vertragsstrafe ausstellen.“
Für die Kritiker:innen des Bettelverbots im HVV ist die Frage, ob es
wirkt oder nicht, ohnehin nicht entscheidend. Olga Fritzsche von der Linken
hat schon in der Vergangenheit erklärt, dass diese Strategie ein
„unwürdiger Umgang mit Armut“ sei. Denn: „Verdrängung ist keine
Sozialpolitik – sie verschärft nur das Leid.“ Auch jenseits der Politik hat
sich Widerstand geregt: Die „Lobbygruppe gegen Verdrängung und
Diskriminierung“ hat 13.000 Unterschriften gegen die Umsetzung des
Bettelverbots gesammelt und einen runden Tisch zum Thema gefordert.
Den hat es im August 2025 tatsächlich gegeben – die Kontrollen des
Bettelverbots hat die Hochbahn danach allerdings nicht aufgegeben.
Vorgeschlagen wurde bei dem Treffen, künftig auf Geldstrafen zu verzichten
sowie auf die Durchsagen in der bisherigen Form und bettelnde Menschen zu
unterstützen. Noch prüft die Hochbahn diese Vorschläge. Eines ist aber
bereits klar: „ein großer Teil der Fahrgäste“ sei hier „anderer
Auffassung“, schreibt der Hochbahn-Sprecher Rainer Vohl.
## Noch läuft eine Klage
Dabei teilt das Unternehmen sogar die Ansicht, dass es hier um mehr geht
als die Umsetzung der Beförderungsbedingungen, nämlich um eine
gesellschaftliche Frage. Nur: „Diese kann und soll nicht durch
Verkehrsunternehmen gelöst werden“, schreibt Hochbahn-Sprecher Andreas
Ernst. Zudem sei die Hochbahn kein öffentlicher Raum.
Damit bezieht er sich indirekt auf den Strang des Konflikts, auf den die
Kritiker:innen des Bettelverbots ihre Hoffnung setzen: Noch läuft die
Klage eines Wohnungslosen gegen den HVV, unterstützt wird er dabei von
Hinz&Kunzt und vom Berliner Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Sein
Widerspruch stützt sich auf die Auffassung, dass öffentliche Unternehmen
wie der HVV das Ausüben von Grundrechten nicht verbieten dürfen. Dass
[4][Betteln zu eben diesen Grundrechten gehört], hat unter anderem das
Europäische Gericht für Menschenrechte entschieden.
Die S-Bahn hat den Konflikt bereits anders gelöst: Um das Gerichtsverfahren
zu beenden, hat sie die Vertragsstrafe zurückgezahlt. Beim Verfahren gegen
die Hochbahn wird das nicht möglich sein: Da hat der Kläger nämlich nicht
gezahlt.
9 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/102639/23_02892_betteln_in_der_bahn_wie_ist_die_lage_und_was_wird_getan
(DIR) [2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/102639/23_02892_betteln_in_der_bahn_wie_ist_die_lage_und_was_wird_getan
(DIR) [3] https://www.hinzundkunzt.de/
(DIR) [4] /Bettel-Verbote-in-Staedten/!6009294
## AUTOREN
(DIR) Friederike Gräff
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Armut
(DIR) Öffentlicher Nahverkehr
(DIR) Verdrängung
(DIR) Hamburger Hochbahn
(DIR) Social-Auswahl
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Schwerpunkt Stadtland
(DIR) Hamburger Hochbahn
(DIR) Fahren ohne Ticket
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Verbot in Bremen: Bis zu 500 Euro Bußgeld für aufdringliches Betteln
Betteln ist in Bremen seit einem Jahr verboten, wenn es zu aufdringlich
geschieht. Helfen tut das Verbot niemandem. Trotzdem bleibt es.
(DIR) Bettelverbot in Hamburgs S- und U-Bahnen: S-Bahn verhindert Grundrechtsentscheidung
Die Hamburger S-Bahn zahlt lieber ein Bußgeld zurück, als ein Urteil über
ihr Bettelverbot zu riskieren. Für Betroffene deutschlandweit ist das
fatal.
(DIR) Bettel-Verbot im Hamburger Nahverkehr: Das Recht der Stärkeren
Hamburg bestraft jene, die in der Bahn um Geld bitten. Doch wer was ändern
will, muss Armut bekämpfen, statt unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren.