# taz.de -- Es bleibt laut: Künstliche Motorgeräusche fürs E-Auto
       
       > Manche Hersteller simulieren den röhrenden Lärm des Verbrenners mit
       > Lautsprechern – jetzt wird das wohl offiziell zugelassen.
       
 (IMG) Bild: Der Stolz einiger Autobauer: „wohlklingende, emotionale und zum Fahrzustand passende Geräusche“
       
       Auch [1][Elektroautos] sollen Krach machen dürfen. Internationale
       Normungsgremien wollen es Autofirmen offiziell erlauben, in Elektroautos
       Lautsprecher einzubauen, die die Motorgeräusche eines Verbrenners
       nachahmen. Mit diesem Ansinnen, so warnt Holger Siegel vom Bundesverband
       gegen Motorradlärm, stehe „das zweite Hauptversprechen der
       Elektromobilität“ auf der Kippe – nämlich die Ruhe des Verkehrs.
       
       Schon heute gibt es Hersteller, die damit werben, dass sie ihre
       Elektroautos künstlich lauter machen. Damit meinen sie jedoch nicht das
       Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS), das seit 2019 vorgeschrieben ist
       und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde Geräusche
       abgibt, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Bei schnelleren Fahrten
       gelten bereits die Rollgeräusche als ausreichender Schutz.
       
       Stattdessen sind einige Autobauer stolz darauf, zusätzlich „wohlklingende,
       emotionale und zum Fahrzustand passende Geräusche“ zu generieren – so eine
       Formulierung der Firma Porsche. Der „Porsche Electric Sport Sound“, so
       wirbt der Sportwagenhersteller, sei „geschickt komponiert und auf den
       Fahrzeugcharakter und Fahrzustand abgestimmt“. Die Technik lasse „den
       fahrzeugeigenen Antriebssound mit seinem innovativen Charakter außen und
       auch im Innenraum noch emotionaler und satter klingen“. Fazit der Firma:
       „Der Sound eines Porsche ist seine akustische Visitenkarte.“
       
       Ähnlich agiert Mercedes-AMG. Die Firma betont, es gehe ihr auch beim
       Elektrofahrzeug darum, „einen markanten Sound zu kreieren, der die
       Charakteristik des Fahrzeugs unterstreicht und einen Wiedererkennungswert
       hat“. Ziel sei es, „dieses Sounderlebnis im Rahmen der gesetzlichen
       Möglichkeiten zu erreichen“. Bei solchen Techniken greifen Ingenieure
       ironischerweise auf Erfahrungen zurück, die sie mit Gegenschall im
       Abgasstrang gesammelt haben – allein mit dem Unterschied, dass sie ihre
       Erkenntnisse von einst nicht mehr zur Lärmminderung nutzen, sondern nun zur
       Lärmerzeugung.
       
       ## Entwickler nutzen rechtsfreien Raum
       
       Bisher ist die Geräuschentwicklung bei Elektroautos nicht gesondert
       geregelt. Weil die Fahrzeuge von Natur aus deutlich leiser sind als die
       Verbrenner, schienen entsprechende Normen schlicht überflüssig. Doch nun
       nutzen Entwickler diesen weitgehend rechtsfreien Raum aus: „Die Hersteller
       dürfen heute Elektroautos verkaufen, die die Geräuschkulisse eines
       V8-Motors nachahmen“, sagt Lars Schade, Experte für Lärmminderung im
       Verkehr beim Umweltbundesamt (UBA).
       
       Bereits im Jahr 2024 hatte der Welt-Autoherstellerverband OICA
       vorgeschlagen, die aktuelle Regelungslücke zu schließen – allerdings nicht
       etwa durch engere Vorgaben, sondern dadurch, dass man Elektroautos auch
       ganz formal erlaubt, Motorlärm zu simulieren. Die Fahrzeuge sollen nach dem
       Wunsch der Lobby künftig auch offiziell ein sogenanntes Exterior Sound
       Enhancement System (ESES – wörtlich „äußeres Klangverstärkungssystem“)
       nutzen dürfen.
       
       Zuständig für solche Regeln ist die Wirtschaftskommission der UN für Europa
       (UNECE). Sie verhandelt derzeit in Genf über Änderungen der
       Fahrzeuggeräusch-Regelungen. Die EU-Kommission und mehrere Mitgliedsstaaten
       würden die Pläne zwar gerne stoppen und eine zusätzliche Außenbeschallung
       bei E-Fahrzeugen nur dann zulassen, wenn sie eindeutig der Sicherheit dient
       – doch in der UNECE ist die Autolobby stark vertreten.
       
       Um dieser Lobby Einhalt zu gebieten, müssten sich die Minister der
       EU-Mitgliedsstaaten in ihrer Ablehnung einig sein, doch das sind sie nicht.
       Da zudem solche Beschlüsse zum internationalen Normungswesen oft unter dem
       Radar der Öffentlichkeit laufen, positioniert sich kaum ein Minister dazu.
       Auch eine Anfrage der taz beim Bundesverkehrsministerium blieb
       unbeantwortet. Sind die Entscheidungen der Normungsgremien aber erst einmal
       gefallen, sind dem nationalen Gesetzgeber die Hände gebunden – er kann dann
       nicht mehr einfach ausscheren.
       
       Daher wird die neue Regel wohl kommen; die UNECE-Arbeitsgruppe für Lärm
       wird nach Einschätzung von Beobachtern die Zulässigkeit von ESES in Kürze
       beschließen. Immerhin konnten Kritiker wohl einen kleinen
       Verhandlungserfolg erzielen: Falls ein Fahrzeug mit einem ESES ausgerüstet
       ist, muss der Fahrer die Geräusche aktiv per Schalter freigeben. Damit soll
       verhindert werden, dass unbeabsichtigt während der Fahrt unnötige Geräusche
       entstehen. Nun hofft UBA-Experte Schade auf einen gesellschaftlichen
       Gesinnungswandel, wenn sich das E-Fahrzeug in großem Stil durchsetzt – auf
       den Imagefaktor der „leisen Eleganz“.
       
       16 Feb 2026
       
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