# taz.de -- Umwelthilfe mit Klage gescheitert: Gasbohrungen im Wattenmeer sind legal
> Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klage gegen Gasbohrungen in der
> Nordsee gescheitert. Nun hofft sie auf einen Prozess in den Niederlanden.
(IMG) Bild: Für sie wird es laut, wenn gebohrt und gefördert wird: Schweinswale
Die Gasbohrungen des niederländischen Konzerns One-Dyas in der Nordsee
können weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag
eine Klage des Umweltverbands Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das
grenzüberschreitende Projekt auf ganzer Linie abgewiesen.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den [1][Planfeststellungsbeschluss des
niedersächsischen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)]
geklagt, mit dem diagonale Bohrungen von niederländischem Territorium in
Gasfelder auf deutschem Hoheitsgebiet genehmigt wurden. Das LBEG hatte die
sofortige Vollziehbarkeit des Plans festgelegt, weswegen anhängige
Gerichtsverfahren keine aufschiebende Wirkung hatten.
Der Konzern One-Dyas hatte bereits vorher auf niederländischer Seite mit
den Bohrungen begonnen und kann aufgrund der LBEG-Entscheidung jederzeit
auch auf deutsches Gebiet vorstoßen. Das ist durch das Gerichtsurteil nun
bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision gegen die
Entscheidung zu.
Die DUH geht auf verschiedenen Ebenen mit einer [2][Vielzahl von Klagen]
gegen das Gasförderprojekt vor. Die Hauptklage gegen das Gesamtprojekt ist
derzeit in zweiter Instanz in den Niederlanden anhängig, eine Verhandlung
ist noch nicht terminiert.
## Umweltschäden hinter der Grenze nicht berücksichtigt
In Lüneburg wurde nun über eine Klage verhandelt, die den deutschen Teil
des Projekts betrifft. Doch in der Klagebegründung hob die DUH darauf ab,
dass das Bergbauamt im Planfeststellungsverfahren die Auswirkungen des
Gesamtprojekts auf zwei deutsche Naturschutzgebiete sowie den Nationalpark
Wattenmeer hätte überprüfen müssen, also auch jene Effekte, die auf
niederländischer Seite entstehen.
Die Umweltschäden, die auf deutschem Territorium entstehen, sind nämlich
vergleichsweise gering, da weit unter dem Meeresboden gebohrt werden soll.
Auf niederländischer Seite hingegen, wo laxere Umweltauflagen gelten, würde
erheblicher Lärm durch Bohrungen und Rammschläge für die Verankerung einer
Bohrinsel 500 Meter von der Staatsgrenze entstehen. Außerdem würde der
Betreiber mit hochgiftigem Quecksilber verunreinigtes Bohrwasser in die
Nordsee einleiten. Auch der spätere Betrieb der Bohrinsel würde dauerhaft
Emissionen verursachen.
All das, so argumentiert die Deutsche Umwelthilfe, würde sich auch auf die
in unmittelbarer Nähe gelegenen, von der EU geschützten Gebiete Borkum Riff
und Borkum Tiefgrund auswirken – und auf den Nationalpark niedersächsisches
Wattenmeer, der zum UNESCO-Weltnaturerbe gehört.
## Kinderstube für Schweinswale
Konkret hat die DUH in ihrer Klage vor allem die akustische Belastung von
Schweinswalen während der Bauzeit gemacht. Anhand von dokumentierten
Sichtungen von Schweinswal-Kälbern hat sie dargelegt, dass das Gebiet
nördlich der Insel Borkum eine Art Kinderstube für die vom Aussterben
bedrohten Meeressäuger sei. Auch unmittelbar neben der Stelle, an der die
Bohrinsel entstehen soll, habe es demnach einzelne Sichtungen gegeben.
Die Effekte dieser Belastungen für die deutschen Schutzgebiete habe das
LBEG bei seiner Planfeststellung nicht hinreichend gewürdigt, argumentierte
die DUH. Das hat das Gericht in der mündlichen Urteilsverkündung nun
zurückgewiesen. Für die auf niederländischer Seite entstehenden
Umweltschäden seien allein niederländische Gerichte zuständig. Die Gefahr
von Bodenabsenkungen oder gar Erdbeben unterm deutschen Meeresgrund hielt
das Gericht für zu gering, um den Planfeststellungsbeschluss zu kassieren.
Der klagefreudige Umweltverband griff in dem Verfahren außerdem die
rechtliche Grundlage dafür an, Umweltauflagen außer Kraft zu setzen: das
„überwiegende öffentliche Interesse“, mit dem im Planfeststellungsbeschluss
naturschutzrechtliche Ausnahmen für anerkannte Schutzgebiete begründet
werden. Dieses Interesse sei in diesem Fall aber nicht gegeben, so die DUH,
weil die zu erschließenden Gasfelder selbst in Spitzenzeiten nur weniger
als ein Prozent des deutschen Erdgasbedarfs decken könnten. One-Dyas geht
von bis zu drei Prozent aus.
