# taz.de -- Plattformmacht und Regulierung: Transparenz gegen Werbemanipulation
       
       > Kein Verweis auf den Schutz der Pressefreiheit beim Entwurf für das
       > Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) der Europäischen Union (EU).
       
       Politische Werbung spielt zur Vermarktung von Ideen und Persönlichkeiten
       eine wichtige Rolle in der Meinungsbildung und kann gesellschaftliche und
       demokratische Prozesse maßgeblich beeinflussen. Durch den technologischen
       Wandel hat sich die Form politischer Werbung von traditionellen Medien zu
       grenzüberschreitenden digitalen Werbeanbietern weiterentwickelt. Daraus
       leitet sich eine höhere Verantwortungs- und Sorgfaltspflicht ab, über
       Vorgänge und Fakten von öffentlichem Interesse zeitnah zu informieren und
       ihr Handeln offenzulegen.
       
       Transparenzanforderungen ermöglichen, dass Informationen, zum Beispiel wer
       die geschaltete Werbung sponsert, bereitgestellt werden müssen.
       Nutzer*innen können so irreführende Werbeanzeigen besser erkennen, ihr
       Bewusstsein hinsichtlich der gezielten Beeinflussung schärfen und sich eine
       eigene Meinung bilden. Transparenz hilft, manipulative Targeting-Strategien
       der digitalen Plattformen offenzulegen, möglicher ausländischer
       Einflussnahme entgegenzuwirken und demokratische Debatten besser zu
       schützen.
       
       Die [1][seit Oktober 2025 geltende EU-Verordnung] über die Transparenz und
       das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) hat in der EU einen
       einheitlichen Regelungsrahmen zu Transparenz- und Sorgfaltspflichten
       eingeführt. Das ist mit Blick auf die wachsende gesellschaftliche
       Polarisierung dringend erforderlich. Jedoch muss sichergestellt werden,
       dass sich Plattformen wie Google und Meta diesen neuen Pflichten nicht
       durch ein simples Verbot entziehen können und die Sichtbarkeit gesponserter
       politischer Inhalte im digitalen Raum gewährleistet wird.
       
       [2][Meta und Google] reagierten auf die neuen Transparenzanforderungen
       nämlich mit umfassender Einschränkung: Die Plattformen lassen die
       Ausspielung von Anzeigen „zu gesellschaftlich relevanten Themen“ nicht mehr
       zu. Begründung: Die Verordnung schaffe Rechtsunsicherheit. Diese
       Einschränkungen wirken jedoch unpräzise, weil sie über das, was nach der
       TTPW-VO als politisch zählt, hinausgehen. Zudem funktioniert die Sperre
       durch den Algorithmus nicht umfassend und nicht alle Anzeigen werden
       erkannt und blockiert.
       
       ## Private Digitalkonzerne entscheiden
       
       Damit entziehen sich die Plattformen ihrer Verantwortung unter der TTPW-VO,
       beschneiden den Zugang zu Wahlinformationen für Bürger*innen und
       beeinträchtigen die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen,
       sich am demokratischen öffentlichen Diskurs beteiligen und zum Beispiel
       Fundraisingkampagnen schalten zu können. So wurden auch Anzeigen von
       Reporter ohne Grenzen auf Meta-Plattformen blockiert. Die Gefahr: Je mehr
       diesem Beispiel folgen, desto mehr wird die Möglichkeit einer Beteiligung
       am politischen Diskurs und der politischen Meinungsbildung geschwächt.
       
       Die Entscheidungsmacht darüber, was bezahlte politische Werbung ist, liegt
       damit weiter bei privaten Digitalkonzernen. Während Google und Meta einen
       immer größeren Anteil des Werbemarktes für sich beanspruchen, verlieren
       Medien immer mehr an Seitenaufrufen und stehen unter wachsendem
       wirtschaftlichem Druck. Die Medienvielfalt und der Zugang zu
       vertrauenswürdiger Information geraten zunehmend in Bedrängnis. Mit der
       Einführung von KI-Anwendungen in der Suchmaschine hat sich diese
       Abhängigkeit verschärft. Das Kernproblem, dass privatwirtschaftliche
       Unternehmen über die informelle Grundversorgung der digitalen
       Öffentlichkeit bestimmen, bleibt ungelöst.
       
       Politisch relevante Inhalte und Meinungsäußerungen, die im redaktionellen
       Kontext geäußert werden und unbezahlt sind, werden nicht erfasst. Erst wenn
       Medienhäuser politische Inhalte gegen Bezahlung in ihren Publikationen
       veröffentlichen, agieren sie laut der Gesetzgebung als Herausgeber und
       unterliegen den Bestimmungen der Verordnung.
       
       Die Kritik der Plattformen ist jedoch nicht aus der Luft gegriffen. Es gibt
       Umsetzungsprobleme und Rechtsunsicherheiten durch die sehr weitreichenden
       Definitionen des Begriffs „politische Werbung“. So könnte es zur
       Überregulierung politischer Äußerungen durch einen breit gefassten Begriff
       kommen. Akteure, die Werbung schalten wollen, könnten aus Sorge vor
       Sanktionen im Vorfeld von einer womöglich politischen Werbung Abstand
       nehmen. Es braucht eine differenzierte Definition, um den verschiedenen
       Formen politischer Werbung im digitalen Raum gerecht zu werden.
       
       Kritisiert wurde der bürokratische Mehraufwand, der mit den
       Transparenzbestimmungen einhergeht. Die Kritik lässt jedoch außer Acht,
       dass Transparenz nur dann sinnvoll ist, wenn die veröffentlichte
       Information einen Mehrwert hat. Verbraucher*innen brauchen eher leicht
       verständliche Infos, während ein Fachpublikum mehr Nutzen von einem
       umfassenden Archiv hat. Dem versucht die Verordnung durch die
       Differenzierung in Kennzeichnung, Transparenzbekanntmachung und einem
       europäischen Archiv gerecht zu werden.
       
       ## Schutz der Pressefreiheit per Gesetz
       
       Besonders wenn autoritäre Drittstaaten wie Russland immer häufiger
       versuchen, Wahlprozesse wie in Moldau oder Ungarn durch
       Desinformationskampagnen zu manipulieren, braucht es freie und unabhängige
       Medien. Sie decken Missstände auf, stellen Verantwortliche zur Rechenschaft
       und stärken die demokratische Resilienz. Deshalb muss sich der Schutz der
       Pressefreiheit auch im [3][Gesetzentwurf] wiederfinden, den die
       Bundesregierung im Dezember vorgelegt hat.
       
       In der aktuellen Fassung des PWTG ist die Durchsuchung redaktioneller
       Geschäftsräume und die Beschlagnahme von Dokumenten erlaubt. Damit die
       Rechtssicherheit für Redaktionen und Medienhäuser gewahrt bleibt, braucht
       es den Verweis auf die Rechtsvorschriften, die die Pressefreiheit gemäß
       Artikel 5 des Grundgesetzes garantieren. Sie müssen uneingeschränkt gelten
       und dürfen nicht beeinträchtigt werden.
       
       Alina Clasen arbeitet bei Reporter ohne Grenzen als Advocacy-Referentin zu
       Medienpolitik im Digitalen.
       
       1 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kritik-von-Meta-und-Google/!6118936
 (DIR) [2] https://netzpolitik.org/2026/werbung-auf-instagram-das-wort-demokratie-kann-problematisch-sein/
 (DIR) [3] https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104089.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Clasen
       
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