# taz.de -- Bundestag beschließt Tariftreuegesetz: Gegen Lohndumping – außer bei der Aufrüstung
       
       > Der Bund schreibt bei seiner Auftragsvergabe künftig vor, dass
       > Unternehmen die Tarifregelungen ihrer Branche anwenden. Aber es gibt
       > etliche Ausnahmen.
       
 (IMG) Bild: Das Tariftreuegesetz ist gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen
       
       Einen Großteil der öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes
       soll es künftig nur noch für Firmen geben, die ihren Beschäftigten faire
       Arbeitsbedingungen bieten. Mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen
       beschloss der Bundestag am Donnerstagmorgen das sogenannte
       Tariftreuegesetz. Die Linke enthielt sich, weil ihr das Gesetz nicht weit
       genug geht. Die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat damit
       befassen.
       
       Die Koalitionsfraktionen waren sich [1][erst diese Woche über die Details
       der Vorlage einig geworden]. Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des
       Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem
       Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab
       100.000 Euro. Anders [2][als zunächst geplant] bleiben Lieferverträge außen
       vor. Zur Freude der Rüstungsindustrie gilt das Gesetz auch nicht „für die
       Vergabe und Ausführung verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer
       öffentlicher Aufträge“.
       
       Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, das sie [3][eigentlich bereits in der
       Ampelkoalition] hatte realisieren wollen. In ihren Koalitionsverhandlungen
       mit der Union konnte sie einen zweiten Anlauf durchsetzen. „Mit dem
       Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit
       anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“, sagte die
       SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Das Gesetz sei auch gut für die Betriebe,
       die nach Tarif bezahlen und deshalb „oft die Dummen sind, wenn andere
       Dumpinglöhne zahlen“.
       
       Die Union machte in der abschließenden Debatte deutlich, dass sie nur mit
       Bauchgrimmen zustimmt. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen sagte, sie tue
       sich nicht leicht. Der Union seien aber im Gesetzgebungsverfahren
       „substanzielle Verbesserungen“ gelungen. Ein bedeutender Schritt sei die
       Herausnahme des Lieferbereichs. Auch die ursprünglich vorgesehene
       Möglichkeit, dass das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium alleine über
       die anzuwendenden repräsentativen Tarifverträge entscheidet, sei korrigiert
       worden. Nunmehr könne das nur „im Benehmen“ mit dem CDU-geführten
       Wirtschaftsministerium erfolgen. „Dennoch bleiben Zweifel und dennoch bin
       ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz“, sagte Carstensen.
       
       ## Kritik an Ausnahmebestimmungen
       
       Grüne und Linke unterstützen das Tariftreuegesetz zwar grundsätzlich, doch
       geht ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug. „Wir wissen: Wer
       nach Tarif bezahlt wird, der hat bessere Löhne und der hat bessere
       Arbeitsbedingungen“, sagte die Grünen-Abgeordnete Ricarda Lang. Deshalb sei
       es „ein Problem, dass Sie hier so viele Ausnahmen offen lassen und damit so
       viele Menschen in diesem Land, die mehr verdient hätten, im Regen stehen
       lassen“.
       
       Es sei „völlig richtig“, dass künftig der Bund bei der Auftragsvergabe von
       den Unternehmen Tariftreue verbindlich einfordere, sagte der
       Linken-Abgeordnete Pascal Meiser in der Debatte im Bundestag. Doch das von
       der schwarz-roten Koalition vorgelegte Gesetz sei „löchrig wie ein
       Schweizer Käse“. So erschließe sich für ihn nicht, warum bei kleineren
       Aufträgen Lohndumping für Beschäftigte weniger schlimm sein soll. Außerdem
       sei es „Skandal“, dass die Auftragsvergabe bei der Bundeswehr völlig außen
       vor bleibe.
       
       Die Reaktionen der Gewerkschaften fielen ähnlich aus. Bei genereller
       Zustimmung bemängelten sowohl die IG Metall als auch Verdi, das Gesetz sei
       nicht konsequent genug. So monierten die beiden größten
       Einzelgewerkschaften in Deutschland, dass der Schwellenwert für die
       Anwendung des Gesetzes mit 50.000 Euro sehr hoch ausgefallen sei. Damit
       würden alleine schon rund ein Viertel des jährlichen Vergabevolumens von
       etwa 40 Milliarden Euro nicht erfasst.
       
       Es sei „gut und richtig“, Lohndumping einen Riegel vorzuschieben, sagte die
       IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner. „Das heute im Bundestag
       beschlossene Gesetz geht diesen Weg aber leider nicht konsequent, sondern
       enthält Schleichwege rechts und links, die seinem Sinn und Zweck
       entgegenstehen“, kritisierte sie. Als „inakzeptabel“ bezeichnete sie es,
       dass ausgerechnet Lieferleistungen und Beschaffungen für Verteidigung aus
       dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind. „Dadurch spielt bei
       einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium
       keine Rolle“, kritisierte Benner.
       
       In die gleiche Kerbe schlug der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. „Gerade
       die geplanten Milliardeninvestitionen zur Stärkung der Verteidigungs- und
       Bündnisfähigkeit müssen dafür genutzt werden, tarifliche Löhne und
       Arbeitsbedingungen zu sichern, auch und gerade bei Dienstleistern für die
       Bundeswehr“, forderte er. „Damit vergibt der Bund angesichts der zu
       erwartenden Großaufträge die Chance, die Einhaltung von Tarifverträgen im
       großen Stil zum Goldstandard bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu
       machen“, konstatierte Werneke.
       
       26 Feb 2026
       
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