# taz.de -- Urteil im G20-Rondenbarg-Prozess: Tiefschlag der Hamburger Justiz
       
       > Im Rondenbarg-Prozess wurden zwei G20-Gegner*innen zu Unrecht verurteilt.
       > Grundprinzipien des Rechtsstaats galten für sie nicht.
       
 (IMG) Bild: Alle kriminell? Wenn eine*r eine Straftat begeht, könnte es so sein
       
       Angst ist kein rationales Gefühl. Das räumte die Richterin im
       G20-Rondenbarg-Prozess bei der [1][Verkündung des Urteils] ein. Trotzdem
       sei die Angst der Passanten ausschlaggebend für das Urteil gewesen: 90
       Tagessätze verhängte sie für das martialische Auftreten am Rondenbarg. Was
       war geschehen?
       
       Nicht viel, auch das räumte die Richterin ein. Die Gruppe von 200
       überwiegend dunkel gekleideten Demonstrant*innen war während des
       G20-Gipfels 2017 in Hamburg festgenommen worden, wobei sie zum Teil
       krankenhausreif geprügelt wurde. Alle, derer die Polizei habhaft werden
       konnte, wurden angeklagt – 85 Personen. Zwei von ihnen wurden am Dienstag
       für Landfriedensbruch und Beihilfe zu versuchter gefährlicher
       Körperverletzung, tätlichem Angriff, Widerstand und Sachbeschädigung
       verurteilt.
       
       Auf dem kurzen Weg vom Protestcamp zum Ort der Festnahme in der Straße
       Rondenbarg hatten Demoteilnehmer*innen zwei Müllcontainer und drei
       Bauzaunelemente auf die Straße gezerrt. Im hinteren Bereich der Demo
       zertrümmerten Teilnehmer*innen Gehwegplatten, jemand sprayte „No G20“
       an die Wand.
       
       Als zwei Polizeieinheiten die Demo von vorne und hinten angriffen,
       schmissen Teilnehmer*innen 14 Steine und vier Böller Richtung Polizei,
       trafen jedoch nicht. Das Gericht rechnet all diese Taten den beiden
       Verurteilten nicht direkt zu. Bestrafen tat es sie dafür trotzdem. Durch
       ihre dunkle Kleidung und das geschlossene Auftreten hätten sie
       Gewalttäter*innen ermöglicht, in der Gruppe unterzutauchen. „Diese
       [2][nach außen getragene Militanz] und die Förderung von Gewalttaten, das
       ist es, was wir hier bestrafen“, sagte die Richterin.
       
       ## Eventuell war die Angst übertrieben
       
       Drei Lkw-Fahrer und Mitarbeiter einer Autofirma hatten ausgesagt, ihnen sei
       beim Anblick des schwarzen Blocks angst und bange geworden. „Hier ist
       gleich Krieg“, schilderte ein Zeuge seine Gedanken. „Mag sein, dass die
       Angst etwas übertrieben war“, räumte die Richterin ein. Aber es sei eben
       kein rationales Gefühl.
       
       Eine Verurteilung auf ein irrationales Gefühl einiger Passanten zu gründen
       ist verantwortungslos. Die Richterin hat damit nicht nur dem
       Brokdorf-Beschluss von 1985 widersprochen, der besagt, dass die
       Versammlungsfreiheit derjenigen zu schützen ist, die nicht eigenhändig
       Steine schmeißen. Das Urteil hat auch Folgen für alle weiteren
       Rondenbarg-Angeklagten. Gegen 17 weitere Beklagte wurden kürzlich die
       Verfahren eröffnet. Über ihnen schwebt jetzt eine Drohkulisse, die es
       wahrscheinlicher machen wird, dass sie sich auf Deals mit der
       Staatsanwaltschaft einlassen, anstatt Gerechtigkeit zu erwarten.
       
       In diesem Prozess wurde Unrecht gesprochen. Der Grundsatz, dass
       Tathandlungen den Schuldigen direkt und zweifelsfrei nachgewiesen werden
       müssen, galt nicht. Alles was zweifelsfrei nachgewiesen wurde, ist, dass
       die Verurteilten vor Ort waren und schwarze Kleidung trugen. Sie dafür zu
       bestrafen, dass das Passanten ängstigte, die wahrscheinlich nie
       Berührungspunkte [3][mit autonomen Demos] hatten, ist nicht haltbar.
       
       „Der G20-Gipfel und die Proteste haben tiefe Wunden in der Stadt
       hinterlassen“, sagte die Richterin. Die Geschehnisse am Rondenbarg zählte
       sie nicht dazu. Doch das stimmt so nicht: Die juristische Aufarbeitung von
       G20 reißt sehr wohl Wunden in die Gesellschaft. Olaf Scholz hatte harte
       Strafen für die G20-Gegner*innen gefordert. Die Justiz lieferte. Aus über
       100 Anklagen wegen Polizeigewalt folgte kein einziger Prozess gegen
       Polizist*innen. Stattdessen werden die verurteilt, die von der Polizei
       verprügelt wurden. Rondenbarg und viele andere G20-Prozesse gehen als
       Tiefschlag der Justiz in die Geschichte der Stadt ein.
       
       5 Sep 2024
       
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