# taz.de -- Wildtiere in Deutschland: Der Wolf soll schnell ins Jagdrecht
       
       > An diesem Montag wird das neue Bundesjagdgesetz im
       > Landwirtschaftsausschuss des Bundestages behandelt. Bereits Anfang März
       > soll es beschlossen werden.
       
 (IMG) Bild: Aufnahme eines Wolfs aus einer Fotofalle in Schleswig-Holstein
       
       „Menschen müssen sich auch auf dem Land im Freien aufhalten können – ohne
       Angst vor Wolfsübergriffen.“ Das sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete
       Johannes Steiniger, der den Arbeitskreis „Landwirtschaft, Ernährung und
       Heimat“ der Union leitet. Für seine Fraktion sei klar: Weidetierhaltung
       muss in Deutschland weiterhin möglich sein. „Deshalb nehmen wir den Wolf in
       das Jagdrecht auf und führen ein Bestandsmanagement ein“, so Steininger.
       Der Gesetzentwurf ist geschrieben, an diesem Montag sind zu diesem Thema
       Sachverständige zur „Öffentlichen Anhörung“ in den Landwirtschaftsausschuss
       des Bundestages geladen.
       
       „Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ist ein fundamentaler Vorgang, der
       weit über den Wolf hinausgeht“, sagt Christina Patt, Vorständin der
       „[1][Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht]“ und früher
       selbst Sachverständige vor diesem Ausschuss. „Bislang ist der Wolf über das
       Naturschutzrecht geschützt“, erläutert die Juristin. In der Bundesrepublik
       ist „Tierschutz“ seit dem Jahr 2002 „Staatsziel“, im Artikel 20a des
       Grundgesetzes heißt es seitdem: „Der Staat schützt auch in Verantwortung
       für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die
       Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und
       nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die
       Rechtsprechung.“ Das solle nun ausgehebelt werden: „Das Jagdrecht ist ein
       subjektives Nutzungsrecht, es regelt, wie Privatpersonen Natur nutzen
       können“, erklärt Juristin Patt.
       
       Aktuell bedarf es einer Einzelfallprüfung: Es gibt Fälle, in denen ein Wolf
       getötet werden darf. Beispielsweise hatte der Verwaltungsgerichtshof in
       Baden-Württemberg [2][vergangene Woche entschieden], dass der
       „Hornisgrinde-Wolf“ mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März abgeschossen
       werden darf. Dieser Wolf hatte sich im Nordschwarzwald wiederholt Menschen
       gefährlich genähert. „Mit der Überführung ins Jagdrecht wird die
       Einzelfallprüfung aber abgeschafft“, sagt Christina Patt. Die Entscheidung
       über den Abschuss liege nicht mehr bei Gerichten, sondern bei Privatleuten.
       
       Naturschützer bezweifeln, dass die Bejagung der Wölfe irgendeinen Effekt
       bringt. „Spontan würde man glauben, dass die Zahl der Nutztierrisse durch
       die Zahl der Wölfe bestimmt wird, dass also weniger Wölfe auch weniger
       Nutztierrisse zur Folge haben“, argumentiert beispielsweise Thomas Norgall,
       Sprecher der [3][AG Wolf und Weidetiere im BUND]. Tatsächlich gebe es
       etliche Studien zur Bejagung von Wölfen: „Überraschend ist, dass genau
       diese Wirkung nie festgestellt wurde.„Die Jagd von Wölfen sei
       offensichtlich kein geeignetes Mittel, um Nutztierschäden in Deutschland zu
       verringern. „Getötete Wölfe werden rasch wieder durch Reproduktion oder
       Neuzuwanderer ersetzt“, so Norgall.
       
