# taz.de -- Individualsteuer in der Schweiz: Alle sind gleich
> Die Schweiz ändert ihr Steuersystem. Jetzt werden Partner:innen gleich
> besteuert – und Frauen werden finanziell bessergestellt.
(IMG) Bild: Die Befürworter haben sich durchgesetzt: Nein-Wahlplakat gegen die Individualbesteuerung zur Schweizer Volksabstimmung
Ausgerechnet die Schweiz. Ein durch und durch konservatives Land, das
traditionelle Werte, insbesondere in den sogenannten Genderfragen,
hochhält. Das Frauenwahlrecht wurde erst 1971 eingeführt, zu einer Zeit,
als in Deutschland der Kampf gegen das Abtreibungsverbot hochkochte und
sich die ersten Proteste gegen häusliche Gewalt formierten. Man kann es
auch so formulieren: Die Schweizerinnen sind erst seit 55 Jahren voll
anerkannte Staatsbürgerinnen ihres Landes.
Und nun ändert die kleine Alpenrepublik ihr Steuerrecht so, dass Frauen und
Männer hier weitgehend gleichberechtigt sind. Künftig gilt die
Individualbesteuerung, alle Steuerzahler:innen werden einzeln
besteuert und müssen ihre eigene Steuererklärung abgeben. Auf deutsche
Verhältnisse übersetzt, heißt das: Das Ehegattensplitting wird abgeschafft.
Diese Formulierung kennt das schweizerische Steuerrecht nicht, aber mit der
Volksabstimmung entschied sich eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die
landläufig genannte „Heiratsstrafe“ – und das ausgerechnet am
Weltfrauentag.
Man darf das durchaus avangardistisch nennen, wenngleich das schweizerische
Steuerrecht sich einfach nur an die Realität anpasst. Denn in den meisten
Familien [1][arbeiten längst beide Partner:innen], das Leben ist auch in
der Schweiz teurer geworden. Wobei die [2][Teilzeitquote auch hier mit gut
39 Prozent] relativ hoch ist. Auch der Gender Pay Gap, die Lohnlücke
zwischen Frauen und Männern, ist mitnichten gering, aktuell liegt sie bei
[3][durchschnittlich 16 Prozent]. Dabei sagt die Verfassung seit 1981
„gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“ zu. Durch die Steueränderung
werden die arbeitenden Frauen nun gerechter behandelt – und finanziell
belohnt.
Geht es um Veränderungen, gelten Behörden und Politik in der Schweiz als
schwerfällig. Und so tritt das neue Steuerrecht voraussichtlich auch erst
ab 2032 in Kraft. Aber es wird eben geändert. Warum nicht auch in
Deutschland? Das Argument, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings
rechtlich schwer durchzusetzen ist, ist so alt wie die „Heiratsstrafe“ in
der Schweiz.
10 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/292954/umfrage/erwerbstaetigenquote-in-der-schweiz-nach-geschlechtern/
(DIR) [2] https://www.bfs.admin.ch/bfs/rm/home.gnpdetail.2025-0478.html
(DIR) [3] https://www.ebg.admin.ch/de/lohngleichheit
## AUTOREN
(DIR) Simone Schmollack
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