# taz.de -- Weniger Honorar für Psychotherapie: Es ist zum heulen!
       
       > Ab dem 1. April bekommen Psychotherapeut*innen weniger Honorar.
       > Wertschätzung sieht anders aus. Doch was genau ändert sich?
       
 (IMG) Bild: Zu wenig Therapieplätze sind beklagenswert
       
       ## 1 Worum geht es?
       
       Die niedergelassenen Psychotherapeut*innen bekommen für die Behandlung
       gesetzlich versicherter Patient*innen feste Honorare, aktuell sind das noch
       knapp 120 Euro pro Einzel-Therapiestunde. Diese therapeutischen Honorare
       [1][sollen nun zum 1. April um 4,5 Prozent sinken] – für die Einzelstunde
       gibt es dann nur noch knapp 115 Euro. Parallel steigen dafür die
       Strukturzuschläge für Personalkosten, um 14,5 Prozent, wovon vor allem gut
       ausgelastete Praxen profitieren.
       
       Für die Therapeut*innen bedeutet das nach Berechnungen des Spitzenverbands
       der gesetzlichen Krankenversicherung GKV ein Minus von etwa 2,3 Prozent,
       die Bundespsychotherapeutenkammer kommt auf Einbußen von mindestens 2,8
       Prozent. Seit Bekanntgabe der Veränderungen Anfang März ist der Aufschrei
       groß: In mehreren Städten organisierten Psychotherapeut*innen
       Demonstrationen, eine Petition sammelte fast eine halbe Million
       Unterschriften, und Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen
       Bundesvereinigung, kündigte an, beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
       Klage einzureichen.
       
       ## 2 Wen genau betrifft das?
       
       In Deutschland gibt es laut GKV knapp 42.000 ärztliche und psychologische
       Psychotherapeut*innen mit GKV-Zulassung, die Anzahl hat sich seit 2013 mehr
       als verdoppelt. Ein Großteil arbeitet in eigener Praxis, doch der Weg dahin
       ist aufwendig und teuer: Nach einem Psychologiestudium (oder seltener einem
       Medizinstudium), für das meist ein Einser-Abi nötig ist, folgt eine
       mehrjährige Therapieweiterbildung und dann die Bewerbung um einen der raren
       Kassensitze, ohne den Therapeut*innen keine gesetzlich versicherten
       Patient*innen abrechnen dürfen. [2][Fast 80 Prozent] der niedergelassenen
       psychologischen Psychotherapeut*innen sind Frauen.
       
       ## 3 Wie kam die Kürzung überhaupt zustande?
       
       Jedes Jahr wird die Vergütung der Psychotherapeut*innen im
       Bewertungsausschuss verhandelt – das ist ein Selbstverwaltungsgremium mit
       Vertreter*innen der Ärzt*innen und Therapeut*innen sowie der gesetzlichen
       Krankenkassen. Der Spitzenverband der GKV hatte dort zunächst 10 Prozent
       Honorarkürzung gefordert. Weil es darum erwartbar Streit gab, kam der
       erweiterte Bewertungsausschuss zusammen, in dem zusätzlich Unparteiische
       sitzen. Hier wurde [3][am 11. März der „Kompromiss“ von 4,5 Prozent Kürzung
       beschlossen] – die Vertreter*innen der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen
       wurden mit den Stimmen der Unparteiischen überstimmt.
       
       ## 4 Wie wird die Kürzung von den Krankenkassen begründet?
       
       Der GKV-Spitzenverband argumentiert: Seit 2013 seien die Honorare der
       Psychotherapeut*innen überdurchschnittlich gestiegen – von über 50 Prozent
       ist die Rede, bei den verglichenen Ärzt*innen seien es dagegen rund 30
       Prozent. Die GKV sei gesetzlich zu einer Angemessenheitsprüfung
       verpflichtet und diese habe nun erstmals zu einer Absenkung der Honorare
       geführt.
       
       Der GKV-Spitzenverband betont zwar, dass die Honorarkürzung nicht zur
       allgemeinen Kosteneinsparung in der aktuell extrem angespannten Finanzlage
       der gesetzlichen Kassen diene. Aber angeführt wird auch: Die Ausgaben für
       die ambulante Psychotherapie hätten sich in den letzten zehn Jahren
       verdoppelt und machten aktuell mit 4,6 Milliarden Euro fast 10 Prozent der
       jährlichen Kosten für die ambulante ärztliche Versorgung aus. Trotz mehr
       Psychotherapeut*innen und höheren Kosten sei keine Verbesserung der
       Versorgung mit verkürzten Wartezeiten zu erkennen. Man rechne durch die
       Honorarkürzung mit kurzzeitigen Einsparungen von 90 Millionen Euro.
       
       ## 5 Und was sagen die Psychotherapeut*innen?
       
       Die Hauptargumente der Psychotherapeut*innen gegen die Honorarkürzung sind:
       Sie verdienten trotz Steigerungen in den letzten Jahren immer noch viel
       weniger als Ärzt*innen, in der aktuellen wirtschaftlichen Lage sei eine
       Kürzung absurd und lasse die Inflation außer Acht. Und schließlich das
       emotionalste aller Argumente: Die psychotherapeutische Versorgung der
       Bevölkerung werde dadurch noch schlechter, als sie ohnehin schon ist. Die
       [4][Wartezeiten auf einen Therapieplatz] betragen laut
       Bundespsychotherapeutenkammer schon jetzt durchschnittlich 4,5 Monate, bei
       Kindern und Jugendlichen gilt die Lage als noch angespannter.
       