       ## Schäfer fordern Hilfe beim Herdenschutz
       
       Sogar Schäfer sind gegen die Abschussquote. Jonas Scholz, der Vorsitzende
       des Schafzuchtverbandes Berlin-Brandenburg, sagt: „Wir brauchen eine volle
       Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde.“
       Wolfsangriffe seien wie „Terroranschläge“, der Wolf aber ein Opportunist:
       Ausreichend geschützte Herden werde er meiden. Der Vorsitzende des
       „Ökologischen Jagdvereins Brandenburg-Berlin“, Eckhard Fuhr, befürwortet
       dagegen den Plan, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen: „Jagdrecht ist seit
       der Föderalismusreform von 2006 allein Sache der Länder“, argumentiert der
       Jäger. Dadurch würde die Art der Bejagung gestaltbarer: „Die Jäger wollen
       kein zusätzliches Jagdvergnügen, sondern dort, wo es notwendig ist,
       Bestände reduzieren.“
       
       Harald Ebner, zuständiger Fachpolitiker bei den Bündnisgrünen, vermutet,
       dass es in dem Gesetzentwurf im Grunde gar nicht um den Wolf geht: „Weniger
       Wölfe bedeutet weniger Probleme – diese Grundannahme des Gesetzes ist
       falsch.“ Tatsächlich könnten Wölfe bis zu 80 Kilometer am Tag zurücklegen,
       ein geschossener Wolf in einem Gebiet bedeute nicht, dass es danach dort
       keine Risse mehr gebe. Zu glauben, dass bejagte Wölfe zu mehr Koexistenz
       zwischen den Raubtieren und Schafen, Kühen oder Ziegen führten, sei ein
       Trugschluss.
       
       „Es geht um Symbole“, so Ebner, der vor seiner Wahl zum Abgeordneten in der
       Naturschutzverwaltung Baden-Württembergs gearbeitet hatte. Das Tier sei in
       die Wahlkampfmaschinerie gekommen, „seht her, wir sind die Macher“ solle
       das Signal sein. Bereits in dieser Woche soll der Gesetzesentwurf im
       Landwirtschaftsausschuss beraten werden, Anfang März könnte er dann im
       Bundestag eingebracht werden. Auch die Eile lege nahe, dass es hier um
       Wahlkampf gehe.
       
       „Wir werden nicht zustimmen“, sagt Ebner für die Fraktion der
       Bündnisgrünen. Stattdessen will er einen Entschließungsantrag einbringen,
       der mehr Herdenschutz und mehr Unterstützung für betroffene Schäfer und
       Landwirte zum Ziel hat. Ebner: „Man muss ganz klar sagen: Garantiert keinen
       Wolfsriss bekommt man nur hin, wenn die Wölfe in ganz Mitteleuropa wieder
       ausrottet wären.“
       
       22 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://djgt.de/
 (DIR) [2] https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Der+_Hornisgrinde-Wolf_+darf+getoetet+werden
 (DIR) [3] https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/woelfe-und-weidetiere-nebeneinander-statt-gegeneinander/#:~:text=Inhalt.%20Der%20Standpunkt%2020%20%22W%C3%B6lfe%20und%20Weidetiere:,Zusammenlebens%20von%20W%C3%B6lfen%20und%20Weidetieren%20in%20Deutschland.
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nick Reimer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Wildtiere
 (DIR) Wölfe
 (DIR) Wölfe
 (DIR) Tierschutz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Neue Ameisenart entdeckt: Ein Leben ohne Männer und Arbeiterinnen
       
       Eine jüngst entdeckte Ameisenart setzt neue Maßstäbe. Sie kommt ohne
       Männchen und ohne eigene Arbeiterinnen aus – als einzige bekannte Art
       weltweit.
       
 (DIR) Wolf im Schwarzwald: Özdemirs Opferlamm
       
       In Baden-Württemberg soll nach 180 Jahren wieder ein Wolf legal geschossen
       werden. Die grüne Umweltministerin hilft damit Cem Özdemir im Wahlkampf.
       
 (DIR) Naturschützerin über neues Jagdrecht: „Zäune bringen mehr gegen Wolfsrisse als Abschüsse“
       
       Die Bundesregierung will Wolfsjagden ermöglichen. Das würde Weidetieren
       nicht helfen, aber den Wolfsbestand gefährden, sagt Naturschützerin
       Neuwald.
       
 (DIR) Wolfspopulation in Deutschland stabil: Streit um Konsequenzen
       
       In Deutschland nimmt die Zahl der Wölfe weder zu noch ab. Niedersachsen ist
       jetzt „Wolfsland“ Nummer 1. Nur ein Bundesland ist noch wolfsfrei.