# taz.de -- Klage von Nordsee-Fischern abgelehnt: EU-Gericht stärkt den Meeresschutz
       
       > Der Fischerverband empfindet die EU-Regelverschärfung zum Meeresschutz in
       > der Nordsee als überzogen. Nun wurde seine Klage vollumfänglich
       > abgewiesen.
       
 (IMG) Bild: Durch Verbote und Beschränkungen für die Verwendung von Schleppnetzen sollen Sandbänke, Riffe oder Kiesgründe geschützt werden
       
       Luxemburg afp | Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer ist mit
       seiner Klage gegen die Naturschutzmaßnahmen in der deutschen Nordsee
       gescheitert. Mit einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil wies das
       erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage in allen
       Punkten ab. Hiergegen kann der Verband noch Rechtsmittel zum
       [1][Europäischen Gerichtshof (EuGH)] einlegen.
       
       Der Streit betrifft die Gebiete Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund,
       Doggerbank und Östliche Deutsche Bucht. Diese sind Teil des europäischen
       Naturschutz-Netzes Natura 2000. Deutschland ist daher zur Einhaltung
       verschiedener Naturschutz-Vorgaben der EU verpflichtet.
       
       ## Naturschutzvorgaben bestehen seit zwei Jahren
       
       Gemeinsam mit den Niederlanden hatte Deutschland Vorschläge für eine
       entsprechende Umsetzung des Naturschutzes in diesen und den angrenzenden
       niederländischen Gebieten – Klaverbank, Friese Front und Centrale
       Oestergronden – erarbeitet. Die EU-Kommission hat diese Vorschläge
       weitgehend übernommen und Ende 2022 verbindlich festgelegt.
       
       Konkret bedeutet dies vor allem Verbote und Beschränkungen für die
       Verwendung von Schleppnetzen und anderem „grundberührendem Fanggerät“.
       Dabei werden Netze oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden,
       was etwa bei den Krabbenfischern der Fall ist. Dadurch sollen Sandbänke,
       Riffe oder Kiesgründe geschützt werden. Zum Schutz des Schweinswals und
       mehrerer Seevogelarten gibt es weitere Beschränkungen für den Fischfang mit
       Kiemen- und Verwickelnetzen. In Teilen der Schutzgebiete ist der Fischfang
       vollkommen verboten.
       
       ## Fischerverband kann Rechtsmittel einlegen
       
       Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer hält die Schutzgebiete
       für zu groß, teils sei ein Schutzbedürfnis gar nicht gegeben. Die
       verbotenen Gebiete seien weiträumiger gefasst worden als es zum Schutz der
       Habitate erforderlich wäre.
       
       Das EuG wies diese und weitere Rügen des Verbands nun „in vollem Umfang“
       ab. Es handele sich um wirksame und zulässige „Maßnahmen [2][zum Schutz der
       Meeresumwelt]“. Anders als der Verband meine, biete die
       EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch eine ausreichende Grundlage, um
       Kiesgründe in den Schutz einzubeziehen. Hiergegen kann der Fischer-Verband
       noch Rechtsmittel bei dem Europäischen Gerichtshof einlegen.
       
       21 May 2025
       
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