# taz.de -- Rechtswidrige Kontrolle nach G20 Hamburg: Gestört hat nur die Polizei
       
       > Die Insassen von 9 Bussen wurden nach G20 stundenlang durchsucht. Die
       > Polizei vermutete „Störer“. Die Maßnahme war rechtswidrig, urteilt ein
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Wer ist hier der Störenfried? Polizeieinsatz während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg
       
       Berlin taz | Mehr als acht Jahre nach dem G20-Gipfel im Sommer 2017 in
       Hamburg muss die Polizei noch eine juristische Niederlage einstecken.
       Rechtskräftig ist nun ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom
       Dezember vergangenen Jahres, das die [1][Kontrolle von Demonstrierenden auf
       der Rückreise nach Berlin] auf dem Rasthof Stolper Heide als rechtswidrige
       Maßnahme einstuft.
       
       Neun organisierte Busse sowie Linienbusse mit etwa 300 Insassen und mehrere
       private PKW wurden damals kurz vor der Berliner Stadtgrenze angehalten, wo
       etwa 600 Beamte auf sie warteten. Die ehemaligen Protest-Teilnehmer:innen
       wurden einzeln aus den Bussen geführt, ihre Personalien aufgenommen, sie
       wurden fotografiert und ihr Gepäck durchsucht. Während der Maßnahmen
       mussten die Betroffenen drei Stunden in der prallen Sonne warten.
       
       Die Berliner Polizei, die Amtshilfe für das Polizeipräsidium Brandenburg
       leistete, hatte all dies damit begründet, nach Zeug:innen für die
       Ausschreitungen bei der [2][Welcome-to-hell-Demonstration zum Auftakt der
       G20-Proteste] zu suchen, ohne jedoch die potenziellen Zeug:innen
       entsprechend zu belehren. Zudem seien die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
       nötig, um mögliche Folgestraftaten in Berlin zu verhindern. Argumentiert
       wurde, dass es bei der Ankunft zu Ausschreitungen kommen könnte.
       
       Frauke Büttner, eine der damals Betroffenen, spricht gegenüber der taz von
       einer „zermürbenden“ Maßnahme. Dass gegen ihren ausdrücklichen Wunsch Fotos
       angefertigt und ihre Sachen in ihrer Abwesenheit durchsucht wurden, habe
       sie „als völlige Polizeiwillkür empfunden.“ Anfang 2018 reichte sie Klage
       ein, doch dann passierte jahrelang nichts. Büttner spricht von
       „Verschleppung“.
       
       ## Keine Hinweise auf Straftaten
       
       Erst im Dezember 2024 wurde der Fall, der auch auf einer weiteren Klage
       eines Betroffenen beruhte, verhandelt. Das Gericht gab den Kläger:innen
       in allen Punkten recht. Eine Berufung der Polizei gegen das Urteil lehnte
       das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab. Im Beschluss, der der
       taz vorliegt, wird die polizeiliche Begründung für die Kontrollen
       zurückgewiesen. Es heißt: „Hinweise auf geplante militante Aktionen in
       Berlin lägen jedoch nicht vor.“ Ebenso wenig sei ausreichend dargelegt
       worden, dass sich im Bus, im Falle der Kläger ein normaler Linienbus,
       „Teilnehmer bzw. Störer am G-20-Gipel’ befunden hätten“.
       
       Büttners Anwältin Anna Luczak spricht von „erheblichen
       Grundrechtseingriffen durch die Polizei“, die das Gericht festgestellt
       habe. „Allein aus der Fahrt meiner Mandantin in einem Bus mit angeblich
       'relevanter Klientel’ begründet sich nicht einmal ein Verdacht, die
       Klägerin könnte eine ‚Störerin‘ sein.“ Das Vorgehen sei geeignet, eine
       „abschreckende Wirkung“ auf Protestierende zu haben, wenn diese befürchten
       müssen, „wegen ihrer Teilnahme an Versammlungen staatlich registriert zu
       werden“.
       
       [3][Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und
       Anwältevereins], kritisierte die lange Wartezeit bis zum Urteil, die „das
       Vertrauen in den Rechtsstaat“ gefährde. Dennoch habe das Urteil
       Signalwirkung über den Einzelfall hinaus: Es zeige, „dass die Justiz in
       einem Rechtsstaat den Behörden der Exekutive auf die Finger schauen und
       Maßnahmen beanstanden kann“. Es lohne sich gerichtlich zu wehren. Theune
       fordert eine unabhängige Kontrollinstanz, um „besonders gewaltsame
       Einsätze“ der Polizei aufzuarbeiten.
       
       22 Oct 2025
       
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