# taz.de -- Ausbeutung in der Lieferbranche: Senat will Subunternehmern an den Kragen
> Berlin will mit einem Direktanstellungsgebot den Missständen in der
> Branche begegnen. Nur umsetzten müsste es der Bund.
(IMG) Bild: Lieferando-Beschäftigte wehren sich gegen Outsourcing mit einer Protestaktion vor der Konzernzentrale im Oktober 2025
Es geht voran im Kampf gegen Ausbeutung in der Lieferbranche. Bei einer
Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Donnerstagvormittag teilte
Staatssekretärin Micha Klapp (SPD) mit, die Arbeitssenatsverwaltung prüfe
aktuell eine Bundesratsinitiative Berlins für ein Direktanstellungsgebot.
Die Anhörung erfolgte infolge der immer offensichtlicher werdenden
Missstände bei Essenlieferdiensten wie Lieferando, Wolt und Uber Eats.
Gewerkschaften und Fahrer:innen kritisieren, dass die Unternehmen
zunehmend auf Subunternehmen setzten, um rechtliche Mindeststandards zu
unterwandern.
Max W. vom Lieferando Workers Collective [1][berichtet während der Anhörung
von einem „kriminogenen Milieu“, das sich in der Lieferbranche gebildet
hätte.] „Flotten“ von jeweils rund 250 Kurieren würden über
Whatsapp-Gruppen organisiert. Die Fahrer:innen bekämen keinen
Arbeitsvertrag und ihren Lohn, wenn überhaupt, Cash auf die Hand. Um
überhaupt arbeiten zu dürfen, sei eine Provision von 500 Euro nicht
unüblich. Wer sich krankmeldet, werde einfach wieder deaktiviert, berichtet
W. „Ich kenne keine Flotte, die gesetzliche Mindeststandards einhält“, sagt
der Lieferando-Fahrer.
[2][Besonders häufig betroffen von diesen illegalen Geschäftspraktiken sind
internationale Studierende aus Südindien, die nur schlechte Chancen auf dem
deutschen Arbeitsmarkt haben]. Einige Kurier:innen waren auch bei der
Anhörung als Gast anwesend.
## Kontrolle kaum möglich
„Es ist ein großes Problem, dass Subunternehmerketten so verschachtelt und
fluide sind, dass eine effektive Kontrolle nicht möglich ist“, sagt Veit
Groß, Sekretär der Gastrogewerkschaft NGG während der Anhörung. „Wenn ich
als Gewerkschaft keinen klaren Ansprechpartner habe, dann sind
Arbeitnehmerrechte nur theoretisch vorhanden.“ Mindestlohn,
Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und Mitbestimmung gäbe es bei den
Subunternehmen vielfach nicht. „Der Vorteil von Subunternehmerketten liegt
in dem Unterlaufen gesetzlicher Mindeststandards“, sagt der Gewerkschafter.
[3][Wolt-Vertreter] Laurin Sepoetro bestreitet, dass es ein strukturelles
Problem in der Branche gebe. „Der Grund, Kosten zu senken, ist nicht unser
Ansinnen, es geht darum, flexibel auf die Nachfrage zu reagieren“, sagt er.
Man habe einen „sehr kleinen Kreis“ von Partnerunternehmen und diese würden
auch intensiv und regelmäßig geprüft.
Bereits im Dezember hatte ein Vorstoß von Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe
(SPD) in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder für ein
Direktanstellungsgebot Erfolg. Das Gremium forderte die Bundesregierung in
einem Beschluss auf, ein Direktanstellungsgebot umzusetzen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte daraufhin eine rechtliche
Prüfung an.
Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits seit 2021 in der
Fleischbranche. Dort führte die Bundesregierung nach wiederholten Berichten
über systematische Missachtung von Arbeitsrechten die gesetzliche Regelung
ein. Wie der Name schon sagt, verbietet ein Direktanstellungsgebot die
Auslagerung an Subunternehmen. Sämtliche Beschäftigte müssen
sozialversicherungspflichtig beim Mutterkonzern angestellt sein.
Grundsätzlich befürwortet die Senatsverwaltung eine Bundesratsinitiative,
sagt Staatssekretärin Kapp. Allerdings wolle die Senatsverwaltung noch die
Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie durch den Bund abwarten, um Dopplungen
zu vermeiden. „Ein Gesetzesentwurf soll noch vor dem Winter vom
Bundesministerium kommen“, sagt Kapp, über Details wisse man noch nichts.
Die 2024 in Kraft getretene EU-Plattformrichtlinie fordert die
Mitgliedsstaaten auf, bis Ende 2026 unter anderem wirksame Maßnahmen gegen
Scheinselbstständigkeit und -beschäftigung zu ergreifen.
## Hoffnung auf EU-Recht
Johannes Specht von der Hans-Böckler-Stiftung, der als Experte geladen war,
hält eine strikte Umsetzung der Plattformrichtlinie für vielversprechend.
Eine Vorgabe besagt, Plattformunternehmen müssen die ungehinderte
Kommunikation der Beschäftigten untereinander ermöglichen – besonders auch
für Betriebsräte. „Die Möglichkeit des Austausches ist enorm wichtig.“
Damiano Valgolio, arbeitspolitischer Sprecher der Linken, forderte
zusätzlich bestehende Vorgaben auf Landesebene stärker durchzusetzen. Zu
wenig genutzt sei das Nachweisgesetz. Demnach hat ein Arbeitnehmer recht
auf einen Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber muss diesen auch nachweisen.
„Wenn Unternehmen dagegen verstoßen, kann das Land das kontrollieren. Da
ist noch Luft nach oben“, sagt Valgolio.
Alexandra Brinkmann, Abteilungsleiterin in der Arbeitssenatsverwaltung,
wiegelte ab: Man könne nur tätig werden, wenn sich die Beschäftigten aktiv
an das Land wandten. „Wir können nicht in die Unternehmen reingehen, das
liegt in der Natur des Gesetzes.“ Allerdings arbeite die Senatsverwaltung
daran, die Beschwerdestelle zugänglicher und breiter bekannt zu machen.
Doch die vielversprechendste Maßnahme, das wird in der Diskussion deutlich,
bleibt das Direktanstellungsgebot. Fraglich bleibt, ob und wann der Bund
die Regelung umsetzt. Berlins Regierungskoalition gibt sich entschlossen.
„Bei uns rennen Sie offene Türen ein. Wir unterstützen das ganz
ausdrücklich“, so SPD-Arbeitspolitiker Sven Meyer in Richtung Opposition.
5 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jonas Wahmkow
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