# taz.de -- Jagd auf Wölfe: Nach Wolfsrissen dürfen Jäger bald ohne Genehmigung schießen
       
       > Die Reform des Jagdrechts tritt in Kürze in Kraft. Sie erleichtert es,
       > Wölfe zu töten. Bauern jubeln, Naturschützer warnen.
       
 (IMG) Bild: Ein totgebissenes Schaf auf einer Weide in Mecklenburg-Vorpommern
       
       Der Bund hat wie vom Bauernverband gewünscht den Abschuss von [1][Wölfen]
       erleichtert. Im letzten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens stimmte der
       Bundesrat am Freitag zu, „Entnahmen“ von Wölfen nach Rissen von Weidetieren
       auch ohne behördliche Genehmigung zu erlauben. Zudem dürfen die
       Bundesländer künftig die Zahl aller Wölfe in einer Region begrenzen,
       solange der Zustand des Bestands als günstig eingestuft ist. In
       Weidegebieten, in denen Vieh sich „nicht zumutbar“ gegen Risse schützen
       lässt, sollen Wölfe sogar dann geschossen werden, wenn der
       Erhaltungszustand ungünstig ist.
       
       [2][Mit dem Gesetzentwurf reagierte Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU)
       insbesondere auf Forderungen von Landwirten]. Im Jahr 2024 wurden der
       Vorlage zufolge rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt.
       Gleichzeitig hätten sich die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune
       auf etwa 23,4 Millionen Euro belaufen. Das setzt Bauern zufolge die
       besonders tierfreundliche Haltung von Tieren auf der Weide zusätzlich unter
       Druck.
       
       Bisher durften nach Rissen „Problemwölfe“ lediglich mit einer
       Ausnahmeerlaubnis des zuständigen Amts gejagt werden. Gegen diese
       Genehmigungen klagten Naturschützer immer wieder erfolgreich. Solche
       Verfahren fallen nun weg. Die Jäger dürfen „ohne Genehmigung der
       zuständigen Behörde“ zur Tat schreiten, sobald offiziell festgestellt
       worden ist, dass der Riss von einem Wolf verursacht worden ist und das Vieh
       ausreichend geschützt war. Dabei gilt grundsätzlich: „Die Jagd endet,
       sobald im Radius von 20 Kilometern um den festgestellten Schadensort ein
       Wolf erlegt worden ist.“
       
       Hat das jeweilige Bundesland einen „Managementplan“ in einer Region
       aufgestellt, dürfen vom 1. Juli bis zum 31. Oktober alle Wölfe geschossen
       werden, solange der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet ist. Derzeit
       stuft die Bundesregierung den Erhaltungszustand der geschützten Tierart
       fast überall im Land als günstig ein.
       
       ## Bauernverband will 40 Prozent des Nachwuchses entnehmen
       
       Die örtlichen Behörden können nun auch feststellen, dass bestimmte
       Weidegebiete sich „aufgrund der Geländebedingungen“ nicht gegen Wölfe
       schützen lassen. Genannt wurden in diesem Zusammenhang zum Beispiel Almen.
       In derart deklarierten Weidegebieten sollen alle Wölfe jederzeit, ohne
       Einzelfallgenehmigung und unabhängig vom Erhaltungszustand des Bestands,
       geschossen werden dürfen – „zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei-
       oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher
       Schäden“.
       
       Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet,
       begrüßte die Verabschiedung der Änderungen im Bundesjagd- und im
       Bundesnaturschutzgesetz, die am Tag nach ihrer amtlichen Veröffentlichung
       in Kraft treten. „Jetzt brauchen wir eine schnelle Umsetzung in den
       Ländern“, sagte Sabet. Der Verband forderte „eine generelle und bundesweite
       Mindestentnahmequote von 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses“. Derzeit
       wird der Bestand auf 2.000 Wölfe geschätzt.
       
       Marie Neuwald, Wolfsexpertin des Naturschutzbunds, lehnte das ab.
       „[3][Statt pauschal auf Abschüsse zu setzen], braucht es viel mehr
       flächendeckenden Herdenschutz mit Zäunen und – wo es passt –
       Herdenschutzhunden“, sagte Neuwald. „Herdenschutz ist das, was wirklich
       wirkt, und er ist der einzig verlässliche Weg, Konflikte dauerhaft zu
       reduzieren.“ Das belegten auch die Zahlen zum Rissgeschehen, die seit 2023
       sinken würden – ohne Bejagung.
       
       27 Mar 2026
       
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