       ## 6 Wie viel verdienen Psychotherapeut*innen insgesamt?
       
       Dazu kursieren unterschiedliche Angaben in den Medien. [5][Laut
       Statistischem Bundesamt], auf das sich auch die GKV bezieht, betrug der
       Reinertrag je psychologischem Psychotherapeut 72.000 Euro im Jahr 2023. Das
       umfasst Therapeut*innen in Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie
       medizinischen Versorgungszentren. In Einzelpraxen sind es 85.000 Euro.
       
       Der Reinertrag ist das Brutto-Einkommen – nach Abzug der Praxisausgaben,
       aber vor Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge. Rund 88,5 Prozent
       der Einnahmen kommen aus Kassenabrechnungen. Pro Monat wären das im Schnitt
       zwischen 5.300 und 6.300 Euro Bruttoverdienst aus Kassenabrechnung. Das
       Deutsche Psychotherapeutennetzwerk geht sogar von [6][nur 4.200 Euro
       Bruttoverdienst im Monat aus].
       
       ## 7 Und was verdienen Ärzt*innen, mal zum Vergleich? 
       
       Tatsächlich sind deren Reinerträge deutlich höher – eine Hausarztpraxis zum
       Beispiel kommt auf durchschnittlich 140.000 Euro je Arzt, für den
       Praxisinhaber sind es sogar über 190.000 Euro. Was allerdings in der
       Diskussion oft nur am Rand oder gar nicht erwähnt wird: Über 70 Prozent der
       niedergelassenen Psychotherapeut*innen arbeiten in Teilzeit (halber
       Kassensitz oder weniger), Tendenz seit Jahren steigend – bei den übrigen
       Fachgruppen sind es 12 Prozent. Die realen Einkommen sind hier also nur
       bedingt vergleichbar. Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass eine
       Praxis bei Vollauslastung (36 Therapiestunden pro Woche in 43 Wochen des
       Jahres) auch nach der Honorarkürzung bis zu 150.000 Euro Reinertrag
       einbringen könne. Nach herrschender Fachmeinung ist das aber kaum leistbar
       – Stichwort „Empathie-Müdigkeit“.
       
       Das wiederum könnte auch für Hausärzt*innen gelten, die bei einer
       Vollauslastung nicht selten 60 Patient*innenkontakte pro Tag haben. Bloß
       dürfte deren Gestaltungsmöglichkeit in Sachen Arbeitsumfang geringer sein.
       Sie haben zudem mehr unternehmerische Verantwortung mit Angestellten und
       teurem Praxisequipment. Die eigene Hausarztpraxis wird daher aufgrund der
       hohen Belastung auch für Nachwuchskräfte zunehmend unattraktiver.
       
       Ein eigenes Kapitel in Sachen Einkommensgerechtigkeit sind die
       Fachärzt*innen. Mit einem je nach Fachrichtung noch einmal deutlich höheren
       Jahreseinkommen und einem teils hohem Anteil an Privat- und
       Selbstzahlerleistungen sind sie nur bedingt als Vergleichsgröße geeignet.
       
       ## 8 Wird die Versorgung jetzt schlechter?
       
       Laut den Psychothera-peut*innen und ihren Selbstvertretungen geben die
       geringeren Kassenhonorare den Anreiz, mehr Privatpatient*innen statt
       gesetzlich Versicherte anzunehmen oder den Schwerpunkt auf die etwas besser
       entlohnte Kurzzeit- und Gruppentherapie zu verlagern. Mittelfristig könnten
       sich Nachwuchskräfte womöglich für attraktivere Jobs in der Wirtschaft oder
       in Kliniken entscheiden. All das würde weiter zulasten des ambulanten
       Therapieangebots gehen. Allerdings müssen Psychotherapeut*innen mit
       Kassensitz eine Mindestzahl an Therapiestunden leisten. Und zumindest in
       Großstädten sind frei werdende Kassensitze so begehrt, dass die
       Vorbesitzer*innen teils sechsstellige Beträge dafür verlangen können.
       
       ## 9 Was bleibt jetzt von der Diskussion?
       
       Die Psychotherapeut*in-nen versuchen berechtigterweise weiterhin, per
       Wortmeldungen und Demonstrationen ihre Situation zu verbessern. Für die
       gesetzlich Versicherten liegen die Probleme aber deutlich tiefer: Vor allem
       die Bedarfsplanung für die psychotherapeutischen Kassensitze gilt als
       völlig veraltet, die ambulante Versorgung von schwer und chronisch
       Erkrankten als verbesserungswürdig. Das bekannte Problem des Verkaufs von
       Kassensitzen benachteiligt vor allem Bewerber*innen ohne finanziellen
       Rückhalt – mit allen klassistischen Verzerrungen, die das mit sich bringt.
       Und die bislang ebenfalls teure und damit elitäre psychotherapeutische
       Weiterbildung wurde zwar reformiert – [7][aber die Kostenübernahme noch
       ungeklärt].
       
       „Ich würde davor warnen, die Debatte auf die reine Frage der Honorare zu
       verkürzen“, sagt Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der
       Grünen. „Was wir jetzt brauchen, ist eine strukturelle Weiterentwicklung
       der Versorgung.“ Die Bundestagsfraktion der Grünen [8][stellte in diesen
       Tagen einen entsprechenden Antrag].
       
       27 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2222400.jsp
 (DIR) [4] https://www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung/
 (DIR) [5] https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Dienstleistungen/Publikationen/_publikationen-innen-kostenstruktur-medizinischer-Bereich.html
 (DIR) [6] https://dpnw.de/die_geschichte_der_4_5_kuerzung#folgen
 (DIR) [7] /Weiterbildung-von-Psychotherapeutinnen/!6040074
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       ## AUTOREN
       
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