# taz.de -- Folgen von Social-Media-Nutzung: Zuckerberg verteidigt Meta im Prozess um Suchtpotenzial
> Online-Plattformen wird in einer US-Klage vorgeworfen, dass ihre Dienste
> süchtig machten. Nun trat Meta-Chef Mark Zuckerberg in den Zeugenstand.
(IMG) Bild: Meta-CEO Mark Zuckerberg vor Verhandlungsbeginn
dpa | Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat in einem potenziell
folgenschweren US-Prozess zum Suchtpotenzial von [1][Social Media] die
Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt. So sagte Zuckerberg, dass
der Facebook-Konzern Meta keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr
setze, wie das Wall Street Journal von dem Gerichtsprozess in Los Angeles
berichtete.
Der Meta-Chef räumte auch ein, dass auf Dienste des Konzerns wie Instagram
zum Teil auch Nutzer unter 13 Jahren zugreifen, obwohl das gegen die
Nutzungsbedingungen verstößt. Ihre Accounts würden entfernt, wenn das
auffalle, sagte er laut dem Fernsehsender CNBC.
In dem Prozess wirft die 20-jährige Klägerin, die nur unter den Initialen
KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich
so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel
um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag scrollen
kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die
Plattformen zu nutzen – und führt ihre Depressionen und Angstzustände
darauf zurück.
Die Klage richtet sich gegen Googles Videoplattform Youtube und den Foto-
und Videodienst Instagram, der zum von Zuckerberg geführten Konzern Meta
gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten
Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess
entgangen. Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für
Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben.
## Konzern weist Vorwürfe zurück
Meta wies bereits zu Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung zurück.
Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob Instagram ein
wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei,
hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns. „Das Beweismaterial wird
demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien
nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand.“ Zu
Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen
Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse
in der Familie zurück.
Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz
junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen
für Eltern.
Zum Prozessauftakt wies auch ein Anwalt der Google-Videoplattform Youtube
die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube – und die
Plattform gehöre auch nicht zur Kategorie Social Media, sondern sei eher
ein Streamingdienst wie Disney+ oder Netflix, sagte er laut
Medienberichten. Auch gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von
Youtube-Videos durch die Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29
Minuten pro Tag die Plattform genutzt, sagte er der Website Courthouse News
Service zufolge.
19 Feb 2026
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