# taz.de -- Trick fürs Ehegattensplitting: Nur 0,776 Prozent stellen Antrag auf mehr Augenhöhe
> Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen. Mit einem Antrag ans
> Finanzamt lässt sich der Effekt abmildern. Das nutzen aber nur sehr
> wenige Paare.
(IMG) Bild: Auf wirklicher Augenhöhe so wie hier geht es in deutschen Ehen seltenst zu
Das Ehegattensplitting zementiert Studien zufolge Einkommensunterschiede
zwischen Männern und Frauen. Das sogenannte Faktorverfahren könnte diesen
Effekt abmildern. Paare, die es in Anspruch nehmen wollen, müssen dafür
aber alle zwei Jahre Anträge ans Finanzamt schicken – und das macht kaum
jemand.
Im Jahr haben sich nur rund 80.000 Paare dafür entschieden. Das entspricht
0,776 Prozent aller verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmer*innen.
Innerhalb der letzten zehn Jahre haben sich die Werte zwar mehr als
verdoppelt, aber eben auf sehr niedrigem Niveau. Das ergibt sich aus der
Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag,
die der taz vorliegt.
[1][Beim Ehegattensplitting können vor allem Paare Steuern sparen,] bei
denen eine Person deutlich mehr verdient als die andere – in der
überwiegenden Zahl der Fälle ist das der Mann. Der Besserverdienende kann
dabei für sein Einkommen die Steuerklasse 3 wählen, in dem netto mehr
Gehalt bleibt als bei Ledigen. Die Schlechterverdienende kommt dafür in
Steuerklasse 5, in der mehr Lohnsteuer abgezogen wird. Der Steuervorteil,
der für das Paar in der Summe entsteht, sinkt allerdings, wenn sich die
Einkommen der Partner*innen angleichen. In der Praxis führt das häufig
dazu, dass Frauen in Teilzeit bleiben. Mehr Arbeit und damit mehr
Bruttolohn lohnt sich für das Paar nämlich kaum.
Wählt ein Paar dagegen das Faktorverfahren, profitiert es zusammen zwar
ebenfalls gegenüber Ledigen. Der Steuervorteil des Ehegattensplittings
verteilt sich aber so auf beide Partner*innen, wie es dem jeweiligen Anteil
am Gesamteinkommen entspricht. Heißt in der Praxis also oft: Der Frau
bleibt von ihrem Gehalt mehr Netto als im herkömmlichen Verfahren.
Entsprechend kann sie auch mehr Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommen –
deren Höhe berechnet sich nämlich nach dem Nettoverdienst.
## Keine Reform mehr geplant
Die Ampelregierung [2][wollte das Faktorverfahren eigentlich zum Standard
machen.] Bevor es dazu kam, platzte die Koalition im Herbst 2024
allerdings. Die [3][amtierende Frauenministerin Karin Prien (CDU)] hatte
vor dem Frauentag am 8. März zwar angeregt, das Ehegattensplitting zu einem
Familiensplitting umzuformen und dafür auch das Ampelvorhaben aufzugreifen.
Aus der SPD gab es dafür Zustimmung, aus der Union selbst aber Widerspruch.
Und selbst das SPD-geführte Finanzministerium lässt in seiner Antwort an
die Linksfraktion keinen Reformwillen durchscheinen. „Eine Reform des
steuerlichen Ehegattensplittings ist nicht Gegenstand des
Koalitionsvertrages“, heißt es darin. Keine Angaben macht es dazu, wie sich
eine mögliche Abschaffung des Ehegattensplittings auf den Gender-Pay-Gap
auswirken könnte. Auch auf die Frage, wie die Bundesregierung in ihrer
Steuerpolitik Gleichstellungsziele berücksichtigt, gibt das Ministerium
keine Antwort.
Die Linken-Finanzpolitikerin Doris Achelwilm kritisiert: „Das
Ehegattensplitting stützt alte Rollenbilder, drängt viele Frauen in
unbezahlte Care-Arbeit und trägt zur ausgeprägten Altersarmut bei Frauen
bei. Die Abschaffung dieser Gleichstellungsbremse ist überfällig.“ Das
Faktorverfahren, das für mehr Netto für Frauen sorgen soll, werde in der
Praxis kaum genutzt. Und auch der Vorschlag, das Ehegattensplitting in ein
Familiensplitting umzuwandeln, wiederhole „die üblichen Denkfehler“:
Familien mit kleinem Einkommen spielten darin keine Rolle.
## Schere zwischen oben und unten und Mann und Frau
Die Regierungsantwort auf die Linken-Anfrage unterstreicht auch die großen
Einkommensunterschiede in Deutschland: Unter allen Paaren, die das
Ehegattensplitting nutzen, verdienten die obersten 10 Prozent mit Stand
2021 zusammen mehr als 361 Milliarden Euro jährlich. Darauf fielen über 100
Milliarden Euro Einkommenssteuer an. Entsprechend groß dürfte in dieser
Gruppe auch der Splittingvorteil in absoluten Zahlen ausfallen.
Die untersten 10 Prozent verdienten dagegen nur rund 23,5 Milliarden Euro,
worauf auch nur rund 360 Millionen Euro Einkommenssteuer entfielen.
Auch die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern machen Zahlen
aus der Antwort noch mal deutlich: Den Angaben zufolge betrugen die
Einkommen der Männer in Deutschland im Jahr 2021 zusammen 1.287 Milliarden
Euro, die der Frauen nur 691 Milliarden Euro. Das Finanzministerium weist
aber darauf hin, dass die Finanzverwaltung die Zahlen nicht ganz präzise
nach Geschlecht erfassen könne. Die „Qualität des Merkmals“ sei „stark
eingeschränkt“. Tatsächlich geht die Schere in diesem Punkt wohl nicht ganz
so stark auseinander.
20 Mar 2026
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