# taz.de -- Trick fürs Ehegattensplitting: Nur 0,776 Prozent stellen Antrag auf mehr Augenhöhe
       
       > Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen. Mit einem Antrag ans
       > Finanzamt lässt sich der Effekt abmildern. Das nutzen aber nur sehr
       > wenige Paare.
       
 (IMG) Bild: Auf wirklicher Augenhöhe so wie hier geht es in deutschen Ehen seltenst zu
       
       Das Ehegattensplitting zementiert Studien zufolge Einkommensunterschiede
       zwischen Männern und Frauen. Das sogenannte Faktorverfahren könnte diesen
       Effekt abmildern. Paare, die es in Anspruch nehmen wollen, müssen dafür
       aber alle zwei Jahre Anträge ans Finanzamt schicken – und das macht kaum
       jemand.
       
       Im Jahr haben sich nur rund 80.000 Paare dafür entschieden. Das entspricht
       0,776 Prozent aller verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmer*innen.
       Innerhalb der letzten zehn Jahre haben sich die Werte zwar mehr als
       verdoppelt, aber eben auf sehr niedrigem Niveau. Das ergibt sich aus der
       Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag,
       die der taz vorliegt.
       
       [1][Beim Ehegattensplitting können vor allem Paare Steuern sparen,] bei
       denen eine Person deutlich mehr verdient als die andere – in der
       überwiegenden Zahl der Fälle ist das der Mann. Der Besserverdienende kann
       dabei für sein Einkommen die Steuerklasse 3 wählen, in dem netto mehr
       Gehalt bleibt als bei Ledigen. Die Schlechterverdienende kommt dafür in
       Steuerklasse 5, in der mehr Lohnsteuer abgezogen wird. Der Steuervorteil,
       der für das Paar in der Summe entsteht, sinkt allerdings, wenn sich die
       Einkommen der Partner*innen angleichen. In der Praxis führt das häufig
       dazu, dass Frauen in Teilzeit bleiben. Mehr Arbeit und damit mehr
       Bruttolohn lohnt sich für das Paar nämlich kaum.
       
       Wählt ein Paar dagegen das Faktorverfahren, profitiert es zusammen zwar
       ebenfalls gegenüber Ledigen. Der Steuervorteil des Ehegattensplittings
       verteilt sich aber so auf beide Partner*innen, wie es dem jeweiligen Anteil
       am Gesamteinkommen entspricht. Heißt in der Praxis also oft: Der Frau
       bleibt von ihrem Gehalt mehr Netto als im herkömmlichen Verfahren.
       Entsprechend kann sie auch mehr Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommen –
       deren Höhe berechnet sich nämlich nach dem Nettoverdienst.
       
       ## Keine Reform mehr geplant
       
       Die Ampelregierung [2][wollte das Faktorverfahren eigentlich zum Standard
       machen.] Bevor es dazu kam, platzte die Koalition im Herbst 2024
       allerdings. Die [3][amtierende Frauenministerin Karin Prien (CDU)] hatte
       vor dem Frauentag am 8. März zwar angeregt, das Ehegattensplitting zu einem
       Familiensplitting umzuformen und dafür auch das Ampelvorhaben aufzugreifen.
       Aus der SPD gab es dafür Zustimmung, aus der Union selbst aber Widerspruch.
       
       Und selbst das SPD-geführte Finanzministerium lässt in seiner Antwort an
       die Linksfraktion keinen Reformwillen durchscheinen. „Eine Reform des
       steuerlichen Ehegattensplittings ist nicht Gegenstand des
       Koalitionsvertrages“, heißt es darin. Keine Angaben macht es dazu, wie sich
       eine mögliche Abschaffung des Ehegattensplittings auf den Gender-Pay-Gap
       auswirken könnte. Auch auf die Frage, wie die Bundesregierung in ihrer
       Steuerpolitik Gleichstellungsziele berücksichtigt, gibt das Ministerium
       keine Antwort.
       
       Die Linken-Finanzpolitikerin Doris Achelwilm kritisiert: „Das
       Ehegattensplitting stützt alte Rollenbilder, drängt viele Frauen in
       unbezahlte Care-Arbeit und trägt zur ausgeprägten Altersarmut bei Frauen
       bei. Die Abschaffung dieser Gleichstellungsbremse ist überfällig.“ Das
       Faktorverfahren, das für mehr Netto für Frauen sorgen soll, werde in der
       Praxis kaum genutzt. Und auch der Vorschlag, das Ehegattensplitting in ein
       Familiensplitting umzuwandeln, wiederhole „die üblichen Denkfehler“:
       Familien mit kleinem Einkommen spielten darin keine Rolle.
       
       ## Schere zwischen oben und unten und Mann und Frau
       
       Die Regierungsantwort auf die Linken-Anfrage unterstreicht auch die großen
       Einkommensunterschiede in Deutschland: Unter allen Paaren, die das
       Ehegattensplitting nutzen, verdienten die obersten 10 Prozent mit Stand
       2021 zusammen mehr als 361 Milliarden Euro jährlich. Darauf fielen über 100
       Milliarden Euro Einkommenssteuer an. Entsprechend groß dürfte in dieser
       Gruppe auch der Splittingvorteil in absoluten Zahlen ausfallen.
       
       Die untersten 10 Prozent verdienten dagegen nur rund 23,5 Milliarden Euro,
       worauf auch nur rund 360 Millionen Euro Einkommenssteuer entfielen.
       
       Auch die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern machen Zahlen
       aus der Antwort noch mal deutlich: Den Angaben zufolge betrugen die
       Einkommen der Männer in Deutschland im Jahr 2021 zusammen 1.287 Milliarden
       Euro, die der Frauen nur 691 Milliarden Euro. Das Finanzministerium weist
       aber darauf hin, dass die Finanzverwaltung die Zahlen nicht ganz präzise
       nach Geschlecht erfassen könne. Die „Qualität des Merkmals“ sei „stark
       eingeschränkt“. Tatsächlich geht die Schere in diesem Punkt wohl nicht ganz
       so stark auseinander.
       
       20 Mar 2026
       
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