# taz.de -- Überwachung und digitale Sicherheit: Europäische Gesichtserkennung für brasilianische Schulkinder
       
       > Eine slowakische Software scannt täglich Hunderttausende Kinder in
       > Paraná. In Europa sind solche Systeme kaum denkbar – exportiert werden
       > sie trotzdem problemlos.
       
 (IMG) Bild: Die EU hat mit der DSGVO und dem KI-Gesetz von 2024 Gesichtserkennung streng reguliert, aber nicht grundsätzlich verboten
       
       Der Unterricht an 1.700 Schulen im südbrasilianischen Bundesstaat Paraná
       beginnt mit einem Ritual: Die Lehrkraft öffnet eine App, fotografiert das
       Klassenzimmer, und in Sekunden gleicht ein Algorithmus die Gesichter mit
       einer biometrischen Datenbank ab. Wer erkannt wird, gilt als anwesend. Seit
       2023 ist diese Gesichtserkennung in Paraná im Einsatz, um täglich fast eine
       Million Kinder zu identifizieren.
       
       Doch das System irrt. Eine Lehrerin erzählt von einer Schülerin, die im
       Unterricht war, sich aber in der App als abwesend fand. „Ich markiere sie
       nicht als abwesend“, habe der Lehrer gesagt. „Das macht die Kamera.“ Für
       manche Familien ist so ein Fehler fatal. Denn die Sozialleistung Bolsa
       Família hängt vom Schulbesuch der Kinder ab. In Paraná werden diese Daten
       weitgehend von einem Algorithmus erzeugt.
       
       Entwickelt wurde die Software von dem slowakischen Unternehmen Innovatrics.
       Das kann eine Recherche von [1][Investigate Europe] zeigen, die in
       Deutschland exklusiv in der taz erscheint. In der EU wäre ein
       vergleichbarer Einsatz hochproblematisch. Schwedens Datenschutzbehörde
       verhängte 2019 ein Bußgeld gegen eine Schule, die 22 Schüler:innen per
       Gesichtserkennung erfasst hatte. Die Begründung: Kinder könnten der
       biometrischen Überwachung nicht frei zustimmen, weil das Machtgefälle zu
       groß sei. Im französischen Marseille stoppte ein Gericht im Jahr 2020 zwei
       Pilotprojekte an Schulen aus ähnlichen Gründen.
       
       Die EU hat mit der [2][DSGVO und dem KI-Gesetz] von 2024 Gesichtserkennung
       streng reguliert, aber nicht grundsätzlich verboten. Der Export der
       Technologie in Drittstaaten ist nicht beschränkt. Das Europäische Parlament
       hatte ein Ausfuhrverbot für in der EU als „inakzeptabel“ eingestufte
       Systeme gefordert, konnte sich aber nicht durchsetzen.
       
       Caitlin Bishop von Privacy International verweist darauf, dass Brasiliens
       Datenschutzgesetz dem europäischen ähnelt: „Aber bei der Durchsetzung gibt
       es ein riesiges Problem.“ Die zuständige Behörde verhängt Sanktionen erst
       seit 2023.
       
       In Paraná trieb der frühere Bildungsminister Renato Feder, zuvor
       Tech-Unternehmer, die Digitalisierung der Schulen voran. 2022
       unterzeichnete die staatliche IT-Firma Celepar einen Vertrag mit dem
       brasilianischen Dienstleister Valid, der Innovatrics ins Boot holte.
       Innovatrics wirbt mit 80 Prozent Zeitersparnis beim Aufruf der
       Anwesenheitsliste und dass Eltern stets den Status ihres Kindes einsehen
       können. Das Unternehmen erhielt 2018 und 2019 rund 200.000 Euro
       EU-Forschungsgelder für biometrische Bildanalyse.
       
       ## Paraná-System in Lissabon getestet
       
       Eine Studie ergab 2025 eine Trefferquote von 91,1 Prozent, weniger als die
       vertraglich zugesicherten 95 Prozent. Laut einer Umfrage halten acht von
       zehn Lehrkräften das System für weniger effektiv als den klassischen
       Namensaufruf. Paranás Bildungsbehörde erklärt, die Nutzung sei für
       Lehrkräfte freiwillig, Schüler:innen könnten ohne Nachteile
       widersprechen, und technische Fehler führten nicht automatisch zum
       Abwesenheitseintrag. Vor Einführung sei eine Datenschutz-Folgenabschätzung
       erstellt worden. Die IT-Firma Celepar verweist auf „mehrere
       Sicherungsebenen“, manuelle Korrekturmöglichkeiten und die ständige
       Anpassung des Algorithmus.
       
       Bei einer Million erfasster Kinder täglich können auch kleine Fehlerquoten
       Zehntausende betreffen. Zwar ist bisher kein Fall dokumentiert, bei dem
       eine fälschliche Abwesenheit direkt zum Verlust von Bolsa-Família-Zahlungen
       geführt hätte. Möglich sei dies aber, warnen Lehrkräfte. Im April 2025
       klagte ein Staatsanwalt gegen die Landesregierung, das Urteil steht noch
       aus. Paranás Bildungsbehörde erklärte, das System entspreche dem
       Datenschutzrecht.
       
       Inzwischen nutzen 7 von Brasiliens 27 Bundesstaaten Gesichtserkennung an
       Schulen. 2024 wurde das Paraná-System drei Monate lang an einer
       Privatschule in Lissabon getestet. Portugals Datenschutzbehörde leitete
       eine offizielle Untersuchung ein, genutzt werde das System nicht mehr.
       Innovatrics und Ex-Bildungsminister Feder reagierten nicht auf Anfragen,
       Valid lehnte eine Stellungnahme ab.
       
       Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit dem AI Accountability Network
       des Pulitzer Center. 
       
       Nico Schmidt ist Journalist bei Investigate Europe in Berlin. Leonardo
       Coelho ist freier Journalist in Brasilien.
       
       2 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.investigate-europe.eu/posts/big-tech-data-centres-secrecy-eu-law-environment-footprint
 (DIR) [2] /Lockerung-von-Datenschutzregeln/!6131136
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nico Schmidt
 (DIR) Leonardo Coelho
       
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