# taz.de -- Aktivistin über Kinder Alleinerziehender: „Sie dürfen nicht Kinder zweiter Klasse sein!“
       
       > Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, springt der Staat ein – und
       > streicht das Kindergeld. Das benachteiligt Alleinerziehende, sagt Delia
       > Keller.
       
 (IMG) Bild: Batman ist im Comic Milliardär. Und im wirklichen Leben?
       
       taz: Sie kämpfen gegen eine eklatante gesetzliche Schieflage: Kinder von
       Alleinerziehenden erhalten mitunter kein Kindergeld – und das, obwohl sie
       sowieso schon ein erhöhtes Armutsrisiko haben. Bitte erklären Sie diesen
       Irrsinn. 
       
       Keller: Es liegt am Unterhaltsvorschussgesetz, dessen Reform wir fordern.
       Einfach erklärt: Wenn ein Paar sich trennt und die Kinder ihren
       Lebensmittelpunkt fortan bei nur einem Elternteil haben, ist der andere
       Teil zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, je nach seinem Einkommen und dem
       Alter der Kinder. Das Kindergeld von 259 Euro steht beiden Eltern hälftig
       zu, wird aber in Gänze an die Person ausgezahlt, bei der die Kinder
       überwiegend leben. Zum Ausgleich für den anderen Elternteil wird die Hälfte
       des Kindergelds vom Unterhalt abgezogen, den er oder sie zu zahlen hat. So
       weit, so gut. Die Ungerechtigkeit setzt in dem Moment ein, in dem der
       [1][unterhaltspflichtige Elternteil] nicht zahlt, entweder weil er oder sie
       nicht kann – oder nicht will.
       
       taz: Was geschieht in diesem Fall? 
       
       Keller: Der oder die Alleinerziehende hat dann Anspruch auf einen
       Unterhaltsvorschuss. Dabei streckt der Staat das Geld vor, das eigentlich
       der andere Elternteil für den Unterhalt seiner Kinder zahlen müsste. Der
       Skandal: Das komplette Kindergeld wird dabei auf den Unterhaltsvorschuss
       angerechnet – geht also flöten. Eine alleinerziehende Person mit zwei
       Kindern verliert dadurch rund 3.100 Euro im Jahr.
       
       taz: Das klingt verrückt. Als ob der alleinerziehende Elternteil dafür
       bestraft wird, dass der andere sich vor dem Unterhalt drückt. 
       
       Keller: Genau. Deshalb sagen wir: Kinder von Alleinerziehenden dürfen nicht
       Kinder zweiter Klasse ein!
       
       taz: Aber wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung? 
       
       Keller: Die Gesetzeslage ist so kompliziert, dass selbst viele Betroffene
       sie kaum durchblicken. Es läuft so: Das Kindergeld wird zwar aus der
       Familienkasse gezahlt. Bei Alleinerziehenden, die auf staatlichen
       Unterhaltsvorschuss angewiesen sind, wird es aber eben schon im Voraus von
       diesem Vorschuss abgezogen Damit steht es den Soloeltern praktisch nicht
       zur Verfügung. Gleichzeitig verzichtet der Staat auf sehr viel Geld: 2024
       hat der Bund gerade mal 17 Prozent der Unterhaltsvorschüsse von nicht
       zahlenden Elternteilen wieder eingetrieben. Die anderen 83 Prozent sind mit
       Steuermitteln finanziert.
       
       taz: Sie als berufstätige Alleinerziehende und ich als kinderlose
       Alleinlebende und alle anderen Erwerbstätigen kommen also dafür auf, dass
       manche Väter oder Mütter sich weigern, den Lebensunterhalt ihrer eigenen
       Kinder mitzufinanzieren? 
       
       Keller: Richtig. 3,2 Milliarden Euro sind allein 2024 dafür draufgegangen.
       
       taz: Wahnsinn. Das ist mehr als der Etat, der im aktuellen Bundeshaushalt
       für Umwelt- und Verbraucherschutz vorgesehen ist, das sind nur 2,77
       Milliarden. 
       
       Keller: Ja, während sich das halbe Land letzthin wieder mal heftig über
       [2][vermeintlichen Bürgergeldbetrug] echauffiert hat, bleibt dieser
       Milliardenverlust für den Staat, diese Art von Sozialbetrug bisher fast
       unbeachtet. Nach Schätzungen des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo)
       könnten bis zu drei Viertel der staatlichen Unterhaltsvorschüsse von nicht
       zahlenden Elternteilen locker wieder zurückgeholt werden – würde die
       Politik sich angemessen darum kümmern. In Norwegen etwa liegt die
       Rückholquote bei 90 Prozent, dort gibt es weniger Schlupflöcher für
       zahlungsunwillige Eltern, sie können ihr Einkommen nicht so leicht
       kleinrechnen, um sich vor dem Kindesunterhalt zu drücken.
       
       taz: Aber warum schiebt die Bundesregierung diesem Milliardenloch keinen
       Riegel vor? 
       
       Keller: Das müssen Sie Karin Prien fragen. Im Januar stellten die Grünen
       eine Kleine Anfrage an ihr Ministerium: Wie hoch der Anteil der säumigen
       Elternteile sei, die von den Jugendämtern als grundsätzlich leistungsfähig
       eingeschätzt würden. Die Antwort lautete: „Der Bundesregierung liegen keine
       Daten im Sinne der Fragestellung vor.“ Ein Eingeständnis, schwarz auf weiß,
       dass da nicht systematisch kontrolliert oder analysiert wird. Es gibt aber
       noch viele andere Probleme, gegen die wir kämpfen.
       
       taz: Zum Beispiel? 
       
