# taz.de -- Beleidigungsprozess in Hamburg: „Bazille“ und „Schande“ kosten 150 Tagessätze
> Das Hamburger Amtsgericht verurteilt einen Mann wegen homophober
> Beleidigung. Er stand nicht zum ersten Mal vor Gericht.
(IMG) Bild: Hier kam es zu dem Übergriff: U-Bahnhaltestelle Hamburg Rathaus
Die ersten Worte des Angeklagten sind eine Entschuldigung. „Ich kann das
nicht erklären, was da passiert ist. Aber ich möchte mich dafür
entschuldigen.“ Michael W., 40, spricht leise und undeutlich. „Ich wünsche
ihm, dass ihm sowas in Zukunft nicht mehr passiert.“
Michael W. meint den 22-jährigen Tibor P. – den Mann, den er im Oktober
2024 in der Hamburger U-Bahn als „Bazille“, „Krankheit“ und „Schwuchtel“
beschimpft haben soll.
P. sitzt im Zeugenstand, er hat gerade ausgesagt. Er sei überfordert,
gekränkt und beängstigt gewesen. Derartige Kommentare oder Beleidigungen
erlebe er oft, etwa einmal in der Woche.
Am Ende der Verhandlung verurteilt das Amtsgericht Hamburg Michael W. wegen
Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, verteilt auf
150 Tagessätze. Die Richterin folgt dabei der Forderung der Staatsanwältin.
In dem Urteil ist die Strafe aus einem anderen Verfahren gegen W.
berücksichtigt: Er hatte in einem anderen Fall Polizisten beleidigt und
sich deren Maßnahmen widersetzt. Es ist nur eine von etlichen Vorstrafen.
## An den Lackschuhen gestört
Der Fall steht [1][für einen bundesweiten Trend]: Im vergangenen Jahr
wurden [2][in Deutschland 2.048 queerfeindliche Straftaten registriert].
Dazu zählen Straftaten aus dem Bereich „sexuelle Orientierung“ und aus dem
Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“. Diese Straftaten haben sich seit
dem Jahr 2010 verzehnfacht.
An diesem Montag geht es in Saal 181 des Hamburger Strafjustizgebäudes
nicht um Statistiken. Es geht um die Frage, was genau in der Nacht des 20.
Oktober 2024 in der Hamburger U-Bahnlinie U3 passiert ist.
W. bestreitet die Beleidigungen nicht. Er habe auch abfällige Bemerkungen
über die Lackschuhe von P. gemacht. Das sagte sein Anwalt am ersten
Verhandlungstag. W. sei betrunken gewesen, erinnere sich nicht mehr genau
an den Wortlaut. Er wisse aber, dass das, was er da gemacht habe, „unter
aller Sau“ gewesen sei.
Was sein Mandant hingegen bestreite, sei die Körperverletzung. Für die ist
W. in Tateinheit mit der Beleidigung angeklagt. Denn auf die Beleidigungen
folgte wenige Minuten später eine Rangelei in der U-Bahn und auf dem
Bahnsteig der Haltestelle Rathaus. Das zeigen Überwachungsvideos. Die
Richterin spielte sie am ersten Verhandlungstag ab.
Eine Zeugin hat Zivilcourage bewiesen. Die Zeugin soll W. nach dessen
homophoben Äußerungen aufgefordert haben, „die Fresse“ zu halten. Auf den
Videos hört man das nicht, sie haben keinen Ton. W. soll der Frau gedroht
haben, ihr die Zähne auszuschlagen.
Laut Anklage hat er sich ihr „aggressiv genähert“. In dem Moment soll der
Begleiter der Frau eingeschritten sein. Auf den Videos ist zu sehen, wie
ein glatzköpfiger Mann mit Bart den Angeklagten packt und ihn in den
Türbereich der U-Bahn zerrt.
Die Zeugin konnte das Gericht nicht ausfindig machen. Dafür ist ihr
Begleiter aus der Tatnacht gekommen. Der Mann heißt Tolga G. Seine
Erinnerung sei „lückenhaft“. Auch er habe an dem Abend Alkohol getrunken.
G. sagte: „Ich wollte mich nur für das Opfer einsetzen, weil sich die
Person selbst wahrscheinlich nicht getraut hat.“
Tibor P. erschien am ersten Verhandlungstag nicht. Erst zum zweiten Termin
an diesem Montag ist er da. Er trägt die gleichen schwarzen Lackschuhe mit
Absatz, die er auch in der Tatnacht trug.
Er sei in einem Gay-Club gewesen und später mit zwei Freunden in der U-Bahn
nach Hause gefahren. Dann habe er das Gefühl bekommen, dass ein Mann ihn
beobachte, dabei vor allem seine Schuhe anschaue. P. hebt seine Beine und
präsentiert der Richterin die Schuhe.
Auf Nachfrage der Richterin erinnert P. sich auch daran, dass der
Angeklagte ihn gefragt habe, ob er die Schuhe seiner Freundin trage. Er
habe ihn ferner als „Schande“ für seine Familie bezeichnet. P. selbst habe
nicht reagiert, sagt er.
Er sei den Zeugen unendlich dankbar, dass sie sich für ihn eingesetzt
hätten. Und er habe sich schlecht gefühlt, dass Tolga G. dabei zu Schaden
gekommen sei. Er habe gesehen, dass dieser geblutet habe.
Nach P.s Aussage äußert sich der Angeklagte W. zum ersten Mal während des
Prozesses und trägt seine Entschuldigung vor. P. nimmt sie an. „Danke
schön“, sagt er. „Ich würde mich freuen, wenn Sie das nicht mehr machen.“
W. entgegnet: „Es war das erste und letzte Mal.“
Die Richterin lobt in der Urteilsbegründung [3][die Zivilcourage der
Zeugin]. Und sie betont, dass sich die Beleidigung klar gegen die
[4][sexuelle Orientierung] einer Person richte. „Das ist etwas, das wir in
unserer Gesellschaft nicht möchten.“
31 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Massnahmen-gegen-Queerfeindlichkeit-/!6095777
(DIR) [2] /Queerfeindliche-Straftaten-2025/!6153999
(DIR) [3] /Juristin-ueber-mehr-Diskriminierungen/!6065594
(DIR) [4] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/sexuelle-identitaet/sexuelle-identitaet-node.html
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