# taz.de -- Klage gegen Lieferdienste in Frankreich: 63 Stunden die Woche für 900 Euro
> Eine französische NGO verklagt die Lieferdienste Uber Eats und Deliveroo
> wegen der illegalen Ausbeutung ihrer schutzlosen Lieferfahrer.
(IMG) Bild: „Ausbeutung der prekären Arbeitskraft“. Ein Fahrer des Lieferdienstes Uber Eats in Paris
Vier sozial engagierte Hilfsorganisationen haben in Paris wegen „moderner
Sklaverei“ und „Menschenhandel“ Strafanzeigen gegen die Lieferdienste Uber
Eats und Deliveroo eingereicht. Die von diesen beschäftigten Lieferanten,
die meist mit Mieträdern von Fastfood-Buden oder Restaurants Essen und
andere bestellte Dinge ins Haus bringen, sind nicht reguläre Arbeitnehmer
mit allen Rechten und dem in Frankreich üblichen sozialen Schutz. [1][Ihr
Status ist in der Grauzone eines frei Erwerbstätigen], der aber dennoch
völlig abhängig von einem einzigen Auftraggeber ist. Ist das legal? Für die
klagenden NGOs ist das ebenso unklar wie die Realität der vertraglichen
Rechte der Lieferanten.
Das Wirtschaftsmodell der US-amerikanischen Plattform Uber Eats und des
britischen Konkurrenten Deliveroo „beruht auf einer Ausbeutung der prekären
Arbeitskraft von zumeist Immigrierten mit unwürdigen Bedingungen und
Einkommen“, erklärte Thibault Laforcade, der Anwalt der klagenden
Organisationen, der Agentur AFP. Nur dank dieser skandalösen
Arbeitsbedingungen für die schutzlosen Lieferanten könnten die
Internetplattformen ihre „sehr bedeutenden Gewinne erzielen“. Die Zahl der
von ihnen Beschäftigen wird in Frankreich auf annähernd 100.000 geschätzt.
Dass es nicht übertrieben sei, von einer Form von Sklaverei und von
Menschenhandel zu reden, belegt eine [2][Studie des humanitären Hilfswerks
Médecins du Monde (MdM)]. Derzufolge sind die Lieferanten im Durchschnitt
63 Stunden pro Woche im Einsatz. Die meisten verdienen damit weniger als
900 Euro im Monat, nur wenige erzielen mehr als 1.500 Euro. Vom
gesetzlichen Mindestlohn in Frankreich (1.443 Euro netto pro Monat bei der
35-Stunden-Woche) können sie nur träumen.
Bei einer polizeilichen Kontrolle droht vielen von ihnen die Abschiebung.
Da rund zwei Drittel von ihnen keine Papiere (Aufenthalts- und
Arbeitsgenehmigung) haben und auch noch einen Account eines Bekannten
„mieten“ müssen, sind sie besonders schutzlos und ausgebeutet. Und auch
besonders allen möglichen Risiken ausgesetzt: 6 von 10 der von MdM
Befragten hatten schon Unfälle, 3 von 4 wurden dabei verletzt.
Zwar sieht zum Beispiel Uber eine kostenlose Versicherung für medizinische
Pflege vor, doch ohne gültige Papiere werden diese „Sozialleistungen“
theoretisch. Zudem ist nach Darstellung der Klagenden das System der
Erteilung der Aufträge und deren Bezahlung „undurchsichtig“. Sie erheben
den Verdacht einer „Diskriminierung“.
Diesen Alltag hatte der 2024 gedrehte französische Spielfilm
„[3][Souleymans Geschichte]“ dargestellt. Der Film war im Kino ein
Publikumserfolg. Wer hätte gedacht, dass ein solches Sozialdrama mit seiner
Anklage der kapitalistischen Ausbeutung auch bei der Filmkritik und beim
mondänen Festival in Cannes ankommen würde und sogar das Herz der
Staatsführung erweichen könnte?
Der aus Guinea illegal eingereiste und in Cannes preisgekrönte
Hauptdarsteller Abou Sangaré hat dank seines Filmruhms 2025 seine
Aufenthaltsbewilligung erhalten. Doch die Lage aller wirklichen
„Souleymans“ hat sich nicht geändert. Daran soll die Klage der NGO
erinnern.
24 Apr 2026
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(DIR) [2] https://www.medecinsdumonde.org/actualite/enquete-livreurs/
(DIR) [3] https://www.youtube.com/watch?v=COsKjJXnq-c
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(DIR) Rudolf Balmer
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