# taz.de -- Haasenburg-Heime: Firma verklagt Land
       
       > Die Heimfirma Haasenburg klagt auf Entschädigung, weil ihre Schließung
       > vor zwölf Jahren als rechtswidrig gilt. Ehemalige Bewohner sind bestürzt.
       
 (IMG) Bild: Blick in ein Haasenburg-Zimmer in Neuendorf
       
       Am 4. März um die Mittagszeit beginnt am Landgericht Potsdam die
       Verhandlung zwischen der Haasenburg GmbH und dem Land Brandenburg über eine
       mögliche Entschädigung. Über 26 Millionen Euro will die private Heimfirma
       dafür haben, dass die vor zwölf Jahren erfolgte Schließung ihrer drei Heime
       im Nachhinein [1][für rechtswidrig erklärt] wurde. Die Summe nannte ihr
       Anwalt Jens Hennersdorf gegenüber der [2][Märkischen Oderzeitung] (MOZ).
       Ehemalige Heimbewohner zeigen sich darüber bestürzt.
       
       Die Heime lagen abseits auf dem Land in den Orten Jessern, Müncheberg und
       Neuendorf am See und hatten 114 Plätze. Sie wurden Ende 2013 auf Basis des
       Berichts einer [3][Untersuchungskommission] geschlossen. Brandenburgs
       Jugendministerin [4][Martina Münch (SPD) sprach damals] von „überzogenen,
       schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen“ und
       [5][entschuldigte sich bei den ehemaligen Kindern- und Jugendlichen] dafür,
       dass man sie nicht hat eher schützen können.
       
       Die sechsköpfige Kommission hatte die Heime besucht und mit Ehemaligen
       gesprochen. Das Verstehen der Kinder mit ihren Problemlagen sei
       unzureichend, sie würden als „Objekte korrektiver Maßnahmen (Umerziehung)
       konzeptualisiert und behandelt“, heißt es in den „[6][Kernaussagen]“ zum
       Bericht. Und: „Es gibt eine hohe Zahl von Kindern, Jugendlichen und jungen
       Erwachsenen, die sich als tief beschädigt erleben.“ Gegenüber diesen jungen
       Menschen zeige die Haasenburg „keinerlei Empathie“, die Pädagogik dort
       zeige sich „unfähig zu kritischer Selbstreflexion“.
       
       Vor allem die Zwangsmaßnahmen, sogenannte Antiaggressionsmaßnahmen, bei
       denen die Kinder und Jugendlichen von mehreren Erwachsenen festgehalten
       wurden, galten in den Augen der Kommission unter Leitung des Psychologen
       Martin Hoffmann als „sehr risikoreich und traumatisierend“. Zwar habe die
       Kommission eine akute Kindeswohlgefährdung nicht festgestellt. Doch
       stellten diese Zwangsmaßnahmen eine hohe Risikoquelle dar und gehörten
       umgehend abgeschafft.
       
       ## Wechsel des Trägers wurde angeregt
       
       Als Sofortmaßnahme empfohlen wurde sogar, allen Jugendlichen einen
       „Alarmknopf“ mit Verbindung zur nächsten Polizeiwache in die Hand zu
       drücken. Und sie regten einen Wechsel des Trägers und einen Austausch der
       Führungsriege an. Die Jugendministerin Münch zog damals die Reißleine. Sie
       sagte, die Empfehlungen zeigten, dass es in nahezu allen Bereichen
       erheblichen Reformbedarf gebe, der nicht realisierbar sei. Aus diesem Grund
       bereite ihr Haus „den Entzug der Betriebserlaubnis vor“.
       
       Doch ganze zehn Jahre später urteilte das [7][Verwaltungsgericht Cottbus]
       (VGC) im November 2023, dass das rechtswidrig war. Statt die Heime zu
       schließen, hätte das Land es noch einmal mit Auflagen versuchen müssen.
       Dieses Urteil kam recht überraschend. Denn die Haasenburg hatte bereits
       Anfang 2014 im Eilverfahren versucht, die Schließung zu verhindern, und war
       damit gescheitert. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch in zweiter
       Instanz das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) fanden damals
       [8][richtig, dass die Heime geschlossen bleiben].
       
       Das [9][OVG schrieb], es bleibe zwar bis zum Hauptverfahren eine
       „Unsicherheit“, ob nicht die Berufsfreiheit des Heimbetreibers verletzt
       werde. Doch andererseits könnte sich beim Weiterbetrieb der Heime die
       Gefährdung des Wohls der Kinder fortsetzen. Hier wiege nun das öffentliche
       Interesse, Verletzungen der Grundrechte zu verhindern, schwerer als
       wirtschaftliche Interessen.
       
