# taz.de -- Youtube und Instagram: US-Gericht macht Alphabet und Meta wegen Sucht haftbar
> Eine Nutzerin warf Onlineplattformen in einer US-Klage vor, die Dienste
> machten süchtig. Geschworene geben ihr recht, doch die Konzerne wehren
> sich.
(IMG) Bild: Protest gegen Social-Media-Plattformen vor dem Los Angeles Superior Court
dpa/ap/rtr/taz | Die Tech-Konzerne Alphabet und Meta sind in einem
wegweisenden Prozess um die Abhängigkeit von sozialen Medien zu
Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt worden. Geschworene in
Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen Youtube (Alphabet)
und Instagram (Meta) fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über
Risiken informierten, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten. Die
Konzerne widersprachen den Vorwürfen und kündigten an, in Berufung zu
gehen.
Gegenstand der Klage waren der Aufbau und die Mechanismen der Plattformen.
Die 20-jährige Klägerin, die unter den Initialen KGM auftrat, warf den
Anbietern vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass
Nutzer süchtig danach würden. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits
als Kind an, die Plattformen zu nutzen – und führt ihre Depressionen und
Angstzustände darauf zurück.
Die Geschworenen sprachen der Klägerin demnach als Wiedergutmachung einen
Betrag von 3 Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden
solle. In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung
von weiteren 3 Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis
tragen sollen.
„Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und prüfen unsere rechtlichen
Möglichkeiten“, teilte Meta mit. Alphabet-Sprecher Jose Castañeda sagte,
das Urteil stelle Youtube falsch dar, es sei eine verantwortungsvoll
aufgebaute Streamingplattform und kein Social-Media-Dienst. In dem Prozess
sagten auch Meta-Chef Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri aus.
Beide wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten, sie bemühten sich um den
Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer.
## Andere Rechtslage in Deutschland
Ursprünglich richtete sich die Klage nicht nur gegen Youtube und Instagram,
sondern auch gegen weitere Plattformen. Doch die Unternehmen hinter den
zunächst ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren dem
Prozess durch einen Vergleich entgangen.
Der auf Digitales spezialisierte Anwalt Christian Solmecke wertete das
Urteil der Geschworenen als einen „echten Paukenschlag“ – nicht nur für
Meta und Alphabet, sondern für die gesamte Social-Media-Branche. Solmecke
verwies aber darauf, dass ein eins zu eins vergleichbares Verfahren in
Deutschland derzeit kaum denkbar sei, weil das Rechtssystem hierzulande
anders funktioniere. „Wir kennen keine Juryverfahren und keinen
Strafschadensersatz.“
Erst am Vortag hatten Geschworene im US-Bundesstaat New Mexico Meta zu
einer Geldstrafe von 375 Millionen Dollar verurteilt, weil das Unternehmen
nach Überzeugung einer Jury wider besseres Wissen nicht genug für den
Schutz junger Nutzer getan hat. Meta will auch hier in Berufung gehen.
## Verbraucherzentrale kritisiert Autoplay-Einstellung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte, digitale Dienste
müssten so gestaltet sein, dass sie eine sichere Nutzung ermöglichten.
Kinder und Jugendlichen hätten ein Recht darauf, am digitalen Raum
teilzuhaben, ohne dass ihre mentale Gesundheit oder ihre Sicherheit
gefährdet werde. „Schädliche Funktionen wie zum Beispiel Autoplay und
negativ verstärkende Empfehlungsfeeds müssen für alle von Anfang an
ausgestellt sein“, erklärte Verbandsvorständin Ramona Pop.
In einem [1][Positionspapier] fordert der Verband daher, dass Profile
standardmäßig auf privat gestellt und die Standortfreigabe deaktiviert sein
muss. Darüber hinaus sollten Tracking und personalisierte Werbung verboten
werden und sensible Funktionen wie Kamera und Mikrofon nur nach
ausdrücklicher Zustimmung aktiviert werden. Wollten Erwachsene kritische
Funktionen einschalten, sollten sie das nach Altersnachweis tun können.
Eine flächendeckende Altersüberprüfung, wie sie derzeit etwa von CDU und
SPD favorisiert wird, bräuchte es damit nicht.
26 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-03/26-03-11_vzbv_Positionspapier_Digitale%20Teilhabe%20und%20Schutz%20von%20Minderj%C3%A4hrigen%20gew%C3%A4hrleisten%20(002).pdf
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