# taz.de -- Ölförderung in der Nordsee illegal: Ein Sieg für das Meer
       
       > Die Öl-Förderplattform Mittelplate im Nationalpark Wattenmeer hat keine
       > gültige Lizenz, beschloss ein Gericht. Nun müsste sie eigentlich
       > schließen.
       
 (IMG) Bild: Störfaktor am Horizont: Die Bohrinsel Mittelplate im Wattenmeer
       
       Die [1][Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist Erfolge gewohnt], von der Einführung
       des Dosenpfands bis zur Regulierung von Dieselabgasen. Aber auch für sie
       ist ein „historischer Sieg“ selten.
       
       Ende letzter Woche hat sie zu dieser Wortwahl gegriffen. Nach einem
       Eilantrag der DUH hatte die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen
       Verwaltungsgerichts (VG) die Ölförderung auf der Plattform Mittelplate
       gestoppt, im Nationalpark und UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, vor der
       Dithmarscher Küste.
       
       Für die Bohr- und Förderinsel war nie eine Verträglichkeitsprüfung nach der
       Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) durchgeführt worden. Die wäre aber
       nach heutigem Recht erforderlich, da [2][der Nationalpark zum Netz Natura
       2000 gehört], das die höchstrangigen Schutzgebiete in der EU umfasst. Das
       Fehlen der Prüfung führe zur „Rechtswidrigkeit der Genehmigung“, heißt es
       in der 65-seitigen Gerichtsentscheidung. Es könne „nicht abgesehen werden,
       ob das Projekt verträglich mit dem FFH-Gebiet ist, ob
       Kompensationsmaßnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind oder das
       Projekt mangels Verträglichkeit nicht umgesetzt werden darf“.
       
       Der Betreiber, Harbour Energy Germany, sei jetzt zum „sofortigen Stopp“
       verpflichtet, so die DUH. „Klar, da legt man nicht einfach so einen
       Schalter um“, räumt Sascha Müller-Kraenner gegenüber der taz ein,
       Bundesgeschäftsführer der DUH. „Aber wir erwarten, dass das innerhalb der
       nächsten Tage erledigt ist.“
       
       Eine Beschwerde von Harbour Energy gegen den Gerichtsbeschluss habe keine
       aufschiebende Wirkung. Die Förderung darf erst fortgesetzt werden, wenn
       feststeht, dass dem Wattenmeer vom Mittelplate-Betrieb, Deutschlands
       größtem Ölvorkommen, keine erheblichen Gefahren drohen. Ob das gelingt, ist
       offen.
       
       Die Plattform ist der DUH schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie sei „ein
       Störeffekt, eine Gefahrenquelle mit potenziell verhängnisvollen
       Auswirkungen“, so Müller-Kraenner. „Wir haben lange nach einem juristischen
       Hebel gesucht. Ein leichter Kampf war das nicht.“
       
       Recht, Politik, Verwaltung und Wirtschaft müssen jetzt eine Lösung finden.
       Das Umweltministerium Schleswig-Holstein, schreibt sein Sprecher Jonas
       Hippel der taz, steht mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
       (LBEG), der Genehmigungsbehörde und dem Antragsgegner der DUH, „in dieser
       Angelegenheit in engem Austausch“. Man werde „den Beschluss und die
       nächsten rechtlichen Schritte prüfen“.
       
       Harbour Energy hat gegen den VG-Beschluss Beschwerde beim
       Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. „Bis eine
       finale Entscheidung vorliegt“, schreibt Derek Mösche der taz, Sprecher von
       Harbour Energy, „läuft der sichere Betrieb in enger Abstimmung mit den
       Behörden weiter“.
       
       ## Betreiber Harbour Energy will erst mal weiter fördern
       
       Der Gerichtsbeschluss habe „nicht die sofortige Stilllegung der Anlage
       angeordnet“. Die DUH mache gegen die Betriebsplanzulassung geltend, eine
       erst nach Errichtung der Förderinsel gesetzlich eingeführte
       FFH-Prüfungspflicht solle auch für Mittelplate gelten. „Dagegen meinen die
       staatlichen Behörden und wir, dass diese Prüfungspflicht aufgrund eines
       Bestandsschutzes nicht gilt.“
       
       Jetzt ist der 5. Senat des OVG am Zug. Bis zum 4. März haben alle
       Beteiligten Zeit, Stellung zu nehmen. Dann werde „eher schnell“
       entschieden, „ob eine Fortsetzung der Förderung bis zum Entscheid über die
       Beschwerde statthaft ist“, sagt OVG-Sprecher Johannes Modest zur taz.
       Müller-Kraenner: „Wir sind der Auffassung, dass dies über die technisch
       notwendige Vorbereitungszeit für eine Einstellung des Betriebes hinaus
       nicht möglich ist.“
       
       Die Plattform fördert bereits seit 1987. Letztes Jahr waren es 858.000
       Tonnen Rohöl. Bis zu zwölf Millionen Tonnen gelten noch als förderbar;
       [3][2041 endet die Bewilligung dafür]. Danach endet die Ölförderung im
       schleswig-holsteinischen Watt ganz, hat die Landesregierung 2024
       beschlossen.
       
       Die DUH hofft jetzt, dass die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen
       Verwaltungsgerichts auch in Niedersachsen gelesen wird. Dort plant der
       Energiekonzern ONE-Dyas, [4][nahe der Insel Borkum Erdgas zu fördern], am
       Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. DUH-Sprecher Müller-Kraenner:
       „Hoffentlich wird der Mittelplate-Beschluss ein Präzedenzfall.“
       
       2 Mar 2026
       
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