# taz.de -- Youtube und Instagram: US-Gericht macht Alphabet und Meta wegen Sucht haftbar
       
       > Eine Nutzerin warf Onlineplattformen in einer US-Klage vor, die Dienste
       > machten süchtig. Geschworene geben ihr recht, doch die Konzerne wehren
       > sich.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen Social-Media-Plattformen vor dem Los Angeles Superior Court
       
       dpa/ap/rtr/taz | Die Tech-Konzerne Alphabet und Meta sind in einem
       wegweisenden Prozess um die Abhängigkeit von sozialen Medien zu
       Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt worden. Geschworene in
       Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen Youtube (Alphabet)
       und Instagram (Meta) fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über
       Risiken informierten, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten. Die
       Konzerne widersprachen den Vorwürfen und kündigten an, in Berufung zu
       gehen.
       
       Gegenstand der Klage waren der Aufbau und die Mechanismen der Plattformen.
       Die 20-jährige Klägerin, die unter den Initialen KGM auftrat, warf den
       Anbietern vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass
       Nutzer süchtig danach würden. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits
       als Kind an, die Plattformen zu nutzen – und führt ihre Depressionen und
       Angstzustände darauf zurück.
       
       Die Geschworenen sprachen der Klägerin demnach als Wiedergutmachung einen
       Betrag von 3 Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden
       solle. In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung
       von weiteren 3 Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis
       tragen sollen.
       
       „Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und prüfen unsere rechtlichen
       Möglichkeiten“, teilte Meta mit. Alphabet-Sprecher Jose Castañeda sagte,
       das Urteil stelle Youtube falsch dar, es sei eine verantwortungsvoll
       aufgebaute Streamingplattform und kein Social-Media-Dienst. In dem Prozess
       sagten auch Meta-Chef Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri aus.
       Beide wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten, sie bemühten sich um den
       Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer.
       
       ## Andere Rechtslage in Deutschland
       
       Ursprünglich richtete sich die Klage nicht nur gegen Youtube und Instagram,
       sondern auch gegen weitere Plattformen. Doch die Unternehmen hinter den
       zunächst ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren dem
       Prozess durch einen Vergleich entgangen.
       
       Der auf Digitales spezialisierte Anwalt Christian Solmecke wertete das
       Urteil der Geschworenen als einen „echten Paukenschlag“ – nicht nur für
       Meta und Alphabet, sondern für die gesamte Social-Media-Branche. Solmecke
       verwies aber darauf, dass ein eins zu eins vergleichbares Verfahren in
       Deutschland derzeit kaum denkbar sei, weil das Rechtssystem hierzulande
       anders funktioniere. „Wir kennen keine Juryverfahren und keinen
       Strafschadensersatz.“
       
       Erst am Vortag hatten Geschworene im US-Bundesstaat New Mexico Meta zu
       einer Geldstrafe von 375 Millionen Dollar verurteilt, weil das Unternehmen
       nach Überzeugung einer Jury wider besseres Wissen nicht genug für den
       Schutz junger Nutzer getan hat. Meta will auch hier in Berufung gehen.
       
       ## Verbraucherzentrale kritisiert Autoplay-Einstellung
       
       Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte, digitale Dienste
       müssten so gestaltet sein, dass sie eine sichere Nutzung ermöglichten.
       Kinder und Jugendlichen hätten ein Recht darauf, am digitalen Raum
       teilzuhaben, ohne dass ihre mentale Gesundheit oder ihre Sicherheit
       gefährdet werde. „Schädliche Funktionen wie zum Beispiel Autoplay und
       negativ verstärkende Empfehlungsfeeds müssen für alle von Anfang an
       ausgestellt sein“, erklärte Verbandsvorständin Ramona Pop.
       
       In einem [1][Positionspapier] fordert der Verband daher, dass Profile
       standardmäßig auf privat gestellt und die Standortfreigabe deaktiviert sein
       muss. Darüber hinaus sollten Tracking und personalisierte Werbung verboten
       werden und sensible Funktionen wie Kamera und Mikrofon nur nach
       ausdrücklicher Zustimmung aktiviert werden. Wollten Erwachsene kritische
       Funktionen einschalten, sollten sie das nach Altersnachweis tun können.
       Eine flächendeckende Altersüberprüfung, wie sie derzeit etwa von CDU und
       SPD favorisiert wird, bräuchte es damit nicht.
       
       26 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-03/26-03-11_vzbv_Positionspapier_Digitale%20Teilhabe%20und%20Schutz%20von%20Minderj%C3%A4hrigen%20gew%C3%A4hrleisten%20(002).pdf
       
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