Auch in diesem Punkt ist die Umwelthilfe mit ihrer Klage gescheitert: Das
Gericht sieht ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gegeben, auch weil
zum Zeitpunkt der Antragstellung durch One-Dyas 2024 noch die sogenannte
„Alarmstufe Gas“ in Kraft war. Mit dieser unter dem grünen
Wirtschaftsminister Robert Habeck erlassenen Verordnung sollten Gasreserven
mobilisiert werden, [3][um Versorgungsengpässe infolge des russischen
Überfalls auf die Ukraine zu verhindern].
Sie wurde zwar 2025 aufgehoben, aber das spielte nach Auffassung des
Gerichts für die Genehmigung der Bohrungen keine Rolle mehr. Laut
Gerichtssprecher Harald Kramer wäre das „überwiegende öffentliche
Interesse“ wegen der Energiesicherheit aber ohnehin gegeben gewesen – weil
der Eingriff in die Natur so gering sei.
Die Deutsche Umwelthilfe zeigte sich enttäuscht über die
Gerichtsentscheidung. Sprecherin Clara Winkler sagte: „Das Gericht hat in
der Verhandlung durchaus einige unserer Argumente zugelassen, aber in der
Gesamtschau dagegen entschieden.“ Die DUH werde die schriftliche
Urteilsbegründung abwarten und dann eventuelle weitere rechtliche Schritte
prüfen. Infrage käme allenfalls noch eine Beschwerde über die
Nichtzulassung der Revision.
„Für uns kommt es nun darauf an, die drohenden Umweltschäden verstärkt in
das niederländische Verfahren einzubringen“, sagt Winkler. Auch wenn die
Umweltgesetze dort niedrigere Standards vorsähen. „Aber dafür sind die
Effekte direkt an der Bohrstelle natürlich auch stärker.“
Das Lüneburger OVG-Urteil liegt auf einer Linie mit der Politik der
Bundesregierung: Sie hat mit den Niederlanden ein „Unitarisierungsabkommen“
geschlossen, das die Bedingungen der grenzüberschreitenden Gasförderung
regelt. Es hebelt die Umweltgesetzgebung zum Teil aus. Das LBEG hatte sich
bei seiner Zustimmung zum sofortigen Baubeginn auf dieses Abkommen bezogen.
Es ist aber noch nicht rechtskräftig, da es noch von Bundestag und
[4][Bundesrat] ratifiziert werden muss. Bislang gab es dort noch [5][keine
Mehrheiten dafür].
21 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Energieversorgung/!6110874
(DIR) [2] /Abgewiesene-DUH-Klage/!6101791
(DIR) [3] /Alarmstufe-bei-Gasversorgung/!5859878
(DIR) [4] /Gasfoerderung-in-der-Nordsee/!6139962
(DIR) [5] /Koalitionsausschuss-zur-Energiekrise/!6170214
## AUTOREN
(DIR) Jan Kahlcke
## TAGS
(DIR) Gasförderung
(DIR) Lüneburg
(DIR) Oberverwaltungsgericht
(DIR) Deutsche Umwelthilfe
(DIR) Borkum
(DIR) Gas
(DIR) Energiequellen
(DIR) Energieversorgung
(DIR) fossile Energien
(DIR) Nordsee
(DIR) Nationalpark Wattenmeer
(DIR) Schweinswal
(DIR) Windkraft
(DIR) Naturschutz
(DIR) Bündnis 90/Die Grünen
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Stromtrasse für Offshore-Windparks: Langeoog sorgt sich ums Trinkwasser
Unter Langeoog soll eine Offshore-Stromleitung verlegt werden.
Inselbewohner fürchten um ihre Trinkwasserversorgung. Auch Naturschützer
sind besorgt.
(DIR) Ölförderung in der Nordsee illegal: Ein Sieg für das Meer
Die Öl-Förderplattform Mittelplate im Nationalpark Wattenmeer hat keine
gültige Lizenz, beschloss ein Gericht. Nun müsste sie eigentlich schließen.
(DIR) Kampf gegen Gasförderung in der Nordsee: Nett hier. Aber waren Sie schon mal auf Borkum?
Für Klimabewegung und Grüne ist erstmals seit langem wieder ein gemeinsamer
Erfolg in Sicht. Wären da nicht die Landtagswahlen im Südwesten.
(DIR) Gasbohrungen vor Borkum: Der Ministerpräsident und die Gas-Lobby
Neue Runde im Tauziehen um die Bohrungen vor Borkum: Umweltverbände werfen
Olaf Lies (SPD) vor, sich mit dem Gasförderer gemeinzumachen.