# taz.de -- Wildtiere in Deutschland: Der Wolf soll schnell ins Jagdrecht
> An diesem Montag wird das neue Bundesjagdgesetz im
> Landwirtschaftsausschuss des Bundestages behandelt. Bereits Anfang März
> soll es beschlossen werden.
(IMG) Bild: Aufnahme eines Wolfs aus einer Fotofalle in Schleswig-Holstein
„Menschen müssen sich auch auf dem Land im Freien aufhalten können – ohne
Angst vor Wolfsübergriffen.“ Das sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete
Johannes Steiniger, der den Arbeitskreis „Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat“ der Union leitet. Für seine Fraktion sei klar: Weidetierhaltung
muss in Deutschland weiterhin möglich sein. „Deshalb nehmen wir den Wolf in
das Jagdrecht auf und führen ein Bestandsmanagement ein“, so Steininger.
Der Gesetzentwurf ist geschrieben, an diesem Montag sind zu diesem Thema
Sachverständige zur „Öffentlichen Anhörung“ in den Landwirtschaftsausschuss
des Bundestages geladen.
„Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ist ein fundamentaler Vorgang, der
weit über den Wolf hinausgeht“, sagt Christina Patt, Vorständin der
„[1][Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht]“ und früher
selbst Sachverständige vor diesem Ausschuss. „Bislang ist der Wolf über das
Naturschutzrecht geschützt“, erläutert die Juristin. In der Bundesrepublik
ist „Tierschutz“ seit dem Jahr 2002 „Staatsziel“, im Artikel 20a des
Grundgesetzes heißt es seitdem: „Der Staat schützt auch in Verantwortung
für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die
Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und
nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung.“ Das solle nun ausgehebelt werden: „Das Jagdrecht ist ein
subjektives Nutzungsrecht, es regelt, wie Privatpersonen Natur nutzen
können“, erklärt Juristin Patt.
Aktuell bedarf es einer Einzelfallprüfung: Es gibt Fälle, in denen ein Wolf
getötet werden darf. Beispielsweise hatte der Verwaltungsgerichtshof in
Baden-Württemberg [2][vergangene Woche entschieden], dass der
„Hornisgrinde-Wolf“ mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März abgeschossen
werden darf. Dieser Wolf hatte sich im Nordschwarzwald wiederholt Menschen
gefährlich genähert. „Mit der Überführung ins Jagdrecht wird die
Einzelfallprüfung aber abgeschafft“, sagt Christina Patt. Die Entscheidung
über den Abschuss liege nicht mehr bei Gerichten, sondern bei Privatleuten.
Naturschützer bezweifeln, dass die Bejagung der Wölfe irgendeinen Effekt
bringt. „Spontan würde man glauben, dass die Zahl der Nutztierrisse durch
die Zahl der Wölfe bestimmt wird, dass also weniger Wölfe auch weniger
Nutztierrisse zur Folge haben“, argumentiert beispielsweise Thomas Norgall,
Sprecher der [3][AG Wolf und Weidetiere im BUND]. Tatsächlich gebe es
etliche Studien zur Bejagung von Wölfen: „Überraschend ist, dass genau
diese Wirkung nie festgestellt wurde.„Die Jagd von Wölfen sei
offensichtlich kein geeignetes Mittel, um Nutztierschäden in Deutschland zu
verringern. „Getötete Wölfe werden rasch wieder durch Reproduktion oder
Neuzuwanderer ersetzt“, so Norgall.
## Schäfer fordern Hilfe beim Herdenschutz
Sogar Schäfer sind gegen die Abschussquote. Jonas Scholz, der Vorsitzende
des Schafzuchtverbandes Berlin-Brandenburg, sagt: „Wir brauchen eine volle
Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde.“
Wolfsangriffe seien wie „Terroranschläge“, der Wolf aber ein Opportunist:
Ausreichend geschützte Herden werde er meiden. Der Vorsitzende des
„Ökologischen Jagdvereins Brandenburg-Berlin“, Eckhard Fuhr, befürwortet
dagegen den Plan, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen: „Jagdrecht ist seit
der Föderalismusreform von 2006 allein Sache der Länder“, argumentiert der
Jäger. Dadurch würde die Art der Bejagung gestaltbarer: „Die Jäger wollen
kein zusätzliches Jagdvergnügen, sondern dort, wo es notwendig ist,
Bestände reduzieren.“
Harald Ebner, zuständiger Fachpolitiker bei den Bündnisgrünen, vermutet,
dass es in dem Gesetzentwurf im Grunde gar nicht um den Wolf geht: „Weniger
Wölfe bedeutet weniger Probleme – diese Grundannahme des Gesetzes ist
falsch.“ Tatsächlich könnten Wölfe bis zu 80 Kilometer am Tag zurücklegen,
ein geschossener Wolf in einem Gebiet bedeute nicht, dass es danach dort
keine Risse mehr gebe. Zu glauben, dass bejagte Wölfe zu mehr Koexistenz
zwischen den Raubtieren und Schafen, Kühen oder Ziegen führten, sei ein
Trugschluss.
„Es geht um Symbole“, so Ebner, der vor seiner Wahl zum Abgeordneten in der
Naturschutzverwaltung Baden-Württembergs gearbeitet hatte. Das Tier sei in
die Wahlkampfmaschinerie gekommen, „seht her, wir sind die Macher“ solle
das Signal sein. Bereits in dieser Woche soll der Gesetzesentwurf im
Landwirtschaftsausschuss beraten werden, Anfang März könnte er dann im
Bundestag eingebracht werden. Auch die Eile lege nahe, dass es hier um
Wahlkampf gehe.
„Wir werden nicht zustimmen“, sagt Ebner für die Fraktion der
Bündnisgrünen. Stattdessen will er einen Entschließungsantrag einbringen,
der mehr Herdenschutz und mehr Unterstützung für betroffene Schäfer und
Landwirte zum Ziel hat. Ebner: „Man muss ganz klar sagen: Garantiert keinen
Wolfsriss bekommt man nur hin, wenn die Wölfe in ganz Mitteleuropa wieder
ausrottet wären.“
22 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://djgt.de/
(DIR) [2] https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Der+_Hornisgrinde-Wolf_+darf+getoetet+werden
(DIR) [3] https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/woelfe-und-weidetiere-nebeneinander-statt-gegeneinander/#:~:text=Inhalt.%20Der%20Standpunkt%2020%20%22W%C3%B6lfe%20und%20Weidetiere:,Zusammenlebens%20von%20W%C3%B6lfen%20und%20Weidetieren%20in%20Deutschland.
## AUTOREN
(DIR) Nick Reimer
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