       Keller: Es ist ein Unding, dass Kinder aus alleinerziehenden Familien,
       sobald sie 18 geworden sind, selbst gegen den den Unterhalt verweigernden
       Elternteil klagen müssen.
       
       taz: Das heißt, junge Menschen, die gerade im Abitur stecken oder am Beginn
       einer Ausbildung, müssen selbstständig gegen ihre Väter oder Mütter vor
       Gericht ziehen? 
       
       Keller: Ja, ausgerechnet in dieser vulnerablen Phase des Heranwachsens
       müssen sie gegen ihre Väter oder Mütter aussagen – obwohl das Verhältnis
       ohnehin schon angespannt ist. Eine ungeheure psychische Belastung. Wir
       fordern: Eltern müssen, egal ob getrennt oder nicht, bis zum 25. Lebensjahr
       ihrer Kinder für deren Unterhalt mitaufkommen, mindestens so lange, bis das
       Kind seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Das Ehegattensplitting muss
       auch dringend weg. Der Staat subventioniert dieses Steuerprivileg mit 26
       Milliarden Euro im Jahr, aber nur 41 Prozent davon landen in Haushalten mit
       Kindern, der Rest geht an Paare, die sich Kreuzfahrten oder wer weiß was
       davon leisten. Da war selbst Helmut Kohl vor 45 Jahren weiter.
       
       Helmut Kohl? 
       
       Keller: Ja, in seiner [3][Regierungserklärung von 1982] machte Kohl sich
       wörtlich für die „eigenständige soziale Sicherung der Frau“ stark und trat
       für die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten eines
       Familiensplittings ein. Es scheiterte dann wohl am Koalitionspartner FDP.
       
       taz: Auch heute stellen Mütter noch die überwältigende Mehrheit der
       Alleinerziehenden, richtig? 
       
       Keller: 85 Prozent sind weiblich – und etwa 90 Prozent der Elternteile, die
       keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, sind männlich. Wir haben es mit
       Hunderttausenden Vätern zu tun, die die Mütter mit der Verantwortung für
       die Kinder auch finanziell alleinlassen. Erst kürzlich stieß ich auf den
       Fall eines Filialleiters eines Baumarkts: Nach der Trennung gelang es ihm,
       sein monatliches Einkommen auf die Selbstbehaltsgrenze von 1.450 Euro
       herunterzurechnen – obwohl er weiterhin denselben Job machte. Die Mutter,
       die nun alleine für die Kinder sorgt, musste Unterhaltsvorschuss
       beantragen, der Staat springt ein. Ein üblicher Trick: Zahlungsunwillige
       Väter übertragen ihr Vermögen auf ihre neuen Partnerinnen oder packen einen
       Großteil ihres Einkommens in ihre private Altersvorsorge, entziehen es
       damit dem Steuerzugriff und bauen sich so ein nettes kleines Vermögen auf –
       während die Mutter samt Kindern knapsen muss.
       
       taz: Laut dem „Monitor Familienforschung“ des Bundes wächst jedes vierte
       Kind in seinen ersten 15 Lebensjahren mit nur einem Elternteil auf. Wie
       viele Alleinerziehende sind von den Tücken betroffen, die Sie anprangern? 
       
       Keller: Es leben rund 1,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland mit
       rund 2,8 Millionen minderjährigen Kindern. Wir gehen von mindestens 860.000
       Fällen aus, die unter den Macken des Unterhaltsvorschussgesetzes zu leiden
       haben.
       
       taz: Welche konkreten Hoffnungen knüpfen Sie an Ihre Petition „Kindergeld
       für alle Kinder! – keine Abzüge für Alleinerziehende“, für die Sie über
       130.000 Unterschriften gesammelt hatten und am Dienstag den
       Bundestagsabgeordneten überreichten? 
       
       Keller: Unsere Reformvorschläge sind dem Familienministerium seit Langem
       bekannt, mehr noch, sie stehen im Koalitionsvertrag! Als die Ampel
       regierte, unterstützte die CDU unsere Forderungen noch. Kaum selbst an der
       Regierung, mauert das unionsgeführte Familienministerium. Alleinerziehende
       haben keine Lobby, aber glücklicherweise doch ein paar
       Fürsprecher:innen in der Politik, sogar in der CDU, etwa Ansgar
       Heveling, der uns schrieb, die derzeitige Gesetzeslage widerspreche einer
       modernen konservativen Familienpolitik. Es kann nicht sein, dass Kinder und
       Alleinerziehende weiterhin den Preis für ein derart ungerechtes und
       ineffizientes System zahlen. Wir hoffen also darauf, dass die
       Merz-Regierung diesen Punkt jetzt endlich angeht. Bevor wieder eine neue
       Bundesregierung ans Ruder kommt, deren Familienpolitik womöglich noch
       rückschrittlicher ausfällt.
       
       taz: Wie reagiert Bundesfamilienministerin Karin Prien auf die Petition? 
       
       Keller: Am liebsten hätte ich unsere Forderungen direkt
       Bundesfamilienministerin [4][Karin Prien] (CDU) in die Hand gedrückt. Doch
       ein persönliches Gespräch lehnt sie ab.
       
       25 Mar 2026
       
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