# taz.de -- Tariftreuegesetz im Bundestag: Eingeschränkt gegen Lohndumping
       
       > Am Donnerstag will Schwarz-Rot das Tariftreuegesetz im Bundestag
       > beschließen lassen. Aber nur in einer abgespeckten Fassung, kritisiert
       > die Linke.
       
 (IMG) Bild: Die schwarz-rote Koalition ringt um das Tariftreuegesetz
       
       Die schwarz-rote Koalition schwächt das von ihr geplante Tariftreuegesetz
       weiter ab. Vor der für Donnerstag geplanten Verabschiedung im Bundestag
       haben sich CDU, CSU und SPD auf Änderungen an dem bisherigen Gesetzentwurf
       verständigt. Danach werden die Bereiche erweitert, für die das neue Gesetz
       nicht gelten soll.
       
       Das Tariftreuegesetz gilt als ein Herzensanliegen der SPD und der
       Gewerkschaften. Dabei geht es darum, dass künftig Aufträge und Konzessionen
       des Bundes in der Regel nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach
       einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche ihre
       Mitarbeiter:innen beschäftigen. Damit soll verhindert werden, dass
       Firmen, die mittels Lohndumping ihre Preise senken können, bevorteilt sind
       gegenüber Unternehmen, die tarifliche Löhne und Gehälter zahlen und auch
       ansonsten faire Arbeitsbedingungen bieten. Das soll die Tarifbindung
       stärken.
       
       Eigentlich hatte bereits die Ampelkoalition ein solches Gesetz vereinbart.
       Auf einen konkreten Entwurf konnte sich die damalige Regierung allerdings
       erst nach dem Ausscheiden der FDP verständigen, [1][was zu spät für die
       Beschlussfassung im Bundestag war]. In ihren Koalitionsverhandlungen mit
       der Union bestand die SPD auf einen zweiten Anlauf. Im August vergangenen
       Jahres beschloss das schwarz-rote Bundeskabinett [2][einen neuen
       Gesetzentwurf], der [3][im Oktober 2025 in den Bundestag eingebracht]
       wurde.
       
       Dass erst für diesen Donnerstag die zweite und dritte Lesung des
       Tariftreuegesetzes angesetzt ist, hat seinen Grund in Widerständen aus der
       Unionsfraktion. Ihr reichten die schon vorgenommenen Abstriche gegenüber
       dem Ampelentwurf nicht aus. So hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas
       bereits akzeptiert, dass die Regelung nur für Staatsaufträge ab einem
       Auftragswert von mindestens 50.000 Euro gelten soll. Ursprünglich sollte
       das Gesetz bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bereits
       ab 30.000 Euro gelten. Außerdem stimmte die SPD-Vorsitzende einer weiteren
       gravierenderen Änderung zu: Das Gesetz soll nicht „für die Vergabe und
       Ausführung verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher
       Aufträge“ gelten.
       
       ## Ein Drittel der Aufträge fällt aus dem Gesetz
       
       Jetzt haben sich Union und SPD auch noch darauf verständigt, den gesamten
       Bereich der Lieferungen und Warenbestellungen herauszunehmen. Von den
       insgesamt etwa 22.000 Aufträgen, die der Bund in der Regel im Jahr vergibt,
       fallen damit rund 6.000 raus. Zusammen mit den anderen Ausnahmen wird damit
       deutlich mehr als ein Drittel der Bundesaufträge von dem neuen Gesetz nicht
       erfasst werden.
       
       Darüber hinaus gibt es eine weitere gewichtige Änderung: Zwar soll das
       Arbeitsministerium weiterhin auf Antrag einer Gewerkschaft oder einer
       Arbeitgebervereinigung künftig per Rechtsverordnung den jeweiligen
       Branchentarifvertrag bestimmen können, dessen Bedingungen ein Unternehmen
       erfüllen muss, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Neu aber ist, dass
       das „im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ zu
       erfolgen hat.
       
       „Es ist gut, dass die Union ihre Blockade des Bundestariftreuegesetzes
       aufgibt“, kommentierte Pascal Meiser, der gewerkschaftspolitische Sprecher
       der Linksfraktion, die Einigung in der schwarz-roten Koalition. „Doch der
       Preis dafür ist hoch, denn die Lohndumping-Lobby in den
       Arbeitgeberverbänden hat erfolgreich für weitere Ausnahmen und
       Schlupflöcher gesorgt“, sagte Meiser der taz.
       
       Außerdem sei es „beschämend“, dass ausgerechnet, wenn es um Aufrüstung
       geht, Lohndumping selbst für die SPD „weiter kein Problem zu sein scheint“.
       Aus dem vollmundigen Tariftreueversprechen der SPD werde so „am Ende mal
       wieder nur eine halbe Sache“, kritisierte Meiser. Viele Beschäftigte, die
       öffentliche Aufträge erledigen, blieben weiterhin außen vor.
       
       26 Feb 2026
       
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