# taz.de -- Jagd auf Wölfe: Nach Wolfsrissen dürfen Jäger bald ohne Genehmigung schießen
> Die Reform des Jagdrechts tritt in Kürze in Kraft. Sie erleichtert es,
> Wölfe zu töten. Bauern jubeln, Naturschützer warnen.
(IMG) Bild: Ein totgebissenes Schaf auf einer Weide in Mecklenburg-Vorpommern
Der Bund hat wie vom Bauernverband gewünscht den Abschuss von [1][Wölfen]
erleichtert. Im letzten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens stimmte der
Bundesrat am Freitag zu, „Entnahmen“ von Wölfen nach Rissen von Weidetieren
auch ohne behördliche Genehmigung zu erlauben. Zudem dürfen die
Bundesländer künftig die Zahl aller Wölfe in einer Region begrenzen,
solange der Zustand des Bestands als günstig eingestuft ist. In
Weidegebieten, in denen Vieh sich „nicht zumutbar“ gegen Risse schützen
lässt, sollen Wölfe sogar dann geschossen werden, wenn der
Erhaltungszustand ungünstig ist.
[2][Mit dem Gesetzentwurf reagierte Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU)
insbesondere auf Forderungen von Landwirten]. Im Jahr 2024 wurden der
Vorlage zufolge rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt.
Gleichzeitig hätten sich die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune
auf etwa 23,4 Millionen Euro belaufen. Das setzt Bauern zufolge die
besonders tierfreundliche Haltung von Tieren auf der Weide zusätzlich unter
Druck.
Bisher durften nach Rissen „Problemwölfe“ lediglich mit einer
Ausnahmeerlaubnis des zuständigen Amts gejagt werden. Gegen diese
Genehmigungen klagten Naturschützer immer wieder erfolgreich. Solche
Verfahren fallen nun weg. Die Jäger dürfen „ohne Genehmigung der
zuständigen Behörde“ zur Tat schreiten, sobald offiziell festgestellt
worden ist, dass der Riss von einem Wolf verursacht worden ist und das Vieh
ausreichend geschützt war. Dabei gilt grundsätzlich: „Die Jagd endet,
sobald im Radius von 20 Kilometern um den festgestellten Schadensort ein
Wolf erlegt worden ist.“
Hat das jeweilige Bundesland einen „Managementplan“ in einer Region
aufgestellt, dürfen vom 1. Juli bis zum 31. Oktober alle Wölfe geschossen
werden, solange der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet ist. Derzeit
stuft die Bundesregierung den Erhaltungszustand der geschützten Tierart
fast überall im Land als günstig ein.
## Bauernverband will 40 Prozent des Nachwuchses entnehmen
Die örtlichen Behörden können nun auch feststellen, dass bestimmte
Weidegebiete sich „aufgrund der Geländebedingungen“ nicht gegen Wölfe
schützen lassen. Genannt wurden in diesem Zusammenhang zum Beispiel Almen.
In derart deklarierten Weidegebieten sollen alle Wölfe jederzeit, ohne
Einzelfallgenehmigung und unabhängig vom Erhaltungszustand des Bestands,
geschossen werden dürfen – „zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei-
oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher
Schäden“.
Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet,
begrüßte die Verabschiedung der Änderungen im Bundesjagd- und im
Bundesnaturschutzgesetz, die am Tag nach ihrer amtlichen Veröffentlichung
in Kraft treten. „Jetzt brauchen wir eine schnelle Umsetzung in den
Ländern“, sagte Sabet. Der Verband forderte „eine generelle und bundesweite
Mindestentnahmequote von 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses“. Derzeit
wird der Bestand auf 2.000 Wölfe geschätzt.
Marie Neuwald, Wolfsexpertin des Naturschutzbunds, lehnte das ab.
„[3][Statt pauschal auf Abschüsse zu setzen], braucht es viel mehr
flächendeckenden Herdenschutz mit Zäunen und – wo es passt –
Herdenschutzhunden“, sagte Neuwald. „Herdenschutz ist das, was wirklich
wirkt, und er ist der einzig verlässliche Weg, Konflikte dauerhaft zu
reduzieren.“ Das belegten auch die Zahlen zum Rissgeschehen, die seit 2023
sinken würden – ohne Bejagung.
27 Mar 2026
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