# taz.de -- Plattformmacht und Regulierung: Transparenz gegen Werbemanipulation
> Kein Verweis auf den Schutz der Pressefreiheit beim Entwurf für das
> Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) der Europäischen Union (EU).
Politische Werbung spielt zur Vermarktung von Ideen und Persönlichkeiten
eine wichtige Rolle in der Meinungsbildung und kann gesellschaftliche und
demokratische Prozesse maßgeblich beeinflussen. Durch den technologischen
Wandel hat sich die Form politischer Werbung von traditionellen Medien zu
grenzüberschreitenden digitalen Werbeanbietern weiterentwickelt. Daraus
leitet sich eine höhere Verantwortungs- und Sorgfaltspflicht ab, über
Vorgänge und Fakten von öffentlichem Interesse zeitnah zu informieren und
ihr Handeln offenzulegen.
Transparenzanforderungen ermöglichen, dass Informationen, zum Beispiel wer
die geschaltete Werbung sponsert, bereitgestellt werden müssen.
Nutzer*innen können so irreführende Werbeanzeigen besser erkennen, ihr
Bewusstsein hinsichtlich der gezielten Beeinflussung schärfen und sich eine
eigene Meinung bilden. Transparenz hilft, manipulative Targeting-Strategien
der digitalen Plattformen offenzulegen, möglicher ausländischer
Einflussnahme entgegenzuwirken und demokratische Debatten besser zu
schützen.
Die [1][seit Oktober 2025 geltende EU-Verordnung] über die Transparenz und
das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) hat in der EU einen
einheitlichen Regelungsrahmen zu Transparenz- und Sorgfaltspflichten
eingeführt. Das ist mit Blick auf die wachsende gesellschaftliche
Polarisierung dringend erforderlich. Jedoch muss sichergestellt werden,
dass sich Plattformen wie Google und Meta diesen neuen Pflichten nicht
durch ein simples Verbot entziehen können und die Sichtbarkeit gesponserter
politischer Inhalte im digitalen Raum gewährleistet wird.
[2][Meta und Google] reagierten auf die neuen Transparenzanforderungen
nämlich mit umfassender Einschränkung: Die Plattformen lassen die
Ausspielung von Anzeigen „zu gesellschaftlich relevanten Themen“ nicht mehr
zu. Begründung: Die Verordnung schaffe Rechtsunsicherheit. Diese
Einschränkungen wirken jedoch unpräzise, weil sie über das, was nach der
TTPW-VO als politisch zählt, hinausgehen. Zudem funktioniert die Sperre
durch den Algorithmus nicht umfassend und nicht alle Anzeigen werden
erkannt und blockiert.
## Private Digitalkonzerne entscheiden
Damit entziehen sich die Plattformen ihrer Verantwortung unter der TTPW-VO,
beschneiden den Zugang zu Wahlinformationen für Bürger*innen und
beeinträchtigen die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen,
sich am demokratischen öffentlichen Diskurs beteiligen und zum Beispiel
Fundraisingkampagnen schalten zu können. So wurden auch Anzeigen von
Reporter ohne Grenzen auf Meta-Plattformen blockiert. Die Gefahr: Je mehr
diesem Beispiel folgen, desto mehr wird die Möglichkeit einer Beteiligung
am politischen Diskurs und der politischen Meinungsbildung geschwächt.
Die Entscheidungsmacht darüber, was bezahlte politische Werbung ist, liegt
damit weiter bei privaten Digitalkonzernen. Während Google und Meta einen
immer größeren Anteil des Werbemarktes für sich beanspruchen, verlieren
Medien immer mehr an Seitenaufrufen und stehen unter wachsendem
wirtschaftlichem Druck. Die Medienvielfalt und der Zugang zu
vertrauenswürdiger Information geraten zunehmend in Bedrängnis. Mit der
Einführung von KI-Anwendungen in der Suchmaschine hat sich diese
Abhängigkeit verschärft. Das Kernproblem, dass privatwirtschaftliche
Unternehmen über die informelle Grundversorgung der digitalen
Öffentlichkeit bestimmen, bleibt ungelöst.
Politisch relevante Inhalte und Meinungsäußerungen, die im redaktionellen
Kontext geäußert werden und unbezahlt sind, werden nicht erfasst. Erst wenn
Medienhäuser politische Inhalte gegen Bezahlung in ihren Publikationen
veröffentlichen, agieren sie laut der Gesetzgebung als Herausgeber und
unterliegen den Bestimmungen der Verordnung.
Die Kritik der Plattformen ist jedoch nicht aus der Luft gegriffen. Es gibt
Umsetzungsprobleme und Rechtsunsicherheiten durch die sehr weitreichenden
Definitionen des Begriffs „politische Werbung“. So könnte es zur
Überregulierung politischer Äußerungen durch einen breit gefassten Begriff
kommen. Akteure, die Werbung schalten wollen, könnten aus Sorge vor
Sanktionen im Vorfeld von einer womöglich politischen Werbung Abstand
nehmen. Es braucht eine differenzierte Definition, um den verschiedenen
Formen politischer Werbung im digitalen Raum gerecht zu werden.
Kritisiert wurde der bürokratische Mehraufwand, der mit den
Transparenzbestimmungen einhergeht. Die Kritik lässt jedoch außer Acht,
dass Transparenz nur dann sinnvoll ist, wenn die veröffentlichte
Information einen Mehrwert hat. Verbraucher*innen brauchen eher leicht
verständliche Infos, während ein Fachpublikum mehr Nutzen von einem
umfassenden Archiv hat. Dem versucht die Verordnung durch die
Differenzierung in Kennzeichnung, Transparenzbekanntmachung und einem
europäischen Archiv gerecht zu werden.
## Schutz der Pressefreiheit per Gesetz
Besonders wenn autoritäre Drittstaaten wie Russland immer häufiger
versuchen, Wahlprozesse wie in Moldau oder Ungarn durch
Desinformationskampagnen zu manipulieren, braucht es freie und unabhängige
Medien. Sie decken Missstände auf, stellen Verantwortliche zur Rechenschaft
und stärken die demokratische Resilienz. Deshalb muss sich der Schutz der
Pressefreiheit auch im [3][Gesetzentwurf] wiederfinden, den die
Bundesregierung im Dezember vorgelegt hat.
In der aktuellen Fassung des PWTG ist die Durchsuchung redaktioneller
Geschäftsräume und die Beschlagnahme von Dokumenten erlaubt. Damit die
Rechtssicherheit für Redaktionen und Medienhäuser gewahrt bleibt, braucht
es den Verweis auf die Rechtsvorschriften, die die Pressefreiheit gemäß
Artikel 5 des Grundgesetzes garantieren. Sie müssen uneingeschränkt gelten
und dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Alina Clasen arbeitet bei Reporter ohne Grenzen als Advocacy-Referentin zu
Medienpolitik im Digitalen.
1 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kritik-von-Meta-und-Google/!6118936
(DIR) [2] https://netzpolitik.org/2026/werbung-auf-instagram-das-wort-demokratie-kann-problematisch-sein/
(DIR) [3] https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104089.pdf
## AUTOREN
(DIR) Alina Clasen
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