# taz.de -- „Antihomosexualitätsgesetz“ in Uganda: Ein kleiner Sieg für die LGBTQI-Community
       
       > Die erste Anklage nach dem international kritisierten Gesetz führt nicht
       > zur Todesstrafe, sondern zu einem Freispruch aufgrund eines Gutachtens.
       
 (IMG) Bild: Aktivist:innen aus Uganda und anderen afrikanischen Ländern protestieren für queere Menschen
       
       In Uganda ist die erste Anklage, die auf Grundlage des drakonischen
       sogenannten Antihomosexualitätsgesetzes vor Gericht kam, kürzlich
       fallengelassen worden. „Wir sind darüber alle sehr glücklich“, erklärt der
       Rechtsanwalt Douglas Mawardi gegenüber der taz.
       
       Er ist Mitglied der Menschenrechtsorganisation Smug (Sexuelle Minderheiten
       in Uganda), die im Land selbst nicht mehr zugelassen ist. Sie ist
       inzwischen in den USA registriert und sammelt dort Spenden, um in Uganda
       Anwälte wie Mawardi zu finanzieren. „Die Beweislage war sehr stark – da
       sind wir nun doppelt glücklich, dass daraus kein Präzedenzfall wurde.“
       
       Der Angeklagte Michael Opolot wurde im August 2023 in der nordöstlich
       gelegenen Kleinstadt Soroti verhaftet, [1][knapp drei Monate nachdem
       Ugandas Regierung das sogenannte Antihomosexuellengesetz verabschiedet
       hatte]. Es ist eines der harschesten Anti-LGBTQI-Gesetze weltweit. Es sieht
       für besonders „schwerwiegende“ Taten sogar die Todesstrafe vor, etwa bei
       gleichgeschlechtlichem Verkehr mit Minderjährigen, Alten oder Menschen mit
       Behinderung. „Und genau dafür wurde er angeklagt“, so Anwalt Mawardi.
       
       Der damals 21-jährige Opolot lebte in Soroti auf der Straße, nahm Drogen
       und Alkohol zu sich und lebte vom Verkauf gesammelter Plastikflaschen an
       Recyclingstellen. Nach einer Großveranstaltung am 16. August 2023 hatte er
       auf dem Fußballfeld von Soroti Müll gesammelt. Da wurde er „beim Sex mit
       einem 41-jährigen Mann, der teilweise behindert ist, von der Polizei
       erwischt“, berichtet Mawardi. Die Polizei nahm Opolot fest, nur zwei Tage
       später wurde er angeklagt: der erste Fall auf Grundlage des neuen Gesetzes.
       
       ## Richterwechsel führt zu geänderter Anklage
       
       „Ihm drohte von vornherein die Todesstrafe“, so der Anwalt. „Doch nicht der
       behinderte Mann war der Kläger, sondern die Polizisten, die ihn
       festgenommen hatten.“ Der Mann mit Behinderung sagte zu Beginn lediglich
       als Zeuge der Anklage gegen Opolot aus.
       
       Doch dann stockte es. Der vorsitzende Richter starb, es dauerte über ein
       halbes Jahr, bis im Februar 2024 ein neuer Richter eingesetzt wurde. Doch
       der entschied letztlich, den Fall nicht auf Grundlage des 2023
       verabschiedeten Antihomosexualitätsgesetzes zu verhandeln, sondern auf
       Basis des 1950 unter britischer Kolonialherrschaft verabschiedeten
       Strafgesetzbuches. Das stellt jegliche sexuelle Handlungen „wider der
       Natur“ unter lebenslange Haftstrafe. Für Mawardi war dies ein
       „strategischer, politischer Schritt, [2][nachdem es weltweit so viel Kritik
       wegen der Todesstrafe gegeben hat]“.
       
       Immerhin war die Todesstrafe vom Tisch, doch schleppte sich das Verfahren
       weiter hin. Nach 350 Hafttagen beantragte der Anwalt im Juli 2024, dass
       Opolot auf Kaution freikommt. Dem wurde aufgrund der enormen Verzögerungen
       des Verfahrens stattgegeben. Von da an kam Opolot bei seiner Familie unter,
       die dafür sorgte, dass er zu den Gerichtsterminen erschien. „Doch uns kamen
       immer mehr Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit“, so Mawardi. „Er sprach
       mit sich selbst.“
       
       Im Juli 2025 beantragte die Verteidigung dann ein psychologisches
       Gutachten. „Es kam zum Ergebnis, dass Opolot in der Haft eine Schizophrenie
       entwickelt hat, ausgelöst durch eine Psychose“, fasst Mawardi zusammen.
       „Hier haben wir den klaren Beweis, dass die Haftbedingungen in Uganda
       bereits einer Vorverurteilung gleichkommen.“
       
       ## Präzedenzfall ohne Verurteilung
       
       Noch am selben Tag entschied das Gericht, dass der Prozess so nicht
       fortgeführt werden könne. Am 2. Februar wurde die Anklage fallengelassen.
       „Dass es bei diesem Präzedenzfall nun nicht zur Verurteilung gekommen ist,
       ist eine gute Sache“, so der Anwalt.
       
       Doch schon am Tag danach habe es weitere Festnahmen auf Grundlage des
       Antihomosexuellengesetzes gegeben. In knapp hundert Verfahren landesweit
       stellt Smug den Angeklagten einen Rechtsbeistand.
       
       „Bei allen Verfahren klagen nie irgendwelche Opfer, sondern stets
       Polizisten oder Ermittler – also der Staat an sich“, so Anwalt Mawardi.
       Dies zeuge davon, dass die einzigen Opfer diejenigen seien, die in Ugandas
       Haftanstalten psychisch krank werden.
       
       18 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schlindwein
       
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