       Als Münch die Schließung ankündigte, lebten dort nur noch 37 Bewohner, weil
       die Heime sich schon leerten. Die Jugendministerin und ihre Mitarbeiter im
       Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gingen davon aus, dass das
       Kindeswohl dort „latent“ gefährdet war. Die nötigen Veränderungen dauerten
       zu lange, ehe sie in der pädagogischen Praxis wirksam werden, heißt es im
       „Widerrufsbescheid“. Bis dahin wäre das Wohl der Kinder „nicht mit der
       erforderlichen Sicherheit gewährleistet“. Diese Einschätzung hatte im Mai
       2014 immerhin das [10][Oberverwaltungsgericht] geteilt, vor dem auch
       mündlich verhandelt wurde.
       
       ## Betreiber zeigte sich bereitschaftslos
       
       Das [11][Gericht] schrieb danach, die Annahme, dass der Heimbetreiber nicht
       willens und in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden, habe dieser mit
       seiner Beschwerde nicht in Zweifel gezogen. Nötig sei nach den Empfehlungen
       der Kommission eine grundlegende Änderung der Konzeption. Doch dazu habe
       der Betreiber keine Bereitschaft gezeigt.
       
       All dies gewichteten die Richter zehn Jahre später im Hauptsacheverfahren
       anders. Sie bewerten wesentlich nur noch Ereignisse ab März 2013, weil zu
       dem Datum das Landesjugendamt eine frische Betriebserlaubnis erteilte und
       mit diesem Akt die Gewährleistung des Kindeswohls bestätigt habe.
       
       ## Heimatjugendämter in Verantwortung
       
       Zwar hatten sich auch 2013 bei einzelnen Jugendlichen die Zwangsmaßnahmen
       gehäuft, doch hier sah das Gericht auch die Heimatjugendämter in
       Verantwortung. Die hätten Kinder, die dort nicht hinpassten, früher
       rausnehmen müssen.
       
       Die Heime gibt es nicht mehr. Nun verlangt die Haasenburg GmbH, dass ihr
       per Amtshaftung der Schaden ersetzt wird. Anwalt Hennersdorf nannte in der
       MOZ die Summe von 26.327.391,13 Euro. Das sei der entgangene Gewinn für die
       drei Heime. Der Anwalt hatte zudem im [12][Sommer 2024 angekündigt], dass
       man eine Wiedereröffnung anstrebe, dies aber „noch einige Zeit dauern“
       könne.
       
       Nach taz-Information führt die GmbH vor Gericht ins Feld, dass sie im
       Februar 2013 ihre Anteile für 28 Millionen Euro an einen Investor hätte
       verkaufen können. Der sei abgesprungen wegen eines Belegungsstopps, den das
       Ministerium bereits im Juli 2013 verfügte. Alternativ dazu fordert sie rund
       1 Million Euro entgangenen Gewinn pro Jahr seit der Schließung und eine
       Anschubfinanzierung von 14 Millionen Euro für die Vorbereitung zur
       Wiedereröffnung. Allerdings könnte diese Anschubfinanzierung juristisch
       schon daran scheitern, dass diese Forderung vor einem Zivilgericht nicht
       erhoben werden kann, weil es Verwaltungshandeln wäre, für das
       Verwaltungsgerichte zuständig sind.
       
       Zudem scheint nicht geklärt, ob die Betriebserlaubnisse für die drei Heime
       noch gültig sind. Sie sind es jedenfalls nicht automatisch, wie
       MBJS-Sprecher Alexander Engels erklärt. Denn seit der Schließung haben sich
       viele Gesetze geändert. Man habe den Träger über die neuen Voraussetzungen,
       die für den Betrieb von Einrichtungen zu erfüllen sind, „informiert“, teilt
       das MBJS mit.
       
       ## Betreiberin ging nicht gegen die Schließung vor
       
       Zum bevorstehenden Prozess selbst will sich das Brandenburger Ministerium
       nicht äußern. Aber es gab erst kürzlich mit den Friesenhof-Heimen in
       Schleswig-Holstein einen ähnlichen Fall, der zeigt, dass so eine Zivilklage
       auf Amtshaftung kein Selbstläufer ist. Auch diese Heime wurden 2015 nach
       Vorwürfen geschlossen. Auch dort erklärte später ein Verwaltungsgericht,
       das war rechtswidrig. Die Heimchefin wollte rund 1,9 Millionen Euro für den
       Wert ihrer Firma und bekam laut [13][Urteil des Landgerichts Kiel] aus
       Februar 2025 nichts.
       
       Rein juristisch lag dieser Fall etwas anders. Die Friesenhof-Inhaberin
       hatte gar nicht erst versucht, im Eilverfahren die Schließung zu stoppen.
       Hätte sie es getan, hätte sie den Schaden abwenden können, so die
       Begründung des Richters für die Ablehnung der Klage. Deshalb sei die
       Haftung ausgeschlossen.
       
