# taz.de -- Aktivistin über Kinder Alleinerziehender: „Sie dürfen nicht Kinder zweiter Klasse sein!“
> Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, springt der Staat ein – und
> streicht das Kindergeld. Das benachteiligt Alleinerziehende, sagt Delia
> Keller.
(IMG) Bild: Batman ist im Comic Milliardär. Und im wirklichen Leben?
taz: Sie kämpfen gegen eine eklatante gesetzliche Schieflage: Kinder von
Alleinerziehenden erhalten mitunter kein Kindergeld – und das, obwohl sie
sowieso schon ein erhöhtes Armutsrisiko haben. Bitte erklären Sie diesen
Irrsinn.
Keller: Es liegt am Unterhaltsvorschussgesetz, dessen Reform wir fordern.
Einfach erklärt: Wenn ein Paar sich trennt und die Kinder ihren
Lebensmittelpunkt fortan bei nur einem Elternteil haben, ist der andere
Teil zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, je nach seinem Einkommen und dem
Alter der Kinder. Das Kindergeld von 259 Euro steht beiden Eltern hälftig
zu, wird aber in Gänze an die Person ausgezahlt, bei der die Kinder
überwiegend leben. Zum Ausgleich für den anderen Elternteil wird die Hälfte
des Kindergelds vom Unterhalt abgezogen, den er oder sie zu zahlen hat. So
weit, so gut. Die Ungerechtigkeit setzt in dem Moment ein, in dem der
[1][unterhaltspflichtige Elternteil] nicht zahlt, entweder weil er oder sie
nicht kann – oder nicht will.
taz: Was geschieht in diesem Fall?
Keller: Der oder die Alleinerziehende hat dann Anspruch auf einen
Unterhaltsvorschuss. Dabei streckt der Staat das Geld vor, das eigentlich
der andere Elternteil für den Unterhalt seiner Kinder zahlen müsste. Der
Skandal: Das komplette Kindergeld wird dabei auf den Unterhaltsvorschuss
angerechnet – geht also flöten. Eine alleinerziehende Person mit zwei
Kindern verliert dadurch rund 3.100 Euro im Jahr.
taz: Das klingt verrückt. Als ob der alleinerziehende Elternteil dafür
bestraft wird, dass der andere sich vor dem Unterhalt drückt.
Keller: Genau. Deshalb sagen wir: Kinder von Alleinerziehenden dürfen nicht
Kinder zweiter Klasse ein!
taz: Aber wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung?
Keller: Die Gesetzeslage ist so kompliziert, dass selbst viele Betroffene
sie kaum durchblicken. Es läuft so: Das Kindergeld wird zwar aus der
Familienkasse gezahlt. Bei Alleinerziehenden, die auf staatlichen
Unterhaltsvorschuss angewiesen sind, wird es aber eben schon im Voraus von
diesem Vorschuss abgezogen Damit steht es den Soloeltern praktisch nicht
zur Verfügung. Gleichzeitig verzichtet der Staat auf sehr viel Geld: 2024
hat der Bund gerade mal 17 Prozent der Unterhaltsvorschüsse von nicht
zahlenden Elternteilen wieder eingetrieben. Die anderen 83 Prozent sind mit
Steuermitteln finanziert.
taz: Sie als berufstätige Alleinerziehende und ich als kinderlose
Alleinlebende und alle anderen Erwerbstätigen kommen also dafür auf, dass
manche Väter oder Mütter sich weigern, den Lebensunterhalt ihrer eigenen
Kinder mitzufinanzieren?
Keller: Richtig. 3,2 Milliarden Euro sind allein 2024 dafür draufgegangen.
taz: Wahnsinn. Das ist mehr als der Etat, der im aktuellen Bundeshaushalt
für Umwelt- und Verbraucherschutz vorgesehen ist, das sind nur 2,77
Milliarden.
Keller: Ja, während sich das halbe Land letzthin wieder mal heftig über
[2][vermeintlichen Bürgergeldbetrug] echauffiert hat, bleibt dieser
Milliardenverlust für den Staat, diese Art von Sozialbetrug bisher fast
unbeachtet. Nach Schätzungen des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo)
könnten bis zu drei Viertel der staatlichen Unterhaltsvorschüsse von nicht
zahlenden Elternteilen locker wieder zurückgeholt werden – würde die
Politik sich angemessen darum kümmern. In Norwegen etwa liegt die
Rückholquote bei 90 Prozent, dort gibt es weniger Schlupflöcher für
zahlungsunwillige Eltern, sie können ihr Einkommen nicht so leicht
kleinrechnen, um sich vor dem Kindesunterhalt zu drücken.
taz: Aber warum schiebt die Bundesregierung diesem Milliardenloch keinen
Riegel vor?
Keller: Das müssen Sie Karin Prien fragen. Im Januar stellten die Grünen
eine Kleine Anfrage an ihr Ministerium: Wie hoch der Anteil der säumigen
Elternteile sei, die von den Jugendämtern als grundsätzlich leistungsfähig
eingeschätzt würden. Die Antwort lautete: „Der Bundesregierung liegen keine
Daten im Sinne der Fragestellung vor.“ Ein Eingeständnis, schwarz auf weiß,
dass da nicht systematisch kontrolliert oder analysiert wird. Es gibt aber
noch viele andere Probleme, gegen die wir kämpfen.
taz: Zum Beispiel?
