# taz.de -- Bundestag beschließt Tariftreuegesetz: Gegen Lohndumping – außer bei der Aufrüstung
> Der Bund schreibt bei seiner Auftragsvergabe künftig vor, dass
> Unternehmen die Tarifregelungen ihrer Branche anwenden. Aber es gibt
> etliche Ausnahmen.
(IMG) Bild: Das Tariftreuegesetz ist gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen
Einen Großteil der öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes
soll es künftig nur noch für Firmen geben, die ihren Beschäftigten faire
Arbeitsbedingungen bieten. Mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen
beschloss der Bundestag am Donnerstagmorgen das sogenannte
Tariftreuegesetz. Die Linke enthielt sich, weil ihr das Gesetz nicht weit
genug geht. Die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat damit
befassen.
Die Koalitionsfraktionen waren sich [1][erst diese Woche über die Details
der Vorlage einig geworden]. Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des
Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem
Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab
100.000 Euro. Anders [2][als zunächst geplant] bleiben Lieferverträge außen
vor. Zur Freude der Rüstungsindustrie gilt das Gesetz auch nicht „für die
Vergabe und Ausführung verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer
öffentlicher Aufträge“.
Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, das sie [3][eigentlich bereits in der
Ampelkoalition] hatte realisieren wollen. In ihren Koalitionsverhandlungen
mit der Union konnte sie einen zweiten Anlauf durchsetzen. „Mit dem
Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit
anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“, sagte die
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Das Gesetz sei auch gut für die Betriebe,
die nach Tarif bezahlen und deshalb „oft die Dummen sind, wenn andere
Dumpinglöhne zahlen“.
Die Union machte in der abschließenden Debatte deutlich, dass sie nur mit
Bauchgrimmen zustimmt. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen sagte, sie tue
sich nicht leicht. Der Union seien aber im Gesetzgebungsverfahren
„substanzielle Verbesserungen“ gelungen. Ein bedeutender Schritt sei die
Herausnahme des Lieferbereichs. Auch die ursprünglich vorgesehene
Möglichkeit, dass das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium alleine über
die anzuwendenden repräsentativen Tarifverträge entscheidet, sei korrigiert
worden. Nunmehr könne das nur „im Benehmen“ mit dem CDU-geführten
Wirtschaftsministerium erfolgen. „Dennoch bleiben Zweifel und dennoch bin
ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz“, sagte Carstensen.
## Kritik an Ausnahmebestimmungen
Grüne und Linke unterstützen das Tariftreuegesetz zwar grundsätzlich, doch
geht ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug. „Wir wissen: Wer
nach Tarif bezahlt wird, der hat bessere Löhne und der hat bessere
Arbeitsbedingungen“, sagte die Grünen-Abgeordnete Ricarda Lang. Deshalb sei
es „ein Problem, dass Sie hier so viele Ausnahmen offen lassen und damit so
viele Menschen in diesem Land, die mehr verdient hätten, im Regen stehen
lassen“.
Es sei „völlig richtig“, dass künftig der Bund bei der Auftragsvergabe von
den Unternehmen Tariftreue verbindlich einfordere, sagte der
Linken-Abgeordnete Pascal Meiser in der Debatte im Bundestag. Doch das von
der schwarz-roten Koalition vorgelegte Gesetz sei „löchrig wie ein
Schweizer Käse“. So erschließe sich für ihn nicht, warum bei kleineren
Aufträgen Lohndumping für Beschäftigte weniger schlimm sein soll. Außerdem
sei es „Skandal“, dass die Auftragsvergabe bei der Bundeswehr völlig außen
vor bleibe.
Die Reaktionen der Gewerkschaften fielen ähnlich aus. Bei genereller
Zustimmung bemängelten sowohl die IG Metall als auch Verdi, das Gesetz sei
nicht konsequent genug. So monierten die beiden größten
Einzelgewerkschaften in Deutschland, dass der Schwellenwert für die
Anwendung des Gesetzes mit 50.000 Euro sehr hoch ausgefallen sei. Damit
würden alleine schon rund ein Viertel des jährlichen Vergabevolumens von
etwa 40 Milliarden Euro nicht erfasst.
Es sei „gut und richtig“, Lohndumping einen Riegel vorzuschieben, sagte die
IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner. „Das heute im Bundestag
beschlossene Gesetz geht diesen Weg aber leider nicht konsequent, sondern
enthält Schleichwege rechts und links, die seinem Sinn und Zweck
entgegenstehen“, kritisierte sie. Als „inakzeptabel“ bezeichnete sie es,
dass ausgerechnet Lieferleistungen und Beschaffungen für Verteidigung aus
dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind. „Dadurch spielt bei
einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium
keine Rolle“, kritisierte Benner.
In die gleiche Kerbe schlug der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. „Gerade
die geplanten Milliardeninvestitionen zur Stärkung der Verteidigungs- und
Bündnisfähigkeit müssen dafür genutzt werden, tarifliche Löhne und
Arbeitsbedingungen zu sichern, auch und gerade bei Dienstleistern für die
Bundeswehr“, forderte er. „Damit vergibt der Bund angesichts der zu
erwartenden Großaufträge die Chance, die Einhaltung von Tarifverträgen im
großen Stil zum Goldstandard bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu
machen“, konstatierte Werneke.
26 Feb 2026
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