       Bei der Haasenburg fällt dieser Einwand weg. Denn sie hat ja den
       Eilrechtsschutz beantragt. Aber dort haben sowohl das VG Cottbus als auch
       das OVG Berlin-Brandenburg die Position des Landes bestätigt, also für
       rechtlich vertretbar befunden. Das könnte am 4. März in Potsdam von
       Bedeutung sein.
       
       ## Blick in die juristische Fachliteratur
       
       Ein Blick in die juristische Fachliteratur zeigt, dass die Amtshaftung nach
       Paragraf 839 BGB nur greift, wenn ein Amtsträger schuldhaft handelte. Der
       „Geigel“, so heißt ein Standardwerk zum Haftpflichtrecht, schreibt hierzu:
       „Nicht jeder objektive Rechtsirrtum begründet ohne Weiteres einen
       Schuldvorwurf.“ Könne dessen Rechtsauffassung als „rechtlich vertretbar“
       angesehen werden, so sei aus ihrer nachträglichen Missbilligung durch
       Gerichte kein Schuldvorwurf herzuleiten. Das gilt besonders, wenn es um
       „unbestimmte Rechtsbegriffe“ wie Kindeswohlgefährdung geht, die nicht so
       exakt definiert sind.
       
       Die Haasenburg führte schon 2014 im Eilverfahren einen internen Vermerk
       ein, in denen ein [14][Mitarbeiter] des Ministeriums auf mögliche Zweifel
       an der Rechtmäßigkeit der Schließung hinweist. Damals schrieb das OVG dazu:
       Interne Willensbildungsprozesse seien für die Beurteilung der
       Rechtmäßigkeit einer Entscheidung ohne Relevanz.
       
       Das Urteil des VG Cottbus aus November 2023 stieß auf [15][breite Kritik].
       Der [16][Landtag in Brandenburg] bekannte sich dazu, dass es richtig war,
       die Heime zu schließen. Ehemalige Bewohner der Haasenburg, die einen Verein
       namens K.I.N.D. gründeten, nahmen die Millionenklage des Betreibers mit
       Bestürzung zur Kenntnis. „Für die Überlebenden der Haasenburg ist das ein
       schwer erträgliches Signal“, heißt es in einer [17][Erklärung des Vereins].
       Der nach dem Urteil des VG Cottbus nun angesetzte Prozess um mögliche
       finanzielle Folgen dürfe nicht dazu führen, „dass das Leid der Betroffenen
       relativiert oder aus dem Blick gedrängt wird“. Denn viele von ihnen
       kämpften bis heute um Anerkennung des erlittenen Unrechts, um eine
       öffentliche Entschuldigung und um Unterstützung, etwa für dringend nötige
       Traumatherapien.
       
       „Ein Bruchteil dieser Summe würde uns Überlebenden der Haasenburg helfen,
       um mit dem Thema abschließen zu können und die traumatischen Erlebnisse
       endlich zu verarbeiten“, sagt die Ehemalige Mona S. Vollkommen indiskutabel
       wäre eine Wiederöffnung. „Das wäre so, als würden sie die ganzen
       [18][Jugendwerkhöfe von früher] öffnen.“
       
       3 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schliessung-der-Kinderheime-rechtkraeftig/!6022515
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 (DIR) [3] /fileadmin/static/pdf/2013-11-06_Endbericht-der-Kommission-zur-Haasenburg_Druckfassung-01-11-13.pdf
 (DIR) [4] /Heime-werden-geschlossen/!5055564
 (DIR) [5] https://www.erzieherin.de/brandenburgische-jugendministerin-praesentiert-bericht-zur-rolle-der-heimaufsicht.html
 (DIR) [6] https://geschlossene-unterbringung.de/wp-content/uploads/2013/12/Kernaussagen_des_Berichts_der_Kommission_zur_Haasenburg.pdf
 (DIR) [7] /Prozess-um-Heimschliessung/!5975194
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 (DIR) [9] https://www.geschlossene-unterbringung.de/2014/05/ovg-berlin-brandenburg-haasenburg-gmbh-heime-bleiben-vorerst-geschlossen-1514/
 (DIR) [10] https://www.geschlossene-unterbringung.de/2014/05/ovg-berlin-brandenburg-haasenburg-gmbh-heime-bleiben-vorerst-geschlossen-1514/
 (DIR) [11] https://www.geschlossene-unterbringung.de/wp-content/uploads/2024/06-N-0028-24-240717-Beschluss-Anonymisiert.pdf
 (DIR) [12] https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/heim-schliessung-rechtswidrig-haasenburg-anwalt-will-schadenersatz-in-millionen-hoehe-77415507.html
 (DIR) [13] /Umstrittenes-Heim-in-Schleswig-Holstein/!6067067
 (DIR) [14] /Neuer-Haasenburg-Bericht/!5048681
 (DIR) [15] https://www.jugendwerkhof-torgau.de/statement-der-gedenkstaette-geschlossener-jugendwerkhof-torgau/
 (DIR) [16] /Schliessung-der-Haasenburg-Kinderheime/!5978764
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