Keller: Es ist ein Unding, dass Kinder aus alleinerziehenden Familien,
sobald sie 18 geworden sind, selbst gegen den den Unterhalt verweigernden
Elternteil klagen müssen.
taz: Das heißt, junge Menschen, die gerade im Abitur stecken oder am Beginn
einer Ausbildung, müssen selbstständig gegen ihre Väter oder Mütter vor
Gericht ziehen?
Keller: Ja, ausgerechnet in dieser vulnerablen Phase des Heranwachsens
müssen sie gegen ihre Väter oder Mütter aussagen – obwohl das Verhältnis
ohnehin schon angespannt ist. Eine ungeheure psychische Belastung. Wir
fordern: Eltern müssen, egal ob getrennt oder nicht, bis zum 25. Lebensjahr
ihrer Kinder für deren Unterhalt mitaufkommen, mindestens so lange, bis das
Kind seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Das Ehegattensplitting muss
auch dringend weg. Der Staat subventioniert dieses Steuerprivileg mit 26
Milliarden Euro im Jahr, aber nur 41 Prozent davon landen in Haushalten mit
Kindern, der Rest geht an Paare, die sich Kreuzfahrten oder wer weiß was
davon leisten. Da war selbst Helmut Kohl vor 45 Jahren weiter.
Helmut Kohl?
Keller: Ja, in seiner [3][Regierungserklärung von 1982] machte Kohl sich
wörtlich für die „eigenständige soziale Sicherung der Frau“ stark und trat
für die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten eines
Familiensplittings ein. Es scheiterte dann wohl am Koalitionspartner FDP.
taz: Auch heute stellen Mütter noch die überwältigende Mehrheit der
Alleinerziehenden, richtig?
Keller: 85 Prozent sind weiblich – und etwa 90 Prozent der Elternteile, die
keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, sind männlich. Wir haben es mit
Hunderttausenden Vätern zu tun, die die Mütter mit der Verantwortung für
die Kinder auch finanziell alleinlassen. Erst kürzlich stieß ich auf den
Fall eines Filialleiters eines Baumarkts: Nach der Trennung gelang es ihm,
sein monatliches Einkommen auf die Selbstbehaltsgrenze von 1.450 Euro
herunterzurechnen – obwohl er weiterhin denselben Job machte. Die Mutter,
die nun alleine für die Kinder sorgt, musste Unterhaltsvorschuss
beantragen, der Staat springt ein. Ein üblicher Trick: Zahlungsunwillige
Väter übertragen ihr Vermögen auf ihre neuen Partnerinnen oder packen einen
Großteil ihres Einkommens in ihre private Altersvorsorge, entziehen es
damit dem Steuerzugriff und bauen sich so ein nettes kleines Vermögen auf –
während die Mutter samt Kindern knapsen muss.
taz: Laut dem „Monitor Familienforschung“ des Bundes wächst jedes vierte
Kind in seinen ersten 15 Lebensjahren mit nur einem Elternteil auf. Wie
viele Alleinerziehende sind von den Tücken betroffen, die Sie anprangern?
Keller: Es leben rund 1,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland mit
rund 2,8 Millionen minderjährigen Kindern. Wir gehen von mindestens 860.000
Fällen aus, die unter den Macken des Unterhaltsvorschussgesetzes zu leiden
haben.
taz: Welche konkreten Hoffnungen knüpfen Sie an Ihre Petition „Kindergeld
für alle Kinder! – keine Abzüge für Alleinerziehende“, für die Sie über
130.000 Unterschriften gesammelt hatten und am Dienstag den
Bundestagsabgeordneten überreichten?
Keller: Unsere Reformvorschläge sind dem Familienministerium seit Langem
bekannt, mehr noch, sie stehen im Koalitionsvertrag! Als die Ampel
regierte, unterstützte die CDU unsere Forderungen noch. Kaum selbst an der
Regierung, mauert das unionsgeführte Familienministerium. Alleinerziehende
haben keine Lobby, aber glücklicherweise doch ein paar
Fürsprecher:innen in der Politik, sogar in der CDU, etwa Ansgar
Heveling, der uns schrieb, die derzeitige Gesetzeslage widerspreche einer
modernen konservativen Familienpolitik. Es kann nicht sein, dass Kinder und
Alleinerziehende weiterhin den Preis für ein derart ungerechtes und
ineffizientes System zahlen. Wir hoffen also darauf, dass die
Merz-Regierung diesen Punkt jetzt endlich angeht. Bevor wieder eine neue
Bundesregierung ans Ruder kommt, deren Familienpolitik womöglich noch
rückschrittlicher ausfällt.
taz: Wie reagiert Bundesfamilienministerin Karin Prien auf die Petition?
Keller: Am liebsten hätte ich unsere Forderungen direkt
Bundesfamilienministerin [4][Karin Prien] (CDU) in die Hand gedrückt. Doch
ein persönliches Gespräch lehnt sie ab.
25 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Katja Kullmann
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