# taz.de -- Erfolg der Stadt Nürnberg: Kommunale Bündnisse gegen die AfD sind möglich
       
       > Eigentlich hätte Nürnberg aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“
       > austreten müssen. Doch das Bundesverwaltungsgericht stellte nun neue
       > Maßstäbe auf.
       
 (IMG) Bild: OB Marcus König CSU, links Dr. Nasser Ahmed SPD und rechts Britta Walthelm Die Grünen bei einer Demonstration gegen Rechtsextremismus in Nürnberg, 7.2.2026
       
       Kommunen können grundsätzlich an Bündnissen gegen Rechtsextremismus
       teilnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstagabend.
       Die AfD hatte den Austritt der Stadt Nürnberg aus einem derartigen Bündnis
       gefordert, weil es auch gegen die AfD gerichtet sei. Die endgültige
       Entscheidung muss nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München treffen.
       
       Die Stadt Nürnberg war 2009 Mitgründerin der [1][„Allianz gegen
       Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“], der inzwischen 164
       Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören. Sie
       organisiert Veranstaltungen und veröffentlicht Broschüren sowie
       Pressemitteilungen.
       
       Seit Jahren fordert die AfD, dass die Stadt Nürnberg das Bündnis verlassen
       soll, weil es sich [2][auch gegen die AfD wende.] Die Stadt Nürnberg
       verletze ihre Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien.
       
       Eine entsprechende Klage des AfD-Kreisverbands hatte 2024 in zweiter
       Instanz beim VGH München Erfolg. Nürnberg müsse aus der Allianz gegen
       Rechtsextremismus austreten, entschied der VGH. Die Pflicht zu
       parteipolitischer Neutralität gelte für alle staatlichen Ebenen, auch für
       Kommunen. Die Stadt könne sich ihrer Neutralitätspflicht auch nicht
       entziehen, indem sie einem Bündnis mit zivilgesellschaftlichen
       Organisationen beitritt. Nürnberg müsse sich vielmehr auch die
       Anti-AfD-Äußerungen der Allianz zurechnen lassen. Wegen der grundsätzlichen
       Bedeutung ließ der VGH Revision zu.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hob nun die Münchener Entscheidung auf. Die
       bloße Mitgliedschaft in der Allianz gegen Rechtsextremismus führe noch
       nicht dazu, dass die Stadt Nürnberg ihre Neutralitätspflicht verletze. Das
       Bundesverwaltungsgericht definierte in seinem Grundsatzurteil einen neuen
       Maßstab.
       
       Demnach muss die Stadt Nürnberg nur unter drei Bedingungen aus der Allianz
       austreten. Erstens kommt es auf den Zweck des Bündnisses an. Dieses müsste
       offiziell oder faktisch gegen die AfD gerichtet sein oder die Stadt
       Nürnberg müsste „lenkenden“ Einfluss in diese Richtung genommen haben.
       Zweitens müssten die AfD-kritischen Äußerungen des Bündnisses in Ausmaß und
       Intensität so wirkungsvoll sein, dass sie der Partei „ernsthafte Nachteile“
       im politischen Wettbewerb zufügen können.
       
       Drittens – und das dürfte entscheidend sein – darf ein Eingriff in die
       Chancengleichheit der AfD nicht gerechtfertigt sein. So wären
       Anti-AfD-Stellungnahmen laut Bundesverwaltungsgericht rechtmäßig, wenn das
       Bündnis damit die freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigt.
       Allerdings müsse sich die Stadt hierauf ausdrücklich berufen und die
       „Notwendigkeit“ darlegen.
       
       AfD-Anwalt Rainer Thesen hatte in der mündlichen Verhandlung argumentiert,
       die Stadt Nürnberg sei für die Allianz gegen Rechtsextremismus von
       zentraler Bedeutung. „Die Allianz hat ihre Geschäftsstelle im Rathaus und
       nutzt auch eine Telefonnummer der Stadtverwaltung.“ Die Stadt entgegnete,
       dass die Allianz Miete zahle und die Stadt in der Mitgliederversammlung nur
       eine von 522 Stimmen habe.
       
       Darauf kam es aber in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht nicht an. „Wir
       sind hier in der Revision und an die Feststellungen des VGH München
       gebunden“, sagte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab. Allerdings hatte
       der VGH zum Einfluss der Stadt Nürnberg auf das Bündnis keine
       Feststellungen getroffen, da er eh jede Äußerung des Bündnisses der Stadt
       zurechnete. Der VGH muss nun neu über die Klage der AfD entscheiden. Bis
       auf Weiteres kann die Stadt also Mitglied im Bündnis bleiben.
       
       Das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird erst in einigen
       Wochen vorliegen. Vermutlich wird das Gericht darin auch erläutern, wann es
       „notwendig“ ist, dass eine Kommune die freiheitliche demokratische
       Grundordnung gegen die AfD verteidigt.
       
       (Az.: 8 C 3.25)
       
       27 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.nuernberg.de/internet/menschenrechte/allianz_gegen_rechts.html
 (DIR) [2] /Zivilgesellschaft-nach-den-Wahlen/!5964431
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Nürnberg
 (DIR) Klage
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Politisches Buch
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Kaiserslautern
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Buch über rechte Kulturpolitik: Kampf um die Kultur
       
       Christoph Bartmann blickt mit Sorge auf die Gefährdung der Kunstfreiheit:
       Weltweit strebt die Rechte nach Hegemonie über die Kunst und das Denken.
       
 (DIR) AfD-Spitze nimmt Parteiausschluss zurück: Das bisschen Hitlerjugend
       
       Nach einem rechten Shitstorm kippt die AfD das Ausschlussverfahren von
       Jugendkader Kevin Dorow. Für dessen NS-Parolen gibt es nur eine
       Ämtersperre.
       
 (DIR) Kaiserslautern nach der Wahl: „Kein Zufall, dass die AfD hier stark ist“
       
       Kaiserslautern galt einst als SPD-Hochburg. Jetzt verlieren die
       Sozialdemokraten hier – und die AfD feiert Erfolge. Warum?