# taz.de -- Beleidigungsprozess in Hamburg: „Bazille“ und „Schande“ kosten 150 Tagessätze
       
       > Das Hamburger Amtsgericht verurteilt einen Mann wegen homophober
       > Beleidigung. Er stand nicht zum ersten Mal vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Hier kam es zu dem Übergriff: U-Bahnhaltestelle Hamburg Rathaus
       
       Die ersten Worte des Angeklagten sind eine Entschuldigung. „Ich kann das
       nicht erklären, was da passiert ist. Aber ich möchte mich dafür
       entschuldigen.“ Michael W., 40, spricht leise und undeutlich. „Ich wünsche
       ihm, dass ihm sowas in Zukunft nicht mehr passiert.“
       
       Michael W. meint den 22-jährigen Tibor P. – den Mann, den er im Oktober
       2024 in der Hamburger U-Bahn als „Bazille“, „Krankheit“ und „Schwuchtel“
       beschimpft haben soll.
       
       P. sitzt im Zeugenstand, er hat gerade ausgesagt. Er sei überfordert,
       gekränkt und beängstigt gewesen. Derartige Kommentare oder Beleidigungen
       erlebe er oft, etwa einmal in der Woche.
       
       Am Ende der Verhandlung verurteilt das Amtsgericht Hamburg Michael W. wegen
       Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, verteilt auf
       150 Tagessätze. Die Richterin folgt dabei der Forderung der Staatsanwältin.
       In dem Urteil ist die Strafe aus einem anderen Verfahren gegen W.
       berücksichtigt: Er hatte in einem anderen Fall Polizisten beleidigt und
       sich deren Maßnahmen widersetzt. Es ist nur eine von etlichen Vorstrafen.
       
       ## An den Lackschuhen gestört
       
       Der Fall steht [1][für einen bundesweiten Trend]: Im vergangenen Jahr
       wurden [2][in Deutschland 2.048 queerfeindliche Straftaten registriert].
       Dazu zählen Straftaten aus dem Bereich „sexuelle Orientierung“ und aus dem
       Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“. Diese Straftaten haben sich seit
       dem Jahr 2010 verzehnfacht.
       
       An diesem Montag geht es in Saal 181 des Hamburger Strafjustizgebäudes
       nicht um Statistiken. Es geht um die Frage, was genau in der Nacht des 20.
       Oktober 2024 in der Hamburger U-Bahnlinie U3 passiert ist.
       
       W. bestreitet die Beleidigungen nicht. Er habe auch abfällige Bemerkungen
       über die Lackschuhe von P. gemacht. Das sagte sein Anwalt am ersten
       Verhandlungstag. W. sei betrunken gewesen, erinnere sich nicht mehr genau
       an den Wortlaut. Er wisse aber, dass das, was er da gemacht habe, „unter
       aller Sau“ gewesen sei.
       
       Was sein Mandant hingegen bestreite, sei die Körperverletzung. Für die ist
       W. in Tateinheit mit der Beleidigung angeklagt. Denn auf die Beleidigungen
       folgte wenige Minuten später eine Rangelei in der U-Bahn und auf dem
       Bahnsteig der Haltestelle Rathaus. Das zeigen Überwachungsvideos. Die
       Richterin spielte sie am ersten Verhandlungstag ab.
       
       Eine Zeugin hat Zivilcourage bewiesen. Die Zeugin soll W. nach dessen
       homophoben Äußerungen aufgefordert haben, „die Fresse“ zu halten. Auf den
       Videos hört man das nicht, sie haben keinen Ton. W. soll der Frau gedroht
       haben, ihr die Zähne auszuschlagen.
       
       Laut Anklage hat er sich ihr „aggressiv genähert“. In dem Moment soll der
       Begleiter der Frau eingeschritten sein. Auf den Videos ist zu sehen, wie
       ein glatzköpfiger Mann mit Bart den Angeklagten packt und ihn in den
       Türbereich der U-Bahn zerrt.
       
       Die Zeugin konnte das Gericht nicht ausfindig machen. Dafür ist ihr
       Begleiter aus der Tatnacht gekommen. Der Mann heißt Tolga G. Seine
       Erinnerung sei „lückenhaft“. Auch er habe an dem Abend Alkohol getrunken.
       G. sagte: „Ich wollte mich nur für das Opfer einsetzen, weil sich die
       Person selbst wahrscheinlich nicht getraut hat.“
       
       Tibor P. erschien am ersten Verhandlungstag nicht. Erst zum zweiten Termin
       an diesem Montag ist er da. Er trägt die gleichen schwarzen Lackschuhe mit
       Absatz, die er auch in der Tatnacht trug.
       
       Er sei in einem Gay-Club gewesen und später mit zwei Freunden in der U-Bahn
       nach Hause gefahren. Dann habe er das Gefühl bekommen, dass ein Mann ihn
       beobachte, dabei vor allem seine Schuhe anschaue. P. hebt seine Beine und
       präsentiert der Richterin die Schuhe.
       
       Auf Nachfrage der Richterin erinnert P. sich auch daran, dass der
       Angeklagte ihn gefragt habe, ob er die Schuhe seiner Freundin trage. Er
       habe ihn ferner als „Schande“ für seine Familie bezeichnet. P. selbst habe
       nicht reagiert, sagt er.
       
       Er sei den Zeugen unendlich dankbar, dass sie sich für ihn eingesetzt
       hätten. Und er habe sich schlecht gefühlt, dass Tolga G. dabei zu Schaden
       gekommen sei. Er habe gesehen, dass dieser geblutet habe.
       
       Nach P.s Aussage äußert sich der Angeklagte W. zum ersten Mal während des
       Prozesses und trägt seine Entschuldigung vor. P. nimmt sie an. „Danke
       schön“, sagt er. „Ich würde mich freuen, wenn Sie das nicht mehr machen.“
       W. entgegnet: „Es war das erste und letzte Mal.“
       
       Die Richterin lobt in der Urteilsbegründung [3][die Zivilcourage der
       Zeugin]. Und sie betont, dass sich die Beleidigung klar gegen die
       [4][sexuelle Orientierung] einer Person richte. „Das ist etwas, das wir in
       unserer Gesellschaft nicht möchten.“
       
       31 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
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