# taz.de -- Auswirkungen von Social Media: Merz zeigt „Sympathien“ für Verbot
       
       > „Persönlichkeitsdefizite und Probleme im Sozialverhalten“ wären laut dem
       > Bundeskanzler Gründe für ein Verbot der Apps für Kinder und Jugendliche.
       
 (IMG) Bild: Mit einem Smartphone haben auch Kinder gleich Zugang zu Internet, Apps und vielen anderen Funktionen
       
       epd Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigt sich aufgeschlossen gegenüber
       einem Social-Media-Verbot für Minderjährige. Er habe „viel Sympathien“ für
       den entsprechenden Vorschlag, der auf dem CDU-Parteitag am kommenden
       Wochenende diskutiert werde, und auch für den Vorstoß aus der SPD, sagte
       Merz in der am Mittwoch veröffentlichten Folge [1][des Podcasts
       „Machtwechsel“].
       
       [2][Bei dem Parteitag der Christdemokraten in Stuttgart] steht ein Antrag
       für eine Altersgrenze von 16 Jahren auf der Tagesordnung. Die
       SPD-Bundestagsfraktion plädiert für ein nach Altersgrenzen abgestuftes
       Modell, das ein vollständiges Verbot für Kinder unter 14 Jahren beinhaltet.
       
       Eigentlich sehe er Verbote skeptisch, fügte Merz hinzu. Aber im Vordergrund
       müsse der Schutz der Kinder stehen, die auch Zeit haben müssten zu spielen,
       zu lernen und sich in der Schule zu konzentrieren. „Wenn Kinder heute im
       Alter von 14 Jahren bis zu fünf Stunden und mehr Bildschirmzeit haben am
       Tag, wenn die gesamte Sozialisation nur noch über dieses Medium
       stattfindet, dann brauchen wir uns über Persönlichkeitsdefizite und
       Probleme im Sozialverhalten von jungen Menschen nicht zu wundern“, erklärte
       der Kanzler.
       
       Für die Regulierung sozialer Medien ist in Europa in erster Linie die
       Europäische Union zuständig. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie eine
       solche Regelung auf den Weg bringen soll. Versuche einzelner europäischer
       Staaten, Verbote im Alleingang zu erlassen, gelten unter Juristen als wenig
       vielversprechend. Über die Vereinbarkeit von nationalen Regelungen mit
       EU-Recht müsste am Ende der [3][Europäische Gerichtshof (EuGH)]
       entscheiden.
       
       18 Feb 2026
       
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 (DIR) [1] https://www.podcast.de/podcast/2536888/machtwechsel
 (DIR) [2] https://www.wiwo.de/politik/deutschland/parteitag-schulden-und-social-media-was-beschliesst-die-cdu/100200516.html
 (DIR) [3] https://orf.at/stories/3418